08.01.2013 · Muss ich sagen, dass ich schwanger bin, wenn ich mich als Schwangerschaftsvertretung bewerbe? Oder darf ich in so einem Fall im Bewerbungsgespräch lügen?
Von Doris-Maria SchusterRichtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
Ein Mann kann doch keine eigene Schwangerschaft verheimlichen, weil er
gar nicht schwanger wird!
Es ist gut, Frauen zu schützen, keine Frage! Aber bei geschildertem
Fall ist das eine Frechheit der Frau, die sich selbst schon schwanger
als Schwangerschaftsaushilfe einstellen läßt, bei viel
Verständnis meinerseits!
Gleiches Recht für Männer besteht ...
... bei chronischen Krankheiten. Die dürfen ebenso verheimlicht
werden und machen bei einer Schwangerschaftsvertretung mindestens
genauso viel Ärger. Und die "dauern"
erfahrungsgemäß länger als eine popelige
Schwangerschaft. Selbst schon den Fall gehabt, wo sich jemand wegen
chronischen Asthmas quasi jederzeit krank schreiben lassen konnte und
dies auch getan hat. Männer haben also genauso das Recht,
außerordentliche Dinge aus dem persönlichen Leben zu
verschweigen. Bei Frauen enthalten diese "außerordentlichen
Dinge" nunmal auch eine Schwangerschaft. Wo ist jetzt das genaue Problem?
Ob das Verhalten der Dame jetzt die "feine englische Art" war,
ist eine andere Sache. Frauen aufgrund einer Schwangerschaft prinzipiell
von der Neuaufnahme eines Berufes abzuhalten wäre allerdings keine Alternative.
Solche Urteile fördern Diskriminierung
Man kann zu dem Urteil stehen wie man will, aber die Anwaltskanzlei wird
nie wieder eine weibliche Schwangerschaftsvertretung einstellen. Die
werden lieber niemanden einstellen, als eine Frau als
Schwangerschaftsvertretung. Ob damit der "Gleichheit" von Mann
und Frau geholfen ist halte ich damit für äusserst zweifelhaft.
Man sollte sich bei militanten all dem Feminismus mal überlegen, ob
es wirklich hilfreich ist, wenn Verantwortung so derart ungleich
verteilt wird. Logisch, Mutterschutz hat seinen Sinn, aber umgedreht
sollten auch die Frauen diese spezielle Stellung als Privilieg
wahrnehmen und aufhören wie hier geschehen Ihre Arbeitskollegen
über den Tisch zu ziehen.
Mit dem Urteil ist niemandem geholfen: Frauen im entsprechenden Alter
werden von jedem Chef, der das Urteil gelesen hat, nicht auf
Schwangerschaftsvertretungen angestellt werden. Häufig sind gerade
solche Stellen für Frauen mit Kindern ein Wiedereinstieg ins
Berufsleben nach dem Kinderkriegen.
Wer also ...
... schwanger wird und nicht schon vorher einen Job gehabt hat, hat Pech
gehabt? Und wenn die Dame erst eine Woche nach Arbeitsantritt schwanger
wird, darf sie fristlos entlassen werden, weil sie keine anständige
Schwangerschaftsvertretung darstellt? Hat man als
Schwangerschaftsvertretung kein Anrecht auf Privatsphäre? Hat man
prinzipiell eine Abstinenzpflicht? Oder wie stellen Sie sich das genau vor?
Auf einen Arbeitgeber, der ein prinzipielles Misstrauen gegen junge,
engagierte Frauen hegt und sich den Luxus (Stichwort:
"Fachkräftemangel") leistet, aufgrund meiner
prinzipiellen Gebärfähigkeit auf meine gute Arbeit zu
verzichten, auf den kann ich genauso gut verzichten. Mal ganz davon
abgesehen, dass es nach wie vor das AGG gibt und in denjenigen Berufen,
die eine solch befristete Schwangerschaftsvertretung problemlos
ermöglichen, Männer für gewöhnlich die Minderheit stellen.
Bei solchen Kommentaren braucht man sich über geringe
Geburtenzahlen wirklich nicht mehr zu wundern.
Alternative schwer zu finden
Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster hängen, aber meine Erfahrung sagt mir, der Markt für Rechtsanwaltsfachangestellte ist ziemlich Frauen-dominiert. Von daher würde es der Kanzlei schwerfallen, nur noch mit nicht-weiblichen Alternativen auszukommen.