18.02.2013 · Manchmal scheint es einfach nicht anders zu gehen: Entweder muss der private Einkauf während der Arbeitszeit stattfinden oder der Laden hat zu. Aber dürfen Arbeitnehmer zwischendurch kurz einkaufen gehen?
Von Anja MengelRichtlinien für Lesermeinungen
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Selbst hier in der Kleinstadt....
haben alle Supermärkte von 08:00 - 22:00 Uhr, nur die beiden großen Discounter machen um 20:00 Uhr zu, geöffnet. Da sollte es doch jedem möglich sein außerhalb der Arbeitszeiten bequem einkaufen zu können, und das auch noch ohne Zeitdruck. Wer wirklich während der Arbeitszeit im Supermarkt einkaufen will, der muß halt "ausstechen" und bekommt die Ziet dann nicht bezahlt.
Dieses 'Problem' könnte man ausschalten!
Fühlt man sich als Mitarbeiter im Unternehmen wohl, geht gerne zur Arbeit, hat Pfichtbewusstsein, d.h. fühlt sich für seinen Aufgabenbereich verantwortlich wird man sicherstellen, dass alles ordnungsgemäss erledigt ist und notfalls länger bleiben/nacharbeiten. Der, der ungern zur Arbeit geht, wird jede Chance für Freizeit nutzen. Ich finde es gut Zielorientiert zu arbeiten, d.h. dieses und jenes muss bis dahin erledigt werden, wie und wann ist egal. Es muss natürlich auch zu schaffen sein. Alternativ oder zusätzlich finde ich das Konzept mit dem Haushaltstag gut, d.h. 1 Tag im Monat frei, um Erledigungen zu machen. Im Haupturlaubsmonat fällt der Tag weg und es muss natürlich mit den Kollegen abgesprochen werden. Reduziert angeblich auch die Anzahl der Kranktage.
Ich würde gern wissen, was Frau Mengel für diesen Beitrag erhalten hat,
den hätte ich - ohne juristisches Fachwissen - auch schreiben
können.
Klar ist doch auch, dass es beispielsweise im Prodktionsablauf oder an
einer Supermarktkasse gewaltig stören würde, wenn der
betreffende Mitarbeiter fehlt. Insofern handelt es sich um eine
Luxusdiskussion derer, die nebenbei FAZ-Beiträge kommentieren dürfen...
Es kommt natuerlich immer auf die Art der Firma/Abteilung an um zu klaeren ob dies moeglich ist, , aber ich kann aus eigener Erfahrung hier in Spanien nur sagen: Je grosszuegiger dies gehandhabt wird desto weniger wird es''schamlos'' ausgenutzt. Wir koennen ''mal kurz was erledigen'' ohne grosse Erklaerungen abgeben zu muessen – allerdings – die Arbeit muss gemacht werden. Das heisst natuerlich auch, dass man selbstverstaendlich unbezahlt mal laenger bleibt um etwas abzuschliessen oder aufzuarbeiten. Es ist einfach eine Frage der Eigenverantwortung zu entscheiden, ob man es sich erlauben kann '' zu verschwinden'' oder dies in einer bestimmten Situation negative Konsequenzen haben koennte. So lang dies funktioniert, haben sowohl AG als auch AN nur Vorteile .
Wenn die Ausnahme zur Regel wird......
ist das sicher ein Problem. Ich bin selbst Arbeitgeber und wenn meine Mitarbeiter sich bei mir vorher abmelden und es eine Ausnahme bleibt, finde ich das durchaus kein Problem, dass auch Mal während der Arbeitszeit zu zulassen. Leider gibt es eben immer irgendwelche Leute, die ein Ausnahme zur Regel machen und darunter leidet dann der ganze Rest der Belegschaft. Ich finde auch, dass hier keine Abmahnung notwendig ist. Das ist ein ungeheuerliches Verhalten und sehr unkollegial. Denn die müssen ja diese fehlende Arbeitskraft ausgleichen bzw. ersetzen.
...werden findige Wissenschatler ein Gerät erfinden, in dem man verderbliche Lebensmttel über mehrere Tage aufbewahren kann. Dann wird sich die Diskussion von selbst erledigen.
Die Zahl der Männer, die zwischendurch mal schnell ins Bordell gehen, dürfte ähnlich hoch sein wie die Zahl der "kleinen Einkäufe".