Home
http://www.faz.net/-gys-6jxoq
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Donnerstag, 09. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kolumne „Mein Urteil“ Diskriminierender Mindestlohn

31.07.2010 ·  Frauen werden in Deutschland schlechter bezahlt als Männer, das ist bekannt. Das System von Branchenmindestlöhnen verfestigt solche Gehaltsstrutkuren häufig noch, darüber wird bislang wenig diskutiert.

Von Volker Rieble
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (8)

In Deutschland gibt es keinen allgemeinen staatlich definierten Mindestlohn. Dafür aber in einigen Branchen für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohntarifverträge, sowie demnächst einen von einer besonderen Kommission festgesetzten Pflegemindestlohn. Die Mindestlohnfestsetzungen unterscheiden meist nach West und Ost. Die deutsche Teilung wird vom Arbeitsministerium festgeschrieben. Der Bauarbeiter im Westen bekommt mindestens 10,80 Euro und im Osten 9,25 Euro. Werden hier "Ossis" diskriminiert? Immerhin: Einheitliche Mindestlöhne gibt es in der Abfallwirtschaft (8,02 Euro) und im Bergbau (nach Tätigkeit) und für Dachdecker (10,60 Euro). Daran zeigt sich: Es geht doch. Und dass die Tarifparteien die Schwestern und Brüder aus dem Osten schlechter stellen heißt doch nicht, dass der Staat dies mitmachen muss. Dass der Osten durchweg geringere Preise hätte und weniger belastbare Unternehmen, das lässt sich gerade nicht mehr sagen.

Die pauschale Ostabstufung verstößt nicht nur gegen den Gleichheitssatz, sie diskriminiert nach Heimat (Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz). Wenn man überhaupt zweigeteilte Mindestlöhne will, dann müssen auch entsprechend verarmte Westregionen und Krisengebiete von Gelsenkirchen bis Leer entsprechend "herabgestuft" werden. Eher aber gilt es den Wortteil "Mindest" ernst zu nehmen und gesamtdeutsch einheitliche Mindestentgelte festzusetzen, die wirklich eines tun: eine Untergrenze definieren.

Typische Frauenberufe sind schlechter dran

Eine zweite Diskriminierungswirkung betrifft die Branchen: Warum eigentlich muss der West-Bauarbeiter fast 2,80 Euro mehr erhalten, als der gesamtdeutsche Müllmann? Wer bestimmt diese Lohngerechtigkeit, wer sagt, wessen Arbeit mehr wert ist? Für die genuinen Tarifverträge ist solche Differenzierung Ausdruck der Tarifautonomie - und von vornherein keine Diskriminierung. Das Bundesarbeitsministerium allerdings, das die Entscheidung über die Allgemeinverbindlicherklärung verantwortet, muss auch diese Ungleichheit verantworten.

Das gilt umso mehr, als die Allgemeinverbindlicherklärung von sektoralen Mindestlöhnen Frauen diskriminiert: Die typischen Frauenberufe (Gebäudereinigung, Pflege, Wäschereien) mit jeweils mehr als 75 Prozent Frauenanteil haben deutlich schlechtere Mindestlöhne als typische Männerberufe. Wer sich als Frauenministerin am "gender equal pay gap" stört, der darf als Arbeitsministerin nicht solche Lohnstrukturen auch noch verfestigen und ausdehnen.

Volker Rieble lehrt Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Quelle: F.A.Z.
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel