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Kolumne „Mein Urteil“ Was, wenn Betriebsräte gegen die Compliance-Pflicht verstoßen?

 ·  Betriebsratswahlen sind Sache der Arbeitnehmer. Eine Beeinflussung durch den Arbeitgeber ist sogar strafbar. Doch was passiert, wenn Unregelmäßigkeiten vorkommen?

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Betriebsratswahlen sind für Arbeitgeber heikel: Sie sind Sache der Arbeitnehmer, eine Beeinflussung ist sogar strafbar. Doch in Zeiten, in denen Compliance-Richtlinien immer wichtiger werden, müssen sich Führungskräfte damit auseinandersetzen, was passiert, wenn Unregelmäßigkeiten vorkommen. Denn Compliance soll die Einhaltung gesetzlicher und unternehmenseigener Gebote und Verbote sicherstellen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann eine Verletzung des Arbeitsvertrags darstellen - mit allen Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

Zu einem arbeitsrechtlichen Grundsatzfall wird Compliance, wenn sich der Vorwurf der Regelverletzung gegen Arbeitnehmervertreter richtet. Ein solcher Fall tauchte im Verfahren der Anfechtung der Betriebsratswahlen in der Commerzbank-Zentrale auf. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte die Wahlen für rechtswidrig (Az.: 22 BV 203/10). Die anfechtenden Mitarbeiter der Bank hatten die Verletzung wesentlicher Wahlvorschriften, Wahlmanipulationen und Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung gerügt. Die Bank äußerte sich unter Berufung auf ihre Neutralität im gesamten Verfahren nicht zur Sache. Es ist nicht ersichtlich, welche Maßnahmen die Bank ergriff, um ihren Compliance-Maßstäben zu genügen. Um diese zu erfüllen, hätte sie eigene Beweissicherungsmaßnahmen vornehmen und eventuell den Sachverhalt mit Hilfe neutraler Anwälte intern aufklären müssen. Erst wenn sich dann erwiesen hätte, dass die erhobenen Vorwürfe nicht stichhaltig waren, hätte sich die Bank im Verfahren neutral verhalten dürfen.

Compliance zwingt also zu aktivem Handeln. Neutralität kann im Einzelfall eine Pflichtverletzung darstellen. Das interne Überwachungssystem sollte so funktionieren, dass weder Aufsichtsbehörden noch einzelne Beschäftigte die Regeldurchsetzung erzwingen müssen. Das Unternehmen steht selbst in der Verantwortung.

Norbert Pflüger ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte, Frankfurt.

Quelle: F.A.Z.
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