Sondierungsmethode
Nach den einschlägigen Polizeilehrbüchern der „Regeltyp“ einer Vernehmung. Dabei soll die „Auskunftsperson“ den Sachverhalt frei schildern. Anfangs stellen die Ermittler allgemeine und offene Fragen, später werden sie immer präzisier. Während der Ausführungen weisen sei auf Widersprüche hin. Dabei wird alles wortgetreu protokolliert.
Beichtvatertaktik
Die Kuschelversion, wenn sich der Mitarbeiter wohl fühlen soll. Dazu identifizieren die Ermittler vorher eine Vertrauensperson, die sie dann zum Interview dazubitten. Die sollte mindestens auf der gleichen Hierarchiestufe stehen oder darüber. Die Reinigungskraft in ein Gespräch mit einem Manager mitzunehmen hat wenig Sinn - selbst wenn sie zusammen Fußball spielen.
Festlegungsmethode
Dabei werden die Zwischenergebnisse immer wieder schriftlich in einem detaillierten Protokoll festgehalten, das der Mitarbeiter dann auch unterschreiben muss. Damit soll er möglichst lange im Glauben gelassen werden, dass die Ermittler den Ausführungen glauben. Tatsächlich sollen die Protokolle aber dazu dienen, den Arbeitnehmer in Widersprüche zu verwickeln und diese dann anhand der Protokolle aufzudecken. Gewiefte Ermittler bauen noch ein oder zwei Fehler ein, um zu überprüfen, wie genau der Mitarbeiter vor dem Gegenzeichnen die Niederschrift kontrolliert. Macht er noch handschriftliche Korrekturen, kann er sich nachher nicht rausreden, dass er das Protokoll nicht genau gelesen hat.
Good-Cop-Bad-Cop
Gehört wohl zu den bekanntesten Taktiken und ist deshalb inzwischen oft nutzlos, weil sie ohnehin jeder durchschaut. Funktioniert allerdings bei impulsiven Typen, bei denen alle Dämme brechen, wenn sie nur lange genug gereizt werden.
Kreuzverhör
Halten Laien mit einem Faible für amerikanische Gerichtsfilme für die Mutter aller Verhörmethoden. Merkmale sind rasch wechselnde Fragen und Gesprächsthemen, deshalb im Polizeijargon auch „Zick-Zack-Methode“ genannt. Damit soll der Beschuldigte überladen werden, damit er sich irgendwann in Lügen verstrickt. Rechtlich allerdings bedenklich, weil die „Auskunftsperson“ durch bewusste Verwirrung zu einer ungewollten Falschaussage verleitet werden könnte. Außerdem natürlich auch für den Vernehmungsbeamten anstrengend.
Überraschungsmethode
Der vermeintliche Täter wird unmittelbar mit der Tat konfrontiert, um durch die Überraschung ein Geständnis zu entlocken. Funktioniert natürlich nur, wenn der Betroffene keine Ahnung davon hat, dass gegen ihn ein Verdacht besteht. Auch hier bestehen rechtliche Bedenken, weil der „Überfall“ so plötzlich geschehen muss, dass vorher eine vernünftige Belehrung nicht stattfinden kann.
Topic-Hopping
Ziel dieser Methode ist es, den Mitarbeiter darüber im Unklaren zu lassen, welcher Sachverhalt überhaupt erforscht werden soll. Deshalb wechseln die Ermittler in kurzen Abständen das Thema, um dann später wieder auf die eigentliche Frage zurückzukommen. Kann sehr langwierig werden, weil viel Zeit auf eigentlich irrelevante Themen verwendet werden muss.
Reid-Methode
Während der Vernehmung versuchen die Ermittler durch das verbale, nonverbale und „paralinguistische“ Verhalten, etwa die Stimmlage, herauszubekommen, ob eine Person unschuldig ist oder nicht. Dabei setzen sie auch gezielt Unwahrheiten ein. Die Methode wurde 1947 durch einen amerikanischen Polizeibeamten erfunden und wird dort auch eingesetzt, weil es Beamten dort erlaubt ist, mittels einer „akzeptablen Täuschung“ eine Vernehmung durchzuführen. Deutschen Polizisten ist das zwar nicht gestattet, angeblich wird die Methode aber trotzdem in einigen Bundesländern gelehrt.
Redlichkeit gegenüber dem Betroffenen
Dr. Christian Schrader (Johanneskirche)
- 06.06.2012, 18:27 Uhr
