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Altersvorsorge Die unterschätzte Betriebsrente

28.11.2006 ·  Die Betriebsrente - die zweite Säule der Altersvorsorge - gilt vielen als Auslaufmodell. Doch das ist ein Irrtum. Die Vorsorge über den Arbeitgeber stellt besonders für Führungskräfte eine attraktive Alternative dar.

Von Stefan Ruhkamp
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Der Karriereberater winkt ab: "Betriebliche Altersvorsorge ist für Führungskräfte nebensächlich", sagt er im Brustton der Überzeugung. Schließlich dauere es zehn Jahre, bis der Anspruch unverfallbar wird, so lange bleibe ja kaum eine Führungskraft im Unternehmen. Auch der nächste Anruf führt nicht weiter. Der Berater empfiehlt, nur auf ein hohes Bruttoeinkommen zu achten und das Geld lieber selbst anzulegen. Können Führungskräfte also getrost Pensionszusagen oder andere Formen der betrieblichen Altersversorgung ignorieren oder gar darauf verzichten? Nein. Beide Äußerungen der zufällig ausgewählten Karriereberater sind zumindest zweifelhaft. Die erste Auskunft ist sogar falsch.

Seit dem Jahr 2002 sind die Ansprüche aus neu zugesagten Betriebsrenten schon nach fünf Jahren unverfallbar und können dem Angestellten auch nach einer Kündigung nicht mehr vollständig genommen werden. In Deutschland gibt es mehr als 9 Millionen Menschen, die Betriebsrenten beziehen oder eine Anwartschaft haben. Für diesen Zweck sind Vermögenswerte von rund 380 Milliarden Euro zurückgestellt oder angelegt. Es lohnt sich also, beim Jobwechsel auf die betrieblichen Versorgungsangebote des neuen Arbeitgebers zu achten. Das gilt insbesondere für Führungskräfte. Denn sie müssen einen größeren Teil ihrer Rente privat finanzieren.

Gesetzlich Rente gedeckelt

Denn die Einzahlungen in die gesetzlichen Rentenkassen sind gedeckelt. Der Beitragssatz wird derzeit auf ein Einkommen von maximal 63.000 Euro erhoben. Umgekehrt sind deshalb auch die Auszahlungen begrenzt. Als Gegenleistung für die Einzahlungen erhalten die Rentenversicherten Punkte: ein Durchschnittsverdiener bekommt einen Punkt pro Beitragsjahr, Besserverdienende maximal etwa 1,8 Punkte. Das hat zur Folge, daß selbst Führungskräfte, die schon in jungen Jahren überdurchschnittlich viel verdienen, auf nicht viel mehr als 70 Rentenpunkte kommen können. Bei einem Punktwert von derzeit gut 26 Euro entspricht das einer Rente von weniger als 2.000 Euro im Monat.

Für die meisten Beschäftigten ist das viel Geld. Bei einer Führungskraft dagegen, die ein Bruttoeinkommen von mehr als 10.000 Euro gewöhnt ist, reicht die gesetzliche Rente schon jetzt nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Abhilfe kann zwar auch die selbstorganisierte private Vorsorge schaffen, zum Beispiel per Immobilie, Fondssparplan oder kapitalbildender Lebens- oder Rentenversicherung. Die betriebliche Altersversorgung hat aber einige Vorzüge, die insbesondere für Führungskräfte interessant sein können. Die Einzahlungen werden zum Beispiel von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen, mindestens noch bis zum Jahr 2009 verringern sie auch die Sozialabgaben.

Fünf Wege zur Betriebsrente

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, daß sein Arbeitgeber ihm eine betriebliche Altersversorgung anbietet. Wird diese Vorsorge vom Arbeitnehmer auf dem Wege der Entgeltumwandlung finanziert, ist der steuermindernde jährliche Aufwand auf 4 Prozent des Einkommens (maximal 4 Prozent von 63.000 Euro) zuzüglich 1.800 Euro begrenzt. Über diesen Weg können alle Arbeitnehmer vorsorgen. Vom Arbeitgeber finanzierte Zusagen sind unbegrenzt möglich und in voller Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Nicht selten werden solche Leistungen den Führungskräften zusätzlich zum eigentlichen Einkommen angeboten. Für die Betriebsrenten gibt es fünf Durchführungswege: Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung und Direktzusage. Für Führungskräfte werden in der Regel nur die beiden letzten verwendet. Die Direktversicherung ist eine normale kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seines Angestellten abschließt.

