25.02.2010 · Rechtswidrige Zustände hinzunehmen ist das eine. Sie zu fördern hat eine andere Qualität. Ebendies aber hat die Mainzer Landesregierung getan: Sie errichtete und finanzierte ein „betriebsrätliches Schnellinformationssystem“ - ohne Rücksicht auf den Datenschutz der Arbeitgeber.
Von Volker RiebleDass auch Arbeitgeber ein Verfassungsrecht auf informationelle Selbstbestimmung haben, liegt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften auf der Hand und ist für juristische Personen 2007 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (BVerfGE 118, 168). Außerdem schützt das Recht die Geheimnissphäre von Unternehmen seit eh und je.
Dass der Geheimhaltungsschutz vor der Mitbestimmung versagt, ist bekannt. Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wahren die Vertraulichkeit nicht immer, geben mitunter Pressekonferenzen und leiten sensible Unternehmensinformationen an Gewerkschaften weiter, damit jene ihre Kampf- und Aktionsstrategie hieran ausrichten können. Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers in der Mitbestimmung missraten so zur informationellen Selbstschädigung. Dementsprechend wird die Informationspolitik „angepasst“ - Praktiker halten das für Notwehr.
Rechtswidrige Zustände hinzunehmen ist das eine. Sie zu fördern hat eine andere Qualität. Ebendies aber hat die Mainzer Landesregierung getan: Sie „errichtete“ und finanzierte ein „betriebsrätliches Schnellinformationssystem“, in dem die Technologieberatungsstelle (TBS) des Deutschen Gewerkschaftsbundes Betriebsräte in Privatunternehmen befragen - insbesondere zu Auftragssituation, geplanter Kurzarbeit, geplantem Personalabbau und Finanzierungsproblemen. Die Umfrage geschah noch 2009 wöchentlich bei 195 Betriebsräten! Betroffene Arbeitgeber erfuhren davon nur, wenn ihre Betriebsräte sie aus eigenem Antrieb informierten (Landtags-Drucksache 15/3568).
Betriebsräte wurden also vom Staat gezielt und verdeckt als Agenten zur Ausspähung der Unternehmen eingesetzt - um dort vertrauliche Daten zu erheben, die Unternehmen den Behörden nicht schulden. Über die Datenerhebung durch die TBS wurden die Unternehmen nicht informiert. Um Datenschutz, Missbrauch der Betriebsverfassung, Kartell- und Vergaberecht und den Schutz von Insiderinformationen hat man sich im Land der Reben und Rüben nicht gekümmert. Der Landesdatenschutzbeauftragte findet nichts dabei. Auch die Ver(sch)wendung öffentlicher Mittel (mehr als 300.000 Euro) wird nicht kontrolliert. Ignoriert wird der Kollateralschaden für die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betriebspartner: Wie will ein Arbeitgeber seinem Betriebsrat noch offen begegnen, wenn er nicht weiß, wem dieser Vertrauliches weiterträgt?