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Mein Urteil Kleider machen Mitarbeiter

17.11.2006 ·  Schürze, Anzug, Blaumann - Arbeitgeber staffieren ihre Mitarbeiter gerne mit gleicher Dienstkleidung aus. Was muß man sich gefallen lassen?

Von Roland Lukas
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Was unterscheidet Mitarbeiter bei McDonald's von Mitarbeitern bei Burger King? Vieles und ganz offensichtlich die Kleidung. Und was unterscheidet Mitarbeiter bei McDonald's voneinander? Sicher vieles, aber nicht die Kleidung.

Die Kollegen tragen Einheitslook: Rot mit Schiffchen auf dem Kopf. Große Marken legen Wert darauf, ihre Markenversprechen durch eine uniforme Arbeitskleidung einzulösen. Auch optisch soll die Belegschaft ganz im Dienst der Sache stehen.

Den „Stil des Hauses“ diktiert der Chef

Aber müssen Arbeitnehmer sich vorschreiben lassen, welche Kleidung sie morgens aus dem Schrank ziehen? Oftmals schon. Ein Arbeitgeber kann erwarten, daß man sich dem Charakter des Geschäfts entsprechend kleidet. Der Mitarbeiter ist gesetzlich verpflichtet, die Bedürfnisse des Vertragspartners zu achten.

Hier muß sein Persönlichkeitsrecht der unternehmerischen Betätigungsfreiheit des Arbeitgebers weichen - auch die ist ein Grundrecht. Der Arbeitgeber kann also "den Stil des Hauses" vorgeben.

Das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers überwiegt nur, wenn hautenge Kleidung ohne Not die Bewegungsfreiheit einschränkt und - je nach Körperbau - das Erscheinungsbild ruiniert.

Wer bestellt, zahlt!

Geregelt ist die Kleiderordnung entweder durch eine Anweisung des Arbeitgebers oder - sofern es ihn gibt - durch eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Denn der Dresscode unterliegt seinem Mitbestimmungsrecht.

Diskussionsstoff gibt es genug: Wer bezahlt eigentlich die Arbeitskleidung? Wer reinigt sie? Wer kommt für kaputte Nähte oder verlorene Knöpfe auf? Es gilt: Wer bestellt, zahlt! Den Preis für den einheitlichen Auftritt zahlt der Arbeitgeber. Es spricht aber nichts dagegen, den Mitarbeitern die Reinigung zu übertragen, denn ihre eigenen Sachen hätten sie auch gewaschen.

Streit gibt es auch, wenn Gesundheit, Wohlbefinden und ethische Ansprüche berührt sind. Aus welchem Material bestehen die Textilien? Werden sie in Kinderarbeit produziert? Hängen Chemikalien im Gewebe? Eins ist sicher: Gesundheitsgefährdungen muß niemand hinnehmen.

Latex statt Dirndl?

Wer eine neue Stelle antritt, weiß wenigstens, auf welchen Stil er oder sie sich einläßt. Anders ist das, wenn eine Fusion dem Betrieb einen neuen Arbeitgeber samt Stilfibel bringt.

Was gilt etwa beim Verkauf einer Brauerei? Muß die langjährige Bedienung, dem Willen des neuen Chefs folgend, zum Oktoberfest in Latex statt im Dirndl erscheinen? Das war so nicht ausgemacht. Dann können die Arbeitsrichter in München schon mal ihre einheitsschwarzen Roben aufbügeln.

Quelle: F.A.Z., 07.10.2006, Nr. 233 / Seite C2
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