12.02.2007 · Selbst die einfachste Frage zum Arbeitsrecht bleibt ohne Anwalt unbeantwortet. Zu unübersichtlich ist die Rechtslage. Jetzt gibt es ein Konzept, die verstreuten Regeln zu bündeln. Leider spielt die Politik nicht mit.
Von Roland LukasAuch die einfachste Frage zum Arbeitsrecht bleibt ohne den Rat eines Fachmanns unbeantwortet. Denn die gesetzlichen Grundlagen sind weit verstreut: Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gewerbeordnung - das sind nur einige wichtige Vorschriften.
Zur Unordnung gesellt sich Unklarheit: Viele Gesetze regeln nur Rahmenbedingungen. Um Konflikte mit den mächtigen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu vermeiden, bleibt der Gesetzgeber gerne mal unverbindlich oder gar untätig. Die Folge: Arbeitsrecht wird zum großen Teil durch die Gerichte gemacht. Zum Dank sehen sich Richter dem Vorwurf ausgesetzt, sie überschritten ihre Kompetenzen.
Überraschend wenig Kritik am Konzept
Diese Missstände sind so alt wie das Arbeitsrecht. Schon in der Weimarer Reichsverfassung und im Einigungsvertrag von 1990 verpflichtete sich der Gesetzgeber, das Arbeitsvertragsrecht möglichst bald einheitlich zu kodifizieren. Nichts ist passiert. Jetzt liegt der Entwurf der Kölner Rechtswissenschaftler Ulrich Preis und Martin Henssler für ein Arbeitsvertragsgesetz vor. Das schlanke und aufgeräumte Regelwerk erntet überraschend wenig Kritik.
Sein Charme: Es will das Arbeitsrecht nicht völlig umkrempeln, sondern es ordnen und bündeln. Vom aktuellen Recht abweichende Vorschläge halten sich in Grenzen. Da heißt es: Zugreifen, lieber Gesetzgeber!
Doch vor den Sieg der Vernunft hat unser System die Politik der Interessen gesetzt. "Wenn schon Änderungen, dann richtig", nörgeln die Arbeitgeber und fordern einen Systemwechsel: weg vom Kündigungsschutz, hin zu einem Abfindungsrecht. "Niemals mit uns", fährt ein Aufschrei durch die Gewerkschaften, die den Entwurf als "wenig fortschrittlich" abtun.
Wann, wenn nicht jetzt?
Flugs kapituliert das Bundesarbeitsministerium vorauseilend. "Ein so umfassendes Gesetzesvorhaben ist in einer Legislaturperiode nicht zu bewältigen", klagt ein Staatssekretär. Arbeitgeber und Gewerkschaften sollten die strittigen Punkte im sozialen Dialog lösen, dann erst könne die Politik tätig werden. Ein politischer Offenbarungseid erster Güte! Wann, bitte sehr, wenn nicht jetzt?
Mit wem, wenn nicht mit einer großen Koalition? Wie wär's bei Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften mit mehr Weitblick statt kurzsichtiger und aussichtsloser Interessenspolitik? Wie wär's mit ein wenig politischer Gestaltung statt beharrlicher Mutlosigkeit? Der Entwurf von Preis und Henssler macht dem Gesetzgeber die Arbeit nun wahrlich leicht.