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Kolumne „Mein Urteil“ „Arschloch“

26.08.2010 ·  Wenn ein Kraftfahrer zu einem Kunden seiner Spedition mehrfach „Arschloch“ sagt, ist das nicht unbedingt ein Grund zur Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Eine bessere Werbung für Zeitarbeit als solche Urteile gibt es nicht.

Von Volker Rieble
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„Arschloch“, sagte der Kraftfahrer mehrfach zum Kunden seines Arbeitgebers, der ihm auf seinem Betriebsgrundstück Anweisungen zum Fahrverhalten gegeben hatte. Die Spedition kündigte - zu Unrecht, sagt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az.: 4 Sa 474/09): erstens weil der Kraftfahrer nicht definitiv wusste, wer ihm da gegenüberstand; zweitens handele es sich zwar um eine strafbare Beleidigung, aber doch um eine einmalige Entgleisung. Die Kündigung scheitert, der Arbeitgeber hätte nur abmahnen dürfen. Dass der Arbeitnehmer bei diesem Kunden Hausverbot habe, schade nicht; er sei anderweitig einzusetzen. Dass der Fahrer die Kundenbeziehung zu seinem Arbeitgeber gefährdet und damit Arbeitsplätze aufs Spiel setzt, hat das Gericht gesehen, aber nicht für ausreichend erachtet. Der Arbeitgeber bezahlt seine unwirksame Kündigung mit gut 10.000 Euro Lohn, den er nachzahlen muss. Die üblichen nachlaufenden Lügengeschichten des Arbeitnehmers dürfen wir nicht als Charaktermangel, sondern nur als unschickliche Verteidigung nehmen.

Umgekehrt dürfen wir sicher sein, dass eine Kündigung des Kunden keine nennenswerte Schadenshaftung des Arbeitnehmers zur Folge hätte. Auch dort schützen Arbeitsgerichte denjenigen, der zwar vorsätzlich seine Pflichten verletzt, aber vom Schaden nicht weiß. Und wir dürfen sicher sein, dass eine Bemerkung im Arbeitszeugnis, der Arbeitnehmer lasse es mitunter an der gebotenen Höflichkeit fehlen, vom Arbeitsgericht als nicht hinreichend wohlwollend gesehen würde.

Die dahinterstehende Wertung ist klar: Der Arbeitgeber muss diesen Arbeitnehmer als den Proleten nehmen, der er nun mal ist. Man kann sich seine Arbeitnehmer nur einmal aussuchen. Zivilisatorische Verhaltensstandards gelten zwar theoretisch, ihre Verletzung ist aber praktisch folgenlos. Von einem Kraftfahrer mit 2000 Euro Monatslohn darf man kaum etwas erwarten. Im Steinbruch sind Umgangsformen rüder. Auf der Metaebene sagt das Urteil etwas ganz anderes (auch wenn die Richter das nicht merken): Man kann solchermaßen entgleisende Arbeitnehmer nicht ernst nehmen. Sie verhalten sich falsch, ja strafbar, doch sie können nichts dafür. Welch ein Menschenbild! Der Arbeitgeber wird zur Ersatzfamilie, muss mit schmalen Mitteln versuchen, zu erziehen und zu sozialisieren.

Und dann wundert sich jemand über die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses: Eine bessere Werbung für Zeitarbeit gibt es nicht.

Volker Rieble lehrt Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Quelle: F.A.Z.
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