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Anspruchsvoller Nachwuchs Nach dem Referendariat winken die großen Scheine

 ·  Wirtschaftskanzleien überbieten sich im Wettbewerb um vielversprechende Bewerber. Ein üppiges Gehalt ist aber längst nicht alles. Der anspruchsvolle Nachwuchs fordert Internationalität, spannende Mandate und eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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Die letzte mündliche Prüfung verlief wie am Schnürchen, das Referendariat ist gerade abgeschlossen, da winken für die wenigen herausragenden Absolventen der Rechtswissenschaften schon die großen Scheine: Mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr legen die großen internationalen Wirtschaftskanzleien auf den Tisch, um die wenigen Neueinsteiger an sich zu binden, die ihren exorbitanten Anforderungen genügen: zwei Prädikatsexamina, möglichst Auslandserfahrung, am besten mit Doktortitel oder einem internationalen Master-Abschluss. 100.000 Euro sind dabei kein Ausreißer nach oben, der nur in Ausnahmefällen auf den Tisch gelegt wird - obwohl das Gehalt inzwischen schon nicht mehr zu den wichtigsten Kriterien gehört, wie eine Umfrage dieser Zeitung unter zwölf der größten Wirtschaftskanzleien Deutschlands ergeben hat.

Der Betrag ist mittlerweile oft Standard für alle Neueinstellungen, zuletzt hat die amerikanische Kanzlei White & Case Anfang des neuen Jahres die sechsstellige Grenze überschritten. Für den normalen Angestellten mag dieser Betrag selbst am Lebensabend unerreichbar sein, für diese Klientel ist er wie selbstverständlich das Schmerzensgeld für eine mitunter garstige Quälerei in Studium und Referendariat. „Unsere Bewerber gehören in aller Regel zu den besten 2 Prozent eines Jahrgangs und erwarten, dass ihre Leistung sich auch finanziell gelohnt hat“, sagt Alexander Schwarz, Personalpartner von Gleiss Lutz.

Selbst Investmentbanker verdienen meist weniger

Nach einer Erhebung des Branchenmagazins Juve bieten sogar mehr als 30 Sozietäten Einstiegsgehälter in dieser Größenordnung, inklusive Bonus manchmal zum Teil sogar deutlich mehr. An der Spitze liegen dieser Aufstellung zufolge mit 125.000 Euro die amerikanische Wall-Street-Kanzlei Milbank Tweed Hadley & McCloy, die in Deutschland allerdings nur etwa 40 Anwälte beschäftigt. Das sind Beträge, die den ehemaligen Kommilitonen die Tränen in die Augen treiben dürften, denn das Jurastudium ist nicht automatisch ein Garant für ein hohes Einkommen: Nach einer Erhebung des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement liegt das durchschnittliche Einstiegsgehalt eines Anwalts in einer Einzelkanzlei bei 28.800 Euro brutto im Jahr, in einer kleineren Sozietät bei 47.900 Euro. Und auch in vergleichbar leistungsorientierten Berufen wie dem des Investmentbankers verdienen die Berufsanfänger eher zwischen 60.000 und 80.000 Euro brutto im Jahr.

Dabei würde wohl kaum jemand behaupten, dass die vielversprechenden Kandidaten diese hohen Summen auch sofort wieder einspielen. Im Gegenteil: Die Kanzleien legen noch einmal ordentlich drauf, um die Neueinsteiger mit ihrer Welt überhaupt vertraut zu machen. Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Regeln zur Compliance oder zur Corporate Governance - nur wenige haben sich mit diesen Kernthemen des Wirtschaftsrechts während des Studiums oder Referendariats vertieft beschäftigt. Die Rechtswissenschaften sind immer noch ein Universalstudium, das Referendariat soll zumindest formal zum Richteramt befähigen. Die obligatorische Station beim Anwalt beträgt neun Monate.

Fortbildungen und Trainings sind an der Tagesordnung

Deshalb überbieten sich die Kanzleien inzwischen mit Fortbildungen - mal in Zusammenarbeit mit der Schweizer Eliteuniversität St. Gallen oder mit „handverlesenen Business-Coaches“, oft über mehrere Jahre hinweg. Trainiert werden außerdem soziale Fähigkeiten und nützliche Qualifikationen wie Verhandlungsführung und Marketing. Die Angebote reißen auch für die älteren Anwälte nicht ab: „Managing Associates“ erhalten bei Linklaters etwa die Gelegenheit, ein komplettes Executive-MBA-Programm an einer deutschsprachigen Business School durchzuführen. Frisch aus der Ausbildung, mit exzellenten Noten - und doch ein Fall für die Fortbildung. Bei den Mandanten hat sich schon herumgesprochen, dass selbst Eliteabsolventen noch keine vollwertigen Arbeitskräfte sind. Sie monieren deshalb inzwischen immer häufiger die bisherige Praxis der Kanzleien, für den Einsatz ihres Nachwuchses ein üppiges Stundenhonorar in Rechnung zu stellen. Sie pochen darauf, dass sich der Partner selbst wieder öfter blicken lässt.

