20.11.2006 · Seit fünf Jahren ist Frank Z. Produktmanager in einem namhaften Pharmaunternehmen. Seit vier Monaten hat er einen neuen Chef. Und mit dem - das wird Frank Z. schnell klar - stimmt die Chemie nicht...
Von Roland LukasSeit fünf Jahren ist Frank Z. Produktmanager in einem namhaften Pharmaunternehmen. Seit vier Monaten hat er einen neuen Chef. Und mit dem - das wird Frank Z. schnell klar - stimmt die Chemie nicht.
Als er innerhalb von drei Tagen einen Bericht abliefern soll, dies aber nicht schafft, passiert es: Frank Z. wird abgemahnt. „Weil“, so begründet der Vorgesetzte, „die Erstellung des Berichts in dieser Zeit ohne weiteres möglich war.“ „Absolut nicht“, wehrt sich Frank Z., „die Aufgabe war reine Schikane.“
Ein ernst zu nehmender Warnschuß
Eine Geschichte, zwei Sichtweisen. Fakt ist, daß in der Personalakte von Frank Z. jetzt eine Abmahnung liegt. Und die ist mehr als eine Karrierebremse. Denn eine Abmahnung hat nicht nur Hinweisfunktion, sie ist Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung und damit ein ernst zu nehmender Warnschuß.
Kann Frank Z. sich wehren?
Ja, er kann. Eine unrichtige Abmahnung ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Frank Z. darf seine Sichtweise des Falls dokumentieren und sie ebenfalls der Personalakte hinzufügen. Reicht ihm das nicht, kann er auf ihre Tilgung aus der Akte klagen. Soweit die Rechtslage. Doch wohin führt der Prozeß?
Ein Prozeß sorgt kaum für gute Stimmung
Wer mit dem Arbeitgeber einen Rechtsstreit führt, muß sich bewußt sein: Die Zuneigung wird nicht größer, auch wenn er recht bekommt. Ein Prozeß legt selten eine stabile Basis für die Zukunft. Wer klagt, riskiert seinen Job, mag er auch das Gegenteil anstreben.
Sollten also alle, die ihren Arbeitsplatz lieber behalten möchten, die Abmahnung akzeptieren und sich brav ducken? Zur Beruhigung: Wer nichts unternimmt, bekundet damit nicht sein Einverständnis mit der Abmahnung.
Sie kann auch später, etwa bei einer Kündigung, noch angegriffen werden. Zudem verliert sie in der Regel nach zwei Jahren ihre Wirkung. Es besteht also kein Grund, den Streit anzuheizen, auch wenn man brüskiert ist. Es sei denn, der Arbeitnehmer will sich sowieso vom Vertrag lösen und den Prozeß für Abfindungsverhandlungen nutzen.
Vermittler um Hilfe bitten
Wer dagegen auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses Wert legt, sollte das direkte Gespräch suchen. Vielleicht können der Betriebsrat, angesehene Kollegen oder - sehr vorsichtig - andere Vorgesetzte vermitteln.
Dabei ist entscheidend: Kann ich mich in meinen Vorgesetzten hineinversetzen? Ein offenes Gespräch führen? Und daraus für die Zusammenarbeit lernen? Nur so haben Sie die Chance, die Einstellung des Chefs zu ändern, damit die Abmahnung kein Stolperstein für die Karriere wird.