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Kündigungsschutz BGH stärkt Rechte studentischer Mieter

 ·  Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Kündigungsschutz für Studentenwohnungen präzisiert. Ein eingeschränkter Kündigungsschutz besteht nur in Wohnheimen. Und was als Wohnheim gilt, wurde nun ganz deutlich abgegrenzt.

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Was genau gilt als Studentenwohnheim? Diese Frage haben die BGH-Richter nun beantwortet.
© ZB
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Was genau gilt als Studentenwohnheim? Diese Frage haben die BGH-Richter nun beantwortet.
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