Internetrecherchen über Bewerber gehören in vielen Unternehmen inzwischen zum Tagesgeschäft. Nicht selten treten dabei Fotos, Äußerungen und Einträge zu Tage, die ein Bewerber - jedenfalls im beruflichen Umfeld - lieber nicht offengelegt haben möchte. Wird dabei Unvorteilhaftes entdeckt, erleichtert das den Arbeitgebern die Wahl: Der Bewerber wird aussortiert.
Für die Betroffenen ist das misslich, zumal solche Informationen auch ohne ihr Wissen ins Internet eingestellt werden können. Deshalb stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber im Internet überhaupt nach Bewerberinformationen suchen dürfen. Auf der Grundlage vor allem des geltenden Datenschutzgesetzes dürfen Arbeitgeber in berufsorientierten Netzwerken (Xing, Linkedin etc.) uneingeschränkt nach Informationen suchen. Sie dürfen auch Informationen nutzen, die sie frei zugänglich über Suchmaschinen wie Google finden. Ist in dem Unternehmen ein Betriebsrat an der Einstellung zu beteiligen, muss der Arbeitgeber ihm auch die im Internet gewonnenen Erkenntnisse vorlegen.
Anders verhält es sich mit Informationen aus freizeitorientierten sozialen Netzwerken wie Facebook, StudiVZ oder Stayfriends. Diese Plattformen darf ein Arbeitgeber nicht durchsuchen. Er darf Informationen aus solchen Netzwerken selbst dann nicht verwenden, wenn ihm diese ohne sein Zutun zugespielt worden sind. Verstößt der Chef dagegen - was freilich nur schwer nachzuweisen ist -, können Bußgelder und sogar Schadensersatzansprüche des Netzwerkbetreibers drohen. Die Regeln sollen sogar im neuen Bundesdatenschutzgesetz verschärft werden. Geplant ist, dass Arbeitgeber potentielle Bewerber künftig vor der Suche über die Recherche informieren müssen, etwa durch einen Hinweis in der Stellenannonce. Zudem soll die Verwertung allgemein zugänglicher Daten und solchen aus berufsorientierten Netzwerken weiter eingeschränkt werden. Unabhängig davon ist Arbeitnehmern dringend zu raten, regelmäßig zu prüfen, was über sie im Internet herauszufinden ist. Nur so kann man sich effektiv vor bösen Überraschungen im Berufsleben schützen.