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Donnerstag, 09. Februar 2012
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Kolumne "Mein Urteil" Welch Schandurteil!

25.10.2009 ·  Dass ein paar Maultaschen für eine Kündigung genügen, hat viele Gemüter erregt. Wenn aber sogar die Gewerkschaften emotionalisieren, statt rational zu analysieren, fallen sie damit ihren eigenen Arbeitsrichtern in den Rücken.

Von Volker Rieble
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Sagt die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Zur Abweisung der Kündigungsschutzklage der Maultaschendiebin durch das Arbeitsgericht in Radolfzell. Über die Rechtsfrage kann man streiten, auch wenn das Urteil der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht. Der Diebstahl mag nach dem Erfolgsunwert (einige Euro) gering zu veranschlagen sein; das Verhaltensunrecht der verstohlenen Vorsatztat ist erheblich. Das empfinden Arbeitnehmer jedenfalls dann, wenn sie Opfer eines Kollegendiebstahls sind. Erstaunlich ist der kritische Modus.

„Schandurteil“ betreibt Emotionalisierung und verneint Rationalität. Das verleitet zum Weiterdenken und wirft zwei Fragen auf: Erstens sind die deutschen Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden „Mitveranstalter“ der Arbeitsgerichtsbarkeit – auf allen Ebenen, auch im Radolfzeller Arbeitsgericht. Laienrichter werden von den Berufsverbänden vorgeschlagen. Deren Repräsentanten sprechen Recht auch im Bundesarbeitsgericht und verantworten dessen Rechtsprechung zur Diebstahlskündigung mit. Es ist nicht nur schizophren, sondern ehrlos, als Mitveranstalter über die „eigenen“ gewerkschaftlichen Arbeitsrichter herzuziehen. Urteilskritik gehört zum Gewerkschaftsgeschäft; Kampfpropaganda steht Mitverantwortlichen nicht zu. Wer mitregiert, ist keine Opposition. Wer mitbestimmt, trägt Mitverantwortung!

Zweitens: Emotionalisierung der Urteilskritik begehrt Emotionalisierung der Urteilsfindung. Der Kampfdruck der Propaganda wird erhöht, um im Damm der bislang weithin stand(punkt)festen Richter einen Riss zu erzeugen und die Diebstahlsrechtsprechung wegzuspülen. Sollen Gerichte dem allzu empörungswilligen Volk aufs Maul schauen? Und das nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Strafrecht? Volksjustiz ist Straßenjustiz – und dafür sind die Streitfragen einfach zu kompliziert. Diffuses Rechtsgefühl programmiert diffuses Gefühlsrecht. „Schande“ ist ein (krasses) moralisches Urteil – es zielt auf emotionale Entehrung. Recht hingegen ist rational. Die kantianische Trennung von Recht und Moral gilt als große abendländische Kulturleistung. Sie wird angegriffen, um eine Volksfatwa einzuführen.

In absehbarer Eskalation wird der Druck der Straße Richter richten. So könnten „Schandrichter“ im Netz oder in einer aggressiven Volkszeitung vorgeführt werden, damit deren private Existenz ein wenig geschändet wird und Richterkinder im Kindergarten emotionale Rückkoppelung erfahren. Man denke an jene Familienrichterin, die etwas zu viel Verständnis für den Islam hatte. Wehret den Anfängen!

Der Autor lehrt Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Quelle: F.A.Z.
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