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Pflegezeitgesetz Weniger arbeiten, um Angehörige zu pflegen

 ·  Wer sich zu Hause um kranke Verwandte kümmert, kann die Arbeitszeit für maximal zwei Jahre reduzieren – vorausgesetzt, der Chef ist einverstanden.

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Wolfgang G. Runte

Aha - Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Und was macht der Selbständige? Oder sollen diese, wie einst im Kommunismus, abgeschafft werden?

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.04.2012 15:17 Uhr
Kai Schraube

Sie haben mit Ihrer Vermutung Recht

Selbständige und Freiberufler (immerhin 10% der Beschäftigten) gibt es in der Wahrnehmung der Politik nur noch als Steuerzahler. Aber auch die Beschäftigten von Kleinbetrieben gehen leer aus - wie soll ein Betrieb mit 8 Beschäftigten (Durchschnitt aller deutschen Betriebe) denn eine 10-Stunden-Hilfe für seine Lohnbuchhalterin finden?
.
Das Pflegezeitgesetz ist also nur ein weiteres Bonbon für den öffentlichen Dienst. Denn der kann sich alles leisten.

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Alex Merck
Alex Merck (AlexM3) - 01.04.2012 18:45 Uhr

Vor der krankhaften Überregulierung des Arbeitsmärkte durch immer weitere

Gesetze war das auch in vielen guten Unternehmen möglich, weil sich ein guter Unternehmer oder Manager um seine Angestellten kümmerte und diese behalten wollte. Ich erinnere mich noch aus den 60ern und frühen 70ern an solche und ähnliche Fälle. Aber die Politik hat es mit immer mehr Gesetzen so weit gebracht, das unwillige oder unfähige Arbeitnehmer geschützt werden - und gleichzeitig selbst selbstverständliches / sinnvolles nicht mehr freiwillig erfolgt und durch immer mehr Gesetze (und teure Überwachung) geregelt werden muss/ geregelt wird.. Ein weiteres Beispiel für den Weg in Planwirtschaft / realen Sozialismus.

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Jahrgang 1964, feste freie Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.

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