“Ich koche morgens Stahl. Und abends für meine Mutter“, bekennt ein Mann im Internetportal zum Familienpflegezeitgesetz. So revolutionär stellt sich Bundesfamilienminsterin Kristina Schröder (CDU) die zukünftige Arbeitswelt vor. Mit ihrem Pflegezeitgesetz, das seit 1. Januar in Kraft ist, hat Schröder die Weichen für eine bessere Vereinbarung von Beruf und Pflege gestellt – ein Thema, das immerhin zwei Drittel der Arbeitgeber nach einer Befragung der Beruf und Familie gGmbH der Hertie-Stiftung und der Marktforschungsgesellschaft GfK zurzeit noch ignorieren. Ob sich dies durch das neue Gesetz ändern wird, muss sich zeigen.
Den großen Durchbruch erwarten Skeptiker schon deswegen nicht, weil Arbeitnehmer – anders als beim Elterngeld – keinen Rechtsanspruch auf die Reduzierung der Arbeitszeit wegen Pflege haben. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er eine Vereinbarung mit seinem Mitarbeiter trifft (siehe Info-Kasten). Zudem richte sich das Angebot, die Arbeitszeit mit Lohnabschlag für maximal zwei Jahre zu reduzieren, in erster Linie an gut verdienende Inhaber von Vollzeitstellen. Diese aber seien in der Regel nicht diejenigen, die sich um die Pflege Angehöriger kümmerten.
Stefan Becker, Geschäftsführer der Beruf und Familie gGmbH, sieht noch eine andere Schwierigkeit. In 80 Prozent der Fälle dauere die Pflege länger als zwei Jahre, bei 17 Prozent sogar länger als zehn Jahre. Niemand könne die Situation voraussehen. „Das Problem wird viele abschrecken“, glaubt Becker.
Die Arbeitgeber halten sich bislang zurück
Das Gesetz treffe nicht die wirkliche Situation, meint auch Gudrun Müller, Leiterin des Servicecenters Soziales beim Flughafenbetreiber Fraport. Sie heiße es grundsätzlich gut, dass der Gesetzgeber einen Rahmen geschaffen habe. Es gebe jedoch viele unterschiedliche Facetten der Pflege. Nicht immer sei es erforderlich, dass „permanent Hand angelegt wird“.
Eine Vereinbarung nach dem neuen Familienpflegezeitgesetz gibt es bei Fraport noch nicht. Das Unternehmen sei aber seit langem gut aufgestellt bei dem Thema, sagt Müller. Fraport biete dazu Beratungen und Informationsveranstaltungen an, ebenso flexible Arbeitszeitmodelle. Außerdem pflege Fraport gute Kontakte zu den Altenheimen und caritativen Einrichtungen in Frankfurt. Es gebe eine Fülle von Angeboten. In einer akuten Notsituation könne Pflege kurzfristig organisiert werden. „Wir sind gut vernetzt.“
Auch andere Arbeitgeber in Rhein-Main äußern sich zurückhaltend. „Wir prüfen noch, wie wir es umsetzen können“, sagt ein Sprecher der Frankfurter Sparkasse und verweist auf Arbeitszeitmodelle im Haus. „Die Praxis zeigt, das kleine, flexible Lösungen notwendig sind“, erläutert der Sprecher. „Die Kollegen klären das in ihren Einheiten.“ Oft reiche es schon, für die kurzfristige Organisation zehn Tage unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Bei längerem Pflegeeinsatz helfe unter Umständen ein Telearbeitsplatz. „Das wird bei uns individuell und ganz familiär mit dem Vorgesetzten geregelt“, sagt der Sprecher. Auch die Deutsche Bank verweist auf betriebliche Regelungen. Dort können sich Mitarbeiter seit 2008 bis zu zwei Jahre für die Pflege freistellen lassen. Der gesetzliche Anspruch nach dem bisherigen Pflegegesetz liegt bei nur sechs Monaten.
Man müsse schauen, für wen es passt
Für Ralf Geruschkat, Geschäftsführer für Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung der IHK Frankfurt, sind solche Beispiele der Beweis dafür, „dass sich Unternehmen angesichts des Fachkräftemangels in der Boomregion Rhein-Main schon jetzt mit dem Thema beschäftigen und Hilfestellungen geben“. Beim Familienpflegezeitgesetz müsse man schauen, „für wen es passt“. Für eine Bilanz sei es nach drei Monaten noch zu früh.
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist das Interesse der Betriebe „aktuell sehr groß“. Bislang gebe es „mehrere Anträge“ auf Refinanzierung durch die KfW. Da aber viele Unternehmen kein Darlehen für die Finanzierung des Gehaltsvorschusses beantragten, könne man kein umfassendes Abbild für die Nutzung der Familienpflegezeit geben. Ende Januar hatten nach Medienberichten zwölf Unternehmen ihre Teilnahme zugesagt.
Unternehmen noch „im Dornröschenschlaf“
So oder so: Stefan Becker von der Hertie-Stiftung ist überzeugt: „Das Thema muss erst einmal in die Köpfe der Unternehmen.“ Der Geschäftsführer sieht viele Parallelen zur Diskussion über die Kinderbetreuung vor zehn Jahren. Viele Unternehmen befänden sich noch „im Dornröschenschlaf“.
Für Becker geht es um ganz einfache Fragen. Etwa darum, zunächst in Unternehmen zu ermitteln, wie viele Arbeitnehmer mit Pflegezeitbedarf es überhaupt gibt. Auch kleine Schritte könnten helfen, etwa eine Infomappe mit Adressen und Erfahrungsberichten als Leitfaden für Mitarbeiter in einer akuten Pflege-Notsituation. Unter www.beruf-und-familie.de finden Arbeitgeber einen Praxis-Leitfaden zum Thema Pflege.
Neben dem Job nahe Angehörige ohne große Einkommenseinbußen pflegen zu können ist das Ziel des Familienpflegezeitgesetzes. Es ergänzt den weiter bestehenden Anspruch auf Pflegezeit (maximal sechs Monate unbezahlte Freistellung). Für bis zu zwei Jahre können Arbeitnehmer die Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Das Einkommen wird gekürzt - allerdings nur halb so stark, wie die Reduzierung der Stundenzahl ausfällt. Geld- und Zeitvorschuss müssen nachgearbeitet werden. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss zustimmen.
Ein Beispiel: Wer seine Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden reduziert, bekommt 35 Stunden entlohnt. Nach der Pflegezeit muss er wieder 40 Stunden arbeiten, bekommt aber weiterhin nur 35 Stunden bezahlt - so lange, bis Zeit- und Geldschulden abgetragen sind. Unternehmen haben die Möglichkeit, den Vorschuss über ein zinsloses Darlehen der staatlichen Förderbank KfW zu finanzieren.
Die Rentenansprüche bleiben während der Pflegezeit auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung erhalten. Der Arbeitnehmer muss während der Pflegezeit eine Versicherung abschließen für den Fall, dass er den Lohnvorschuss nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod nicht zurückzahlen kann. Das geht auch direkt über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Dies kostet 1,99 Prozent des Vorschussbetrages, bei 500 Euro Lohnvorschuss also 9,95 Euro im Monat.
Informationen: Alle Informationen zur Familienpflegezeit, Formulare und Anträge finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Internet unter www.familien-pflege-zeit.de.
Aha - Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Wolfgang G. Runte (Wolluc)
- 01.04.2012, 19:05 Uhr
Vor der krankhaften Überregulierung des Arbeitsmärkte durch
immer weitere
Alex Merck (AlexM3)
- 01.04.2012, 18:45 Uhr
