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Wolfgang Schaupensteiner Staatsanwalt am Zug

14.07.2008 ·  Er war Deutschlands Korruptionsfahnder Nummer eins. Nach Jahrzehnten als Beamter hat Wolfgang Schaupensteiner den Schritt zur Bahn gewagt. Die Maxime aber ist geblieben: Einmal Jäger, immer Jäger.

Von Kerstin Schwenn
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Schuld an der späten Veränderung ist eine Lücke im Gesetz. Ohne sie wäre Wolfgang Schaupensteiners Karriere als Staatsanwalt, Spezialgebiet Korruptionsbekämpfung, wohl viel früher zu Ende gewesen. Denn gereizt hat ihn der Wechsel in die Privatwirtschaft schon lange. Mehrmals lagen Angebote aus Rechtsanwaltskanzleien oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterschriftsreif auf dem Tisch. Doch immer stellte sich bei genauem Hinsehen heraus, dass sich der Seitenwechsel für den Beamten nicht „rechnet“. Denn wer den Staatsdienst quittiert, um sich in der freien Wirtschaft zu verdingen, verliert seine Pensionsansprüche zu einem beachtlichen Teil. Berufliche Flexibilität und Mobilität bleiben deswegen meistens blanke Theorie. „Das ist eine Lücke im Gesetz, die einen vernünftigen Austausch zwischen Staat und Privat in der Regel verhindert“, beklagt Schaupensteiner. „Denn so einen Wechsel kann, vor allem wenn der Kandidat ein gewisses Alter erreicht hat, kein neuer Arbeitgeber finanzieren.“

Dass Schaupensteiner, der im September sechzig Jahre alt wird, dennoch seit vorigen Sommer für fünf Jahre von der Strafverfolgung beurlaubt ist, verdankt er einem Schlupfloch im Gesetz. In der Diskussion mit dem hessischen Dienstherrn über eine „Freistellung mit Rückkehrmöglichkeit“ erreichte ihn ein Angebot der Deutschen Bahn, den Posten des Anti-Korruptions-Beauftragten zu übernehmen, neudeutsch: Chief Compliance Officer (CCO) zu werden. Hier erwies sich plötzlich das restriktive hessische Pensionsgesetz als Sprungbrett: Da die Bahn ein Staatsunternehmen ist, durfte der öffentliche Dienstherr annehmen, dass der Wechsel eines Beamten, der dafür sorgen soll, dass dort Steuergelder nicht illegal versickern, im öffentlichen Interesse liegt. In Schaupensteiners lag es auch, nicht nur wegen der deutlich besseren Entlohnung bei der Bahn. So stand seinem Übertritt nichts mehr im Weg.

Über die Probezeit zum Staatsanwalt

Doch die enge gesetzliche Nische hält Schaupensteiner für vollkommen unzureichend. Ein stärkerer gegenseitiger Austausch zwischen Staat und Privat brächte einen „Mehrwert“ für beide Seiten, ist Schaupensteiner überzeugt. Dass so hohe gesetzliche Hürden aufgebaut werden, die einen Wechsel im Regelfall finanziell uninteressant machen, hält er für einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit – eine Verfassungsverletzung, gegen die zu seiner Verwunderung noch niemand in Karlsruhe geklagt hat.

Angefangen hat Schaupensteiners Berufsweg vor mehr als dreißig Jahren in der freien Wirtschaft, nämlich in einer Frankfurter Anwaltskanzlei. Das Wettbewerbsrecht hatte es ihm angetan, als Wirtschaftsanwalt wollte er arbeiten. Doch schon nach einem Jahr verließ er das Büro wieder, zu vage erschienen ihm dort die Karriereaussichten. Richter in einem Wettbewerbssenat zu werden, das war für den jungen Juristen damals die Alternative, hingegen „nie Staatsanwalt“.

Doch in der ersten Station der Probezeit fand er Gefallen an der Staatsanwaltschaft. So wurde er Ende der siebziger Jahre „vom Paulus zum Saulus“, wie er selbst sagt. Nicht nur Mitglied einer Richterkammer zu sein, sondern Alleinentscheider mit Handlungsspielraum und Weisungsbefugnissen. Das war der Reiz, für lange Zeit.

„Mit ganzem Herzen bei der Bahn“

Irgendwann aber war der Wendepunkt erreicht. „Nach jahrelanger Erfahrung hatte ich die Überzeugung gewonnen, dass nur eine für ganz Hessen zuständige Spezialeinheit erfolgreich den Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität aufnehmen kann“, erzählt Schaupensteiner. „Denn die Täter halten sich auch nicht an die örtlichen Grenzen der Landgerichtsbezirke.“ Doch mit der Forderung nach einer einzigen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft mit gebündelten Kapazitäten drang er bei seinen Vorgesetzten nicht durch; der Wunsch nach einer „Kompetenz-Zentrale“ blieb ihm versagt. Mit beruflichen Konsequenzen: „Die Optionen der hessischen Justiz konnten mich nicht mehr überzeugen“, fasst er die zurückhaltenden Versuche seines Dienstherrn zusammen, ihn in Frankfurt zu halten.

