04.12.2006 · Niemand muß sich ewig binden. Ein Arbeitsvertrag kann ohne sachlichen Grund befristet werden. Das erlaubt das Teilzeit- und Befristungsgesetz - und liefert die Grenzen gleich mit.
Von Roland LukasNur einmal darf der befristete Vertrag abgeschlossen werden, und er kann - im Zeitraum von zwei Jahren - höchstens zweimal verlängert werden. Und: Wird verlängert, darf sich der Vertrag inhaltlich nicht ändern. Das wäre ein neuer Zeitvertrag, für den wieder ein sachlicher Grund nötig ist. Wenn er fehlt, kann der Arbeitnehmer eine unbefristete Anstellung einklagen.
Befristung ja, aber in Maßen - so wollte der Gesetzgeber den Arbeitnehmer schützen. Es galt, "Kettenarbeitsverhältnisse" zu verhindern: immer wieder aneinandergereihte befristete Verträge, an deren Ende der Arbeitnehmer stets den Jobverlust befürchten muß, ohne Aussicht auf Kündigungsschutz.
50 Cent machen den Unterschied
Am 23. August 2006 hat das Bundesarbeitsgericht nun ein weitreichendes Urteil zum Thema Befristung gefällt. Ein Arbeitnehmer wurde für ein Jahr in einem Betrieb eingestellt, der Hilfsmittel für Körperbehinderte herstellt. Sein Stundenlohn betrug 10 Euro.
Nach zehn Monaten schlug der Arbeitgeber eine Verlängerung um ein weiteres Jahr vor. Der neue Vertrag entsprach in allen Punkten dem alten, abgesehen von einer erfreulichen Änderung: Der Stundenlohn wurde um 0,50 Euro erhöht. Genau dies wurde zum Stolperstein: Kaum war das zweite Jahr abgelaufen, erhob der Mitarbeiter Klage auf Feststellung, daß die zweite Befristung unwirksam sei.
Die ersten beiden Instanzen schmetterten ihn ab: Die Lohnerhöhung sei schließlich zu seinem Vorteil ergangen. Beim BAG gab's dann die Überraschung: Der Arbeitnehmer bekam recht. Ob Vorteil oder nicht, urteilten die Richter, verlängern dürfe man nur, wenn der Vertrag unverändert bleibe.
Eine Urteil für die Merkliste
Eine Lohnerhöhung um 50 Cent machte also aus der Verlängerung einen neuen befristeten Vertrag. Und der war unzulässig, weil es keinen sachlichen Grund für die erneute Befristung gab.
Die Bundesrichter blieben - dieses Mal - hart am Gesetzeswortlaut. Ob das wirklich Ziel der Vorschriften war? Sicher ist: Die Rechtsabteilungen großer Unternehmen werden das Urteil auf die Merkliste schreiben - Lohnerhöhungen wird es im Fall einer Verlängerung nicht mehr geben.
Und kleine Betriebe ohne Justitiar? Die werden lernen, Gesetze genau zu nehmen - spätestens wenn sie die erste Abfindung gezahlt haben. Denn das - und nur das - wird regelmäßig die Konsequenz solcher Urteile sein.