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Arbeitsrecht Handy aufladen im Betrieb?

10.08.2009 ·  Wer kennt das nicht: Das Handy ist leer und wie selbstverständlich steckt man es am Arbeitsplatz in die Steckdose. Das sei Strom-Diebstahl, argumentierte nun ein Unternehmen und kündigte einem Mitarbeiter fristlos. Als der Fall vor Gericht kam, nahm der Betrieb dies jedoch zurück.

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Im Streit um eine fristlose Kündigung wegen Strom-Diebstahls hat ein Arbeiter in Oberhausen einen Erfolg erzielt. Der 52 Jahre alte Mann, der sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hatte, darf nun doch seinen Job bei einer Firma für Industriedichtungen behalten.

Das Unternehmen nahm die fristlose Kündigung zurück, wie das Arbeitsgericht der Stadt am Mittwoch mitteilte. Der Arbeiter werde seine Arbeit wieder aufnehmen. Seine Klage gegen den Arbeitgeber zog er zurück.

Handy im Betrieb aufgeladen

Dem Mann war fristlos gekündigt worden, weil er sein Handy im Betrieb aufgeladen hatte. Er soll das Telefon dafür eigens an einer versteckten Stelle plaziert haben. Die Kosten für die Akku-Aufladung liegen nach Argumentation des Arbeiters bei rund 0,014 Cent. Das Unternehmen warf dem Mann zudem vor, trotz eines entsprechenden Verbots Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht zu haben.

Der 52-Jährige hatte gegen seine Kündigung geklagt. Ein Gütetermin in dem Streit war erfolglos geblieben, daher hatte das Arbeitsgericht am Montag einen Verhandlungstermin Ende Oktober angesetzt. Nach der Rücknahme der Kündigung fällt dieser nun aus. Der Kläger hat beantragt, dem Unternehmer die Gerichtskosten aufzuerlegen (Az.: 4 Ca 1228/09). Nach Einschätzung von Experten dürften 100 Aufladungen eines einfachen Handys etwa zehn Cent kosten.

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