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Altersvorsorge Wie sich Gehalt in Rente verwandelt

12.07.2007 ·  Die Altersvorsorge über den Betrieb lockt mit Steuervorteilen. Einzahlungen sind von Sozialabgaben befreit. Trotzdem lohnt sich „Lohn gegen Rente“ nicht für jeden. Ältere mit geringem Einkommen sollten genau nachrechnen.

Von Stefan Ruhkamp
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Wenn es darum geht, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen, entwickeln die meisten Deutschen Ehrgeiz. Da ist es kein Wunder, dass die vom Arbeitnehmer finanzierte Altersvorsorge über den Betrieb zu einem der absatzstärksten Vertriebskanäle der Versicherungswirtschaft geworden ist. Die Einzahlungen sind von der Einkommensteuer befreit. Hinzu kommt, dass die Sparraten die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungen reduzieren. Ist die Betriebsrente also ein "Muss" für jeden Sozialversicherungspflichtigen? "Nein. Es rechnet sich oft, aber nicht immer. Ob es sich lohnt, hängt ganz von Einkommen, Alter und Arbeitgeber ab", sagt Matthias Edelmann von der Unternehmensberatung Boehm, die auf betriebliche Altersversorgung spezialisiert ist.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Untersuchung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der gesetzliche Rentenversicherer behauptet, dass sich der Abschluss einer Entgeltumwandlung für Männer nach dem 40. Lebensjahr nicht mehr lohnt. Edelmann schätzt, dass diese Altersgrenze bei vielen Geringverdienern bei etwa 50 Jahren liegt.

Doch der Reihe nach: Seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm mindestens eine von fünf Arten der Betriebsrente per Entgeltumwandlung anbietet. Vier der fünf Wege - Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Direktversicherung - sind nach Art der Lebensversicherung organisiert. Direktzusagen finanziert der Arbeitgeber selbst mit Rückstellungen. Bei allen fünf Durchführungswegen wird Lohn gegen Rentenansprüche getauscht. So können bis zu 2520 Euro (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) steuermindernd gespart werden. Die Summe reduziert die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Dafür werden im Gegenzug zwar die Auszahlungen im Alter besteuert. Aber die Verschiebung der Steuerpflicht in die Rentenphase hat den Vorteil, dass in der Regel das Einkommen im Alter geringer ist und damit auch die Steuersätze.

Für Arbeitnehmer mit geringen und mittleren Einkommen (bis 63 000 Euro) bieten die Betriebsrenten den zusätzlichen Anreiz, dass die Sparraten die Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung reduzieren. So werden die Einzahlungen in gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung verringert. Erst im Alter werden auf die Rentenzahlungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Die Befreiung sollte ursprünglich im Jahr 2008 auslaufen. Nun hat die Bundesregierung aber angekündigt, dass weiterhin keine Sozialabgaben auf die Sparraten erhoben werden. Für Spitzenverdiener macht das keinen Unterschied, sofern ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen auch nach Abzug der Sparraten zur Betriebsrente noch mehr als 63 000 Euro beträgt. Für sie reduziert die Altersvorsorge über den Betrieb ohnehin nicht die Sozialabgaben.

Für Durchschnittsverdiener (monatlich 2500 Euro) macht die angekündigte Fortsetzung der Befreiung dagegen einen Unterschied. Schöpfen sie die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung aus, reduziert sich ihre Last um monatlich 44 Euro. Eine ähnliche Summe spart auch der Arbeitgeber. Doch andererseits werden auch die Ansprüche des Sparers gegenüber der Sozialversicherung reduziert. In der Kranken- und Pflegeversicherung spielt das im individuellen Kalkül keine Rolle, weil dort die Leistungen unabhängig von den Beiträgen sind. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist das anders. Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto mehr Rentenpunkte erwirbt der Arbeitnehmer. Durch die Befreiung der Betriebsrenten von Sozialabgaben reduzieren sich nicht nur die durch eigene Beiträge erworbenen Rentenansprüche, sondern auch die Ansprüche, die sonst der Arbeitgeber bezahlen würde. Bei jüngeren Beschäftigten wird dieser Nachteil durch die höheren Renditen ausgeglichen, die in der privaten Betriebsrente zu erwarten sind. Bei älteren Arbeitnehmern bleibt für die Kapitalanlage weniger Zeit, so dass die gesetzliche Rentenversicherung die besseren Aussichten bieten kann. Allerdings kommt es darauf an, was der Arbeitgeber mit den gesparten Sozialbeiträgen macht. Nach Beobachtung von Harald Huhn, Betriebsrentenexperte des Finanzdienstleisters MLP, verwendet etwa die Hälfte der Arbeitgeber das Geld, um die Betriebsrenten der Beschäftigten zu fördern. Das sei unter anderem in den Branchen Metall und Chemie so vereinbart, ergänzt Unternehmensberater Edelmann. So könne sich die Altersgrenze, bis zu der sich eine Betriebsrente für Beschäftigte mit geringen Einkommen noch lohnt, auf 50 bis 55 Jahre erhöhen.

Eindeutig sind die Vorteile für Beschäftigte - Selbständige und Beamte haben keinen Zugang zu den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung - mit Einkommen jenseits von 63 000 Euro. Für sie ist in der Regel der Steuervorteil Anreiz genug, zumal sie nicht nur ihre Einkommensteuerlast verringern und in die Zukunft verlagern können. Die Betriebsrente erlaubt es obendrein, Geld anzulegen, ohne dass es - anders als sonst üblich - durch Kapitalertragsteuern zu einer doppelten Besteuerung des Einkommens kommt.

Trotz dieser Vorzüge rät Heinrich Bockholt, Hochschullehrer für Finanzwirtschaft, die Beschäftigten sollten nicht jeden Betriebsrentenvertrag unterschreiben. "Es kommt sehr auf den Lebensversicherer an, über den die Rente finanziert wird", warnt Bockholt. Es gebe Anbieter, bei denen die garantierte Leistung einer Rendite von wenig mehr als 0 Prozent entspricht und die prognostizierte Leistung einer Rendite von 2 Prozent. Das sei viel zu wenig. Ein Mann, der bei Vertragsbeginn 35 Jahre alt ist und monatlich 100 Euro einzahlt, müsse die Aussicht haben, dass die prognostizierte Betriebsrente mit 65 Jahren mehr als 280 Euro im Monat beträgt. Sonst seien die Kosten zu hoch oder die Finanzkraft des Anbieters zu schwach. "Dann sollte man die Finger davon lassen, oder den Arbeitgeber bitten, einen besseren Partner zu finden."

Quelle: F.A.Z., 07.07.2007, Nr. 155 / Seite C5
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Wirtschaft.

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