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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kolumne „Mein Urteil“ Schwangere Vertretung

 ·  Muss ich sagen, dass ich schwanger bin, wenn ich mich als Schwangerschaftsvertretung bewerbe? Oder darf ich in so einem Fall im Bewerbungsgespräch lügen?

Kolumne Bilder (1) Lesermeinungen (5)

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Uwe Wagner
Uwe Wagner (view) - 09.01.2013 09:30 Uhr

Gleichberechtigung?

Ein Mann kann doch keine eigene Schwangerschaft verheimlichen, weil er gar nicht schwanger wird!
Es ist gut, Frauen zu schützen, keine Frage! Aber bei geschildertem Fall ist das eine Frechheit der Frau, die sich selbst schon schwanger als Schwangerschaftsaushilfe einstellen läßt, bei viel Verständnis meinerseits!

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 10.01.2013 15:24 Uhr
Andrea Müller
Andrea Müller (ADrea) - 10.01.2013 15:24 Uhr

Gleiches Recht für Männer besteht ...

... bei chronischen Krankheiten. Die dürfen ebenso verheimlicht werden und machen bei einer Schwangerschaftsvertretung mindestens genauso viel Ärger. Und die "dauern" erfahrungsgemäß länger als eine popelige Schwangerschaft. Selbst schon den Fall gehabt, wo sich jemand wegen chronischen Asthmas quasi jederzeit krank schreiben lassen konnte und dies auch getan hat. Männer haben also genauso das Recht, außerordentliche Dinge aus dem persönlichen Leben zu verschweigen. Bei Frauen enthalten diese "außerordentlichen Dinge" nunmal auch eine Schwangerschaft. Wo ist jetzt das genaue Problem?

Ob das Verhalten der Dame jetzt die "feine englische Art" war, ist eine andere Sache. Frauen aufgrund einer Schwangerschaft prinzipiell von der Neuaufnahme eines Berufes abzuhalten wäre allerdings keine Alternative.

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Walpurga Müller-Schmidt

Solche Urteile fördern Diskriminierung

Man kann zu dem Urteil stehen wie man will, aber die Anwaltskanzlei wird nie wieder eine weibliche Schwangerschaftsvertretung einstellen. Die werden lieber niemanden einstellen, als eine Frau als Schwangerschaftsvertretung. Ob damit der "Gleichheit" von Mann und Frau geholfen ist halte ich damit für äusserst zweifelhaft.

Man sollte sich bei militanten all dem Feminismus mal überlegen, ob es wirklich hilfreich ist, wenn Verantwortung so derart ungleich verteilt wird. Logisch, Mutterschutz hat seinen Sinn, aber umgedreht sollten auch die Frauen diese spezielle Stellung als Privilieg wahrnehmen und aufhören wie hier geschehen Ihre Arbeitskollegen über den Tisch zu ziehen.

Mit dem Urteil ist niemandem geholfen: Frauen im entsprechenden Alter werden von jedem Chef, der das Urteil gelesen hat, nicht auf Schwangerschaftsvertretungen angestellt werden. Häufig sind gerade solche Stellen für Frauen mit Kindern ein Wiedereinstieg ins Berufsleben nach dem Kinderkriegen.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 09.01.2013 08:45 Uhr
Andrea Müller
Andrea Müller (ADrea) - 09.01.2013 08:45 Uhr

Wer also ...

... schwanger wird und nicht schon vorher einen Job gehabt hat, hat Pech gehabt? Und wenn die Dame erst eine Woche nach Arbeitsantritt schwanger wird, darf sie fristlos entlassen werden, weil sie keine anständige Schwangerschaftsvertretung darstellt? Hat man als Schwangerschaftsvertretung kein Anrecht auf Privatsphäre? Hat man prinzipiell eine Abstinenzpflicht? Oder wie stellen Sie sich das genau vor?

Auf einen Arbeitgeber, der ein prinzipielles Misstrauen gegen junge, engagierte Frauen hegt und sich den Luxus (Stichwort: "Fachkräftemangel") leistet, aufgrund meiner prinzipiellen Gebärfähigkeit auf meine gute Arbeit zu verzichten, auf den kann ich genauso gut verzichten. Mal ganz davon abgesehen, dass es nach wie vor das AGG gibt und in denjenigen Berufen, die eine solch befristete Schwangerschaftsvertretung problemlos ermöglichen, Männer für gewöhnlich die Minderheit stellen.

Bei solchen Kommentaren braucht man sich über geringe Geburtenzahlen wirklich nicht mehr zu wundern.

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Alexander Berndt

Alternative schwer zu finden

Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster hängen, aber meine Erfahrung sagt mir, der Markt für Rechtsanwaltsfachangestellte ist ziemlich Frauen-dominiert. Von daher würde es der Kanzlei schwerfallen, nur noch mit nicht-weiblichen Alternativen auszukommen.

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