Selbst in den Krisenzeiten haben die großen Kanzleien bis auf die britische Sozietät Allen & Overy die Einstiegsgehälter nicht gekürzt. „Dies würde unserer Überzeugung von guter Personalentwicklung und Talentförderung widersprechen“, heißt es aus der deutschen Traditionskanzlei Hengeler Mueller. Auch neue Associates wurden weiter eingestellt. Gerade in einem „People’s Business“ wie dem Anwaltsberuf sei eine kontinuierliche Nachwuchsarbeit unentbehrlich. Bei Allen & Overy heißt es dagegen, die Verringerung des Einstiegsgehalts um 5000 Euro im Geschäftsjahr 2009/2010 sei zu diesem Zeitpunkt „marktkonform“ gewesen. „Sie wurde so auch verstanden und akzeptiert.“ Und nach Einschätzung von Alexander Glos, Personalpartner der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, hat die Finanzkrise zumindest einen heilsamen Effekt gehabt: „Die Wirtschaftskanzleien überbieten sich nicht mehr mit immer höheren Einstiegsgehältern, wie wir es teilweise vor der Finanzkrise gesehen haben.“

Nur etwa 900 Absolventen erfüllen die harten Einstiegsbedingungen

Der Grund für die hohen Einsätze bei dieser unermüdlichen „Jagd auf Talente“ ist allerdings hausgemacht, schließlich ist der Pool des in Frage kommenden Nachwuchses auch dank einer künstlichen Verknappung so klein. Die harten Einstiegsbedingungen erfüllten nur etwa 900 Absolventen, die jedes Jahr auf den Markt strömen, wie das Soldan Institut errechnet hat. Und um diese prügeln sich nicht nur die Kanzleien, auch die Justiz will nur Absolventen mit Prädikatsexamina.

Doch wenn überall die Trauben so üppig hängen, wird die Frage des Einkommens schnell zur Nebensache. „Das Gehalt ist ein wichtiges, aber nicht das entscheidende Kriterium“, beobachtet Thorsten Reinhard, Personalpartner der Kanzlei Noerr: „Am Ende entscheidet - wie so viele Bewerber es formulieren - der Bauch.“ Kilian Helmreich, Gesellschaftsrechtler der Kanzlei Latham & Watkins, sagt es drastischer: „Einige tausend Euro mehr oder weniger geben nicht mehr den Ausschlag.“ Viel wichtiger sind in den vergangenen Jahren ganz andere Kriterien geworden, wie die Umfrage dieser Zeitung ergeben hat: eine gute Arbeitsatmosphäre in einem international ausgerichteten Umfeld, interessante Mandate, der gute Ruf einer Kanzlei, die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten und Sabbaticals - und nicht zuletzt Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das betreffe sowohl die normalen Arbeitszeiten als auch störungsfreie Wochenenden, Urlaube oder Feierabende sowie die Flexibilität, von zu Hause arbeiten zu können, zählt Noerr auf. Einige Kanzleien bieten inzwischen Unterstützung bei der Kinderbetreuung an, entweder mit einem eigenen Kindergarten wie Clifford Chance oder durch eine Kooperation mit einer privaten Einrichtung wie Baker & McKenzie.

An den anspruchsvollen Nachwuchs muss sich so mancher gestandene Partner mit den leidigen Erfahrungen seines eigenen Einstiegs allerdings noch gewöhnen. Hinter vorgehaltener Hand werden die Forderungen der jungen Kollegen nach einem üppigen Gehalt bei gleichzeitiger Rundumbetreuung heftig kritisiert. Doch herrscht eine pragmatische Einsicht in die Notwendigkeit: „Arbeitgeber sind gefordert, auf die Bedürfnisse dieser Nachwuchskräfte zu reagieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben“, heißt es etwa bei Baker & McKenzie. Dort verweist man stolz auf eine gute Arbeitsatmosphäre, die geprägt sei von Offenheit und Respekt „vom ersten Tag an“.

Gerade in diesem Bereich müssen viele internationale Wirtschaftskanzleien ihren Weg noch finden, schließlich galten sie bisher nicht gerade als Hort der Gemütlichkeit - ganz im Gegenteil: Das stete Streben nach dem ausgefeiltesten juristischen Rat, dem intensivsten persönlichen Einsatz war vielen Bewerbern immer auch ein Ansporn. Diese Lust auf Wettbewerb dürfte vielen nicht vergangen sein. Und auch Gregor Klenk, Gesellschaftsrechtler der Kanzlei Latham& Watkins, hat bei allem Drängeln nach mehr Quality-Time beobachtet: „Internationale Mandate sind eines unserer Markenzeichen, und viele Bewerber brennen geradezu darauf, sich hier zu beweisen.“

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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