10.02.2013 · Machen Arbeitgeber Fehler beim Umgang mit personenbezogenen Daten, drohen hohe Bußgelder, Schadensersatzforderungen, Rufschäden oder Unterlassungsverfügungen. Deshalb achten Firmen immer mehr auf die Datenschutzregeln - stoßen dabei aber auch auf Grenzen.
Von Tim WybitulRichtlinien für Lesermeinungen
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In den USA ist man da lockerer
Viele Unternehmen verlangen sogar das Facebook-Passwort von Jobbewerbern. Undenkbar in Deutschland. Aber auch ein Grund von Facebook die Finger zu lassen.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 10.02.2013 14:14 UhrNein
In den Vereinigten Staaten geben sie üblicherweise ihr Geburtsdatum, Nationalität, Familienstand, Kinderzahl usw. nicht im Lebenslauf an.
... haben die Bundesrichter sich des Arguments schon angenommen und festgestellt, dass mit einem normalen Internetamschluss nur öffentliche Daten, die keinem Geheimhaltungsschutz unterliegen, abgerufen werden können. § 9 Abs. 1 BDSG sei demnach nicht einschlägig. Es ging in dem verfahren nicht darum, betriebsinterne Daten einsehen zu können.