Es gibt Situationen, in denen Stefan Wieland einfach nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen könnte. Der Fall des „emotional betroffenen Vorstandes“ war so einer. Eigentlich ein Klassiker: Der Geschäftsführer eines Einzelhandelsunternehmens gerät unter den Verdacht der Untreue, die Muttergesellschaft fängt an, den Fall zu untersuchen, sammelt Beweise, bringt externe Ermittler ins Haus. Darunter auch Wieland, Kriminaloberkommissar a. D., inzwischen trägt er die Bezeichnung des „Certified Fraud Examiner“. Ein Vorstand der Muttergesellschaft ist tief enttäuscht von dem Geschäftsführer, schließlich hatte er ihn drei Jahre lang protegiert. Dieser Vertrauensbruch! Als der beschuldigte Geschäftsführer befragt werden soll, besteht der Vorstand darauf, dabei zu sein - entgegen dem ausdrücklichen Rat der Ermittler. Ein Kardinalfehler.
Irgendwann im Laufe des Gesprächs kommt es, wie es kommen muss: Das sorgsam vorbereitete Interview gerät aus den Fugen, Absprachen werden nicht eingehalten. Mehrmals fällt der Vorstand dem Interviewteam ins Wort, platzt mit eigenen Fragen rein. Der anfangs noch kooperationswillige Geschäftsführer beginnt zu blockieren, die Situation eskaliert. Es folgen lautstarke Drohungen des Vorstands, die Gegenseite kontert mit Nötigung, dann wird das Interview vom Anwalt des Geschäftsführers abgebrochen. Gewonnen wurde nichts, im Gegenteil: Die außerordentliche Kündigung konnte das Unternehmen vor Gericht nicht mehr durchsetzen.
Fallstricke gibt es viele
“Da können Sie nichts mehr machen“, sagt Wieland, der 1999 den Staatsdienst verlassen hat und seine kriminalistischen Fähigkeiten nun als Geschäftsführer des Risk-&-Compliance-Beratungsunternehmens Business Integrity Management GmbH anbietet, das Mitglied der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Crowe Horwath International ist. Inzwischen dient ihm diese Anekdote als abschreckendes Beispiel und Fallstudie eins zum Thema „Fallstricke im Interview und ihre Folgen“. Und Fallstricke gibt es viele: Fehlende Vorbereitung, schlechte Absprachen, mangelhafte Interviewstrategien - selbst wenn die Beweislage für das Unternehmen komfortabel ist, kann viel schiefgehen.
Auch Tobias Neufeld, Arbeitsrechtler der Kanzlei Allen & Overy, weiß ein Lied von stümperhaften Detektiven zu singen, die es schaffen, mit fragwürdigen Ermittlungsmethoden einen eigentlich klaren Fall zu versemmeln. „Ein Wirtschaftsdetektiv, der selbst Jurist ist und deshalb weiß, was er darf, ist von einem unschätzbaren Wert“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt. Denn Arbeitsgerichte reagieren zimperlich, wenn Unternehmen in Ermittlungen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter verletzen oder den Datenschutz aushebeln. Dann kann sich das Blatt sehr schnell zu Lasten des Arbeitgebers wenden, obwohl der sich voll im Recht sieht.
Diskrete Helfer für delikate Fälle
Trotz der Stolpersteine versuchen immer mehr Unternehmen, Wirtschaftskrimininalität im eigenen Haus zunächst einmal selbst zu untersuchen. Viele scheuen davor zurück, sofort die Polizei zu rufen. Hat man die Beamten erst einmal im Haus, wird man sie schließlich nicht mehr so leicht los. Viele, besonders große Unternehmen haben deshalb eigene Strukturen geschaffen. Siemens, Volkswagen, die Deutsche Bahn, alle verfügen inzwischen über professionelle Compliance-Abteilungen, die die Einhaltung der Regeln im Unternehmen sicherstellen und schräge Verhaltensweise aufspüren sollen.
Auch von außen gibt es Rat: Wirtschaftsprüfer, Anwaltskanzleien, externe Ermittler, inzwischen gibt es viele Berufsgruppen, die Unternehmen in diesen delikaten Fällen diskret unter die Arme greifen. Und neue kommen hinzu, zum Beispiel der des „Certified Fraud Managers“. So ungewohnt die Bezeichnung in Deutschland noch ist - immer mehr Unternehmen legen in ihren Stellenausschreibungen Wert darauf. „Die Ausbildung gewinnt mehr und mehr an Ansehen“, sagt Wieland, lange Jahre auch Mitglied des Vorstands des deutschen Arms der „Association of Certified Fraud Examiners“, die weltweit 60 000 Mitglieder hat. Erst wenn es gar nicht mehr anders geht, wird die Polizei eingeschaltet - und in Zeiten mangelhafter Ausstattung nehmen sie die Vorarbeiten der Unternehmen dankbar auf.
Diese Arbeiten können umfangreich werden: Oft müssen unzählige Dokumente gesichtet und E-Mails der Mitarbeiter überprüft werden. Das geht freilich nur in engen Grenzen und hängt wesentlich davon ab, ob das Unternehmen nur geschäftliche E-Mails erlaubt oder auch private. Im letzteren Fall sind die datenschutzrechtlichen Hürden größer. Manchmal wurden Unterlagen jedoch schon beiseitegeschafft, dann bleibt nur noch die Befragung des Verdächtigen und seiner Kollegen, um den Vorwurf zu erhärten. Damit hängt die ganze Hoffnung der Ermittler an diesem Gespräch. „Oft haben wir nur eine einzige Chance“, sagt Wieland. Und die will bestens genutzt sein: Eine gründliche Vorbereitung ist für den Verlauf des Interviews entscheidend. Psychologisch, kriminalistisch, beweistaktisch, die Ermittler müssen auf jedes Szenario vorbereitet sein.
Ins Visier solcher internen Untersuchungen kann man deshalb nicht nur kommen, wenn man selbst