17.11.2006 · Arbeitnehmer in Deutschland sind - so scheint's - eher ein Volk von Sammlern als von Jägern. Ihre Urlaubskonten jedenfalls sprechen dafür. In vielen Betrieben gibt es Menschen, die ihre Urlaubsansprüche geradezu horten - unwissend, daß diese vielleicht längst verfallen sind.
Von Roland LukasUrlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Und das heißt: Der Urlaub, der einem Arbeitnehmer zusteht, soll zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember auch genommen werden. Er kann nach dem Gesetz nur dann auf das Folgejahr übertragen werden, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe vorliegen.
Zu den betrieblichen Anlässen zählt beispielsweise ein besonders hoher Arbeitsbedarf oder bereits genehmigter Urlaub anderer Arbeitnehmer. Persönliche Gründe für eine Übertragung liegen insbesondere bei einer Arbeitsunfähigkeit zum Jahresende vor. Aber: Am 31. März des nächsten Jahres ist definitiv Schluß. Der Urlaub verfällt - ohne Ausnahme.
Schadensersatz für Urlaubsverlust?
Doch was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer seinen Urlaub zwar rechtzeitig beantragt, der Arbeitgeber ihn aber ablehnt? Auch dann verfällt zwar der Urlaubsanspruch. Weil der Chef aber die verdiente Erholung verhindert hat, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz von ihm verlangen. Der wiederum bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung von Urlaub.
Dieser Schadensersatzanspruch unterliegt dann jedoch nicht den Fristen des Bundesurlaubsgesetzes oder eines Tarifvertrages. Drei Jahre lang kann der Arbeitnehmer den Ersatzurlaub deshalb verlangen - danach verjährt er.
Wer sammelt, kann verlieren
Prinzipiell gilt: Der Urlaub darf auch nicht mit Geld ausgeglichen werden. Denn er dient der Erholung des Arbeitnehmers, und die ist mit Geld nicht zu kompensieren. Einzige Ausnahme: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der dann noch ausstehende Urlaub vom Arbeitgeber abzugelten. Selbst freie Mitarbeiter können unter Umständen Anspruch auf Urlaub haben - wenn sie von ihrem Hauptarbeitgeber wirtschaftlich abhängig sind und deshalb ein "arbeitnehmerähnliches Verhältnis" besteht.
Fazit: Wer Urlaubsansprüche sammelt, riskiert, daß sie verlorengehen. Deshalb: Nehmen Sie Ihren Urlaub, wenn Sie ihn brauchen. Während des Arbeitsjahres zur Regeneration, zum Erhalt der körperlichen und seelischen Gesundheit - und Ihrer Arbeitskraft. Niemand ist so unentbehrlich, daß er keine Verschnaufpause machen kann.