22.09.2009 · Die Große Koalition hat - was ihr nicht alle zugetraut hatten - eine ganze Legislaturperiode durchgehalten. Zeit also an dieser Stelle für einen Blick auf ihre arbeitsrechtliche Bilanz: viel Kleinklein und eine partielle Mindestlohngesetzgebung.
Von Olaf DeinertDie Große Koalition hat - was ihr nicht alle zugetraut hatten - eine ganze Legislaturperiode durchgehalten. Zeit also an dieser Stelle für einen Blick auf ihre arbeitsrechtliche Bilanz. Wer sich damit befasst, erwartet zunächst einmal nicht viel. Bei näherem Hinsehen zeigt sich zunächst einmal Erstaunliches: Auf etwa 15 Sachgebieten hat die Koalition im weitesten Sinne arbeitrechtrechtliche Normen geschaffen!
Beim noch näheren Zusehen relativiert sich diese große Zahl allerdings. Etwa die Hälfte aller legislativen Akte war notwendig geworden, um europarechtliche Vorgaben zu erfüllen (Beispiel: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) bzw. europa- und verfassungswidrige Gesetze nachzubessern (Beispiel: Beide da ja gar Befristung im Hochschulbereich). Die andere Hälfte waren arbeitsrechtliche Annexregelungen im Rahmen anderer „Großbaustellen“ (Beispiele: Kapitalmarktgesetzgebung oder Gentechnik).
Lediglich die beiden zentralen Forderungen aus dem Wahlkampf (CDU: Rückbau des Kündigungsschutzes, SPD: Mindestlohn) fanden Eingang in den Koalitionsvertrag. Dabei konnte die CDU ihr Prestigeprojekt am Ende nicht einmal durchbringen, weil es von den Arbeitgebern nicht gewünscht war; die Mindestlohngesetzgebung war auch nur mit Ach und Krach erfolgreich. Die Bilanz der Großen Koalition lautet also: neben einigem Kleinklein eine partielle Mindestlohngesetzgebung.
Wenn von Politologen behauptet wird, der Unterschied zwischen CDU und SPD sei zu vernachlässigen, letztlich graduell, in der Sache seien beide Sozialstaatsparteien, die sich nicht viel gäben, so mag dies von einem globalen Standpunkt aus zutreffen, im Alltag der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung hat sich das Gegenteil bestätigt: die Große Koalition ist nicht die Summe, nicht einmal die Schnittmenge der Vorstellungen beider Parteien, sondern eine gegenseitige Blockade. Eine Große Koalition ist eine parlamentarische Notlösung, aber alles andere als ein Wählerauftrag.
Umso wichtiger ist es für beide Protagonisten, daraus eine Lehre für die kommende Wahl zu ziehen. Denn das haben die Demoskopen schon aus der letzten Wahl hergeleitet: CDU/FDP blieben am Ende erfolglos, weil das Volk neben der Steuerpolitik („Heidelberger Professor“) vor allem die arbeitsrechtlichen Positionen, die die CDU von der BDA entlehnt hatte, zurückwies. Die Bundeskanzlerin hat die Zeichen der Zeit erkannt: Gespräche mit vielen Unternehmen (nicht Verbänden!) hätten gezeigt, dass die gesetzliche Öffnung von Tarifverträgen und eine Verschlechterung des Kündigungsschutzes nicht notwendig seien. Das könnte neue Chancen auf eine ideologiefreie Diskussion des Arbeitsrechts eröffnen.
Gesetze zur Erhaltung der Arbeitslosigkeit!
Shora Fix (shorafix)
- 22.09.2009, 19:36 Uhr
Sorry
Reiner Luecker (Reinerluecker)
- 23.09.2009, 01:20 Uhr