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Kolumne „Mein Urteil“ Arbeitsdruck für Europarichter

01.06.2010 ·  Antidiskriminierung wird in Europa als Umerziehungsauftrag verstanden und schafft eine politische Justiz, der kein Gesetzgeber Einhalt gebieten kann. Denn Europa erlaubt beliebige Machtverschiebungen, weil es keine effektive Kontrolle gibt.

Von Volker Rieble
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So schnell kann's gehen: Kaum hat das Bundesverfassungsgericht das Bundesarbeitsgericht für eine unterlassene Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerügt, schon ziehen zwei Erfurter Senate mit Vorlagen an den EuGH nach. Beide Male geht es um Diskriminierung: Einmal um die Frage, ob das europäische Recht einen Begründungsanspruch des abgelehnten Bewerbers kennt, nur weil sich dieser auf gefühlte Diskriminierung beruft. Im anderen Fall geht es um die Frage, ob die ganz klar altersdiskriminierenden Dienstaltersstufen des inzwischen abgelösten Tarifvertrags im öffentlichen Dienst für eine Übergangszeit als Besitzstand geschützt werden durften.

Beide Vorlagen sind keine „Racheakte“, liegen vielmehr sachlich nahe. Eher lässt sich spekulieren, ob Karlsruhe mit seinen Vorstellungen vom Vorlagezwang die Arbeitslast des EuGH erhöhen will. Bedenkt man, wie rüde die Verfassungsrichter mitunter solche Vorlagen „abwatschten“, die an das Bundesverfassungsgericht selbst gerichtet werden, fällt das Prinzip auf: Arbeitslast bei fremden Gerichten ist schöner.

Auf der anderen Seite zeigen die Vorlagen die Macht des EuGH auf. Weil sich dieser - nachdem der Vertrag von Lissabon ratifiziert ist - nicht mehr zurückhalten muss, ist mit klaren Aufschlägen zu rechnen. Das zeigt der Paradigmenwechsel von der zurückhaltenden Palacios-Entscheidung (die nationale Altersgrenzen ungeschoren ließ) hin zur „beinharten“ Kücükdeveci-Entscheidung. Antidiskriminierung wird als Umerziehungsauftrag verstanden und schafft eine politische Justiz, der kein europäischer Gesetzgeber Einhalt gebieten kann.

Das ist das Schöne an Europa: Es erlaubt beliebige Machtverschiebungen, weil es keine effektive Kontrolle gibt. Und weil alle mitspielen - von den nationalen Regierungen, die über Europa durchsetzen, was ihnen zu Hause misslingt, bis zur Existenz und Wachstum rechtfertigenden Eurobürokratie. So verkommt die Rechtskultur zu einem „Anything goes“. Ungeschriebene Notstandsklauseln werden frei erfunden und kontrollfrei angewandt. Das Einzige, was unkalkuliert bleibt, ist die schwindende Akzeptanz der Bürger. Diese spüren die Vorzüge kleinstaatlicher Subsidiarität und lernen die Schweiz auch als politisches Modell zu schätzen.

Volker Rieble lehrt Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Quelle: F.A.Z.
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