Absetzgedanken waren unweigerlich. Zur Debatte stand, zurückzugehen in den Anwaltsberuf als Berater auf dem Gebiet Korruptionsbekämpfung – da kam die Anfrage der Deutschen Bahn 2007 gerade recht. Der Konzern suchte einen gestandenen Korruptionskenner als Aushängeschild nach außen und Abschreckung nach innen – und fand Schaupensteiner, der seit Jahren Bahn-Fälle auf seinem Schreibtisch hatte. Deswegen stand er schon länger mit der seit 2000 bestehenden Abteilung des Konzerns in Kontakt, die er jetzt leitet. Schließlich ist die Bahn, die jedes Jahr Infrastrukturaufträge in Milliardenhöhe vergibt, ein strukturell korruptionsanfälliges Unternehmen. Schaupensteiner ließ die Strafverfolgung hinter sich und ist jetzt „mit ganzem Herzen bei der Bahn“.

Nur noch ein Rad in der Maschine

Im Nachhinein schätzt der beurlaubte Beamte die berufliche Unabhängigkeit in der staatsanwaltlichen Vergangenheit. „Trotz aller hierarchischen Einbindung habe ich allein entschieden, wie ich ermittle, mit welchen Methoden, wen ich vernehme und wie ich ein Verfahren abschließe.“ In einem großen Konzern wie der Bahn ist das etwas anders. Dort ist auch eine Führungskraft nur ein Rad in der großen Maschine, alle Räder müssen im Gleichklang laufen, ein Aus-der-Reihe-Tanzen gefährdet die gesamte Produktion. So hat Schaupensteiner in den vergangenen zwölf Monaten gelernt: „Selbst wenn man in der Hierarchie schon recht weit oben angelangt ist, kommt man um die Abstimmungsprozesse nicht herum.“ Strategische Entscheidungen müssen im Detail besprochen werden, etwa die Internationalisierung der Compliance-Abteilung – die mit dem zunehmend internationalen Geschäft des Konzerns Schritt halten muss. Abstimmungsbedarf mit dem Bahn-Staatsanwalt haben überdies die Konzernrevision und die Konzernsicherheit. Was für die Strategie gilt, zählt auch beim Personal: Seinen Spielraum bei der Auswahl und dem Einsatz von Mitarbeitern hatte sich der beurlaubte Beamte größer vorgestellt.

Die Notwendigkeit der Abstimmung habe er rasch erkannt, sagt Schaupensteiner. Aber den Zeitaufwand empfindet er nach wie vor als immens. Viele Termine liegen erst am späten Abend. Da trifft es sich gut, dass Schaupensteiners Berliner Bleibe in Sichtweite des Bahn-Towers am Potsdamer Platz liegt und dass das Privatleben derzeit auf das Wochenende reduziert ist. Denn seine berufstätige Ehefrau ist im Rhein-Main-Gebiet geblieben, dort, wo auch Schaupensteiner über Jahrzehnte verwurzelt war.

Erfolgreich nur durch legales Wirtschaften

Zuweilen vermisst der Anti-Korruptions-Manager nicht nur die Frankfurter Heimat, sondern die frühere operative Tätigkeit, das Ermitteln, die intellektuelle Herausforderung, dem Übeltäter auf die Spur zu kommen, den anspruchsvollen Schlagabtausch mit den Delinquenten in der Vernehmung. Denn in seinem Wesen hat der Seitenwechsel nichts verändert: „Einmal Jäger, immer Jäger“, fasst Schaupensteiner zusammen. Die Jäger sind in seiner Abteilung jetzt andere.

Doch die berufliche Luftveränderung hat einen großen Vorzug, der das Ungewohnte aufwiegt. Schaupensteiner nennt ihn „Gestaltung“. An dem neuen Schreibtisch kann er auf der Basis seiner Erfahrungen vorbeugend arbeiten. Prävention statt Repression ist die neue Devise. Er will Schwachstellen im Unternehmen minimieren, das Geschäft – den Wettbewerb, die Ausschreibungen, die Vergabe von Aufträgen – weniger anfällig machen für Bestechung und Bestechlichkeit. Einsickern soll die Erkenntnis: „Erfolgreiches Wirtschaften geht nur durch legales Wirtschaften.“ Dies, ist sich Schaupensteiner sicher, sollte den Börsenwert der Bahn erhöhen. „Wenn wir da angekommen sind, habe ich mein Ziel erreicht.“

Schaupensteiners Seitenwechsel könnte für andere Staatsdiener ein Vorbild sein, denn viele große Unternehmen bauen ihre „Compliance“-Abteilungen auf oder aus, so, wie es der Kodex der guten Unternehmensführung („Corporate Governance“) nahelegt. Ob aus dem Einzel- dereinst ein Regelfall des Austauschs wird, hängt auch davon ab, ob die Privilegien des Staatsdienstes geringer und die Berufswege durchlässiger werden.

Zur Person:

- Wolfgang Schaupensteiner wird am 23. September 1948 in Frankfurt geboren. Nach dem Jurastudium arbeitet er als Rechtsanwalt.

- 1977 wird er zunächst Richter in der Hessischen Staatsschutzkammer, dann Staatsanwalt.

- Im Zuge der Frankfurter Korruptionsaffäre wird er 1987 wird er Sonderdezernent für Korruptionsbekämpfung, von 1993 an leitet er die erste entsprechende Schwerpunktabteilung . Seit Juli 2007 ist er Chief Compliance Officer (CCO) der Deutschen Bahn AG in Berlin.

- Schaupensteiner ist verheiratet und Vater eines erwachsenen Sohnes. Das Rhein-Main-Gebiet ist und bleibt sein erster Wohnsitz.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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