Beitragssätze zwischen 4 und 10 Prozent

Die Direktzusage ist eine Betriebsrente, die über Rückstellungen innerhalb des Unternehmens finanziert wird. Üblich sind zwei Grundformen: die am Beitrag und die an der Leistung orientierten Zusagen einer Betriebsrente. Der Satz für die beitragsorientierte Zusage ist meist unterteilt. Bis zur Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung - derzeit sind das 63.000 Euro - werden 2 bis 3,5 Prozent für eine zusätzliche Betriebsrente verwendet. Darüber werde meist der zwei- bis dreifache Satz verwendet, berichtet Karin Meier von der Unternehmensberatung Heissmann. Je nach Großzügigkeit des Arbeitgebers sollten es also oberhalb von 63.000 Euro 4 bis 10 Prozent sein, die für die zusätzliche Betriebsrente verwendet werden, entweder für eine Direktversicherung oder für eine Direktzusage.

Die leistungsorientierten Zusagen gibt es in mehreren Varianten. Besonders erfreulich für den Angestellten sind sogenannte "echte endgehaltsabhängige Zusagen". Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Angestellten im Alter einen festen Prozentsatz des letzten Lohns jeden Monat bis zum Tod zu überweisen. Üblich sind abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zu 20 Prozent. Zudem muß die anfängliche Betriebsrente um mindestens ein Prozent pro Jahr angehoben werden. Für den Todesfall sagen viele Arbeitgeber eine Witwenrente - häufig 60 Prozent der bis dahin erarbeiteten Rente - und eine kleine Halbwaisenrente von etwa 8 bis 12 Prozent zu. Für die Arbeitgeber sind die Kosten solcher Renten schwierig zu berechnen und riskant. Dennoch erhalten immer noch viele Führungskräfte derartige Zusagen.

Enorme Barwerte

Weit verbreitet sind aber auch Festbeträge. Der Arbeitgeber garantiert dann einen festen monatlichen Betrag als Altersrente, zum Beispiel 1.000 oder 2.000 Euro, der bis zum Tod monatlich überwiesen wird. Das ist für den Arbeitgeber weniger riskant, leichter zu kalkulieren, und das Inflationsrisiko trägt der Angestellte. Üblich sind dabei nach Erfahrung von Karin Meier Zusagen in der Größenordnung von 15 bis 20 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Wert von Versorgungszusagen sollte nicht unterschätzt werden. Ein heute 35 Jahre alter Mann wird an seinem 65. Geburtstag voraussichtlich eine Lebenserwartung von weiteren 24 Jahren haben. Bei einer festen Zusage von monatlich 1.000 Euro liegt der heutige Barwert dieses Anspruchs, sofern er nicht mehr reduziert werden kann, in der Größenordnung von 65.000 Euro.

Beispiel 1: Ein 35 Jahre alter Mann verdient monatlich 5000 Euro und erhält eine Direktzusage für eine Betriebsrente. Der Anspruch soll nach 20 Jahren 20 Prozent des letzten Lohns betragen und von da an konstant bleiben. Eine Lohnsteigerung von jährlich 3 Prozent angenommen, beträgt das im Alter von 65 Jahren zu erwartende Einkommen gut 12 000 Euro. Die Betriebsrente würde nominal gut 2400 Euro betragen.

Beispiel 2: Derselbe Mann kündigt nach 20 Jahren, wenn er (bei 3 Prozent Steigerung) 9000 Euro monatlich verdient. Da erst zwei Drittel der maximal möglichen Betriebszugehörigkeit absolviert sind, wird die Rente reduziert - auf zwei Drittel von 20 Prozent von 9 000 Euro. Also rund 1200 Euro.

Beispiel 3: Der Arbeitgeber zahlt bei gleicher Konstellation 5 Prozent des Lohns in eine Direktversicherung. Bei Steigerungsraten von 3 Prozent und einer Rendite von 4 Prozent pro Jahr wäre mit 65 Jahren ein Vermögen von 260 000 Euro zu erwarten oder eine Altersrente von monatlich 1500 Euro. Bei diesen Summen ist zu bedenken, daß die Kaufkraft wegen der Geldentwertung weit geringer sein wird als heute.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Wirtschaft.

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