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Arbeitsrecht Dienstwagen zählt nicht für die Rente

 ·  Ein Dienstwagen und andere Sachleistungen des Arbeitgebers zählen nicht zum Gehalt und müssen deshalb nicht in die Berechnung der Altersversorgung einbezogen werden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden.

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Gilt nicht als „Zulage”: Nutzung eines Dienstwagens
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Gilt nicht als „Zulage”: Nutzung eines Dienstwagens
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