15.01.2007 · Wenn der Gesamtbetriebsrat an seinem freien Mittwoch nachmittag tagt, dann muss der Jurist Gregor Schulz trotzdem arbeiten. Das erfordert detaillierte Absprachen mit seiner Frau, mehr als mit seinem Chef.
Gregor Schulz, 49 Jahre alter Jurist, vertritt die Personalabteilung der Commerzbank-Zentrale gegenüber den Arbeitnehmerorganisationen - kurz: die Bank gegenüber dem Betriebsrat. Schulz ist zum zweiten Mal verheiratet. Seine großen Kinder aus der ersten Ehe hat er zu wenig gesehen, beim zweiten Mal sollte vieles anders werden.
Die Rollen mit seiner ersten Frau traditionell verteilt, bekam er seine Kinder - der Sohn ist heute 18, die Tochter 20 Jahre alt - zu wenig zu Gesicht. Mit seiner zweiten Frau, 42, Führungskraft in der IT-Abteilung der Dresdner Bank, hat er schon einen viereinhalb Jahre alten Sohn, ein Baby ist unterwegs und soll im Frühjahr auf die Welt kommen. Als sich das erste Kind ankündigte, mußten sich die jungen reifen Eltern fragen: „Wie kriegen wir das hin?“
Zwei Nachmittage frei, so arbeitet Schulz heute. Zwei Nachmittage frei - so arbeitet auch seine Frau. Der kleine Sohn ist vormittags im Kindergarten, nachmittags wird er betreut von seinen Eltern und einmal die Woche von der Oma. „Das klappt gut.“ Einen ganzen Tag freinehmen, das käme für Schulz nicht in Frage, weil er glaubt, den überquellenden Mail-Eingang sonst nicht bewältigen zu können. Und wenn der Gesamtbetriebsrat an seinem freien Mittwoch nachmittag tagt, dann muss er eben trotzdem arbeiten. Das erfordert detaillierte Absprachen mit seiner Frau, mehr als mit seinem Chef. „Der gibt mir Flexibilität“, lobt Schulz, führt das aber auch auf seine langjährige Firmenzugehörigkeit zurück und darauf, dass er „einen guten Job“ mache - „und solange das läuft, ist alles o.k..“
Seit 1988 ist der Arbeitsrechtler Schulz nun bei der Commerzbank, blieb nach der Trainee-Ausbildung in der Personalabteilung gleich dort. Den Gang in die Teilzeit hat Schulz nicht bereut, „ich hielt das für einen sehr vernünftigen Weg“. Obwohl er nach dem Teilzeitbefristungsgesetz wohl einen Anspruch auf Teilzeit, nicht aber einen auf Rückkehr auf die volle Stelle hat. „Ich war ein Vorreiter, es gab auch Unverständnis bei anderen Führungskräften. „Unter der Hand“ habe es manche gegeben, die seine Entscheidung interessant fanden, gemacht haben´s aber wenige; „vielleicht auch aus finanziellen Gründen“, mutmaßt Schulz. Er habe den Vorteil gehabt, schon lange bei der Bank gewesen zu sein und dort ein Netzwerk gehabt zu haben.
Wenn das Baby da ist, wird seine Frau ein Jahr in Elternzeit gehen, „danach werden wir weitersehen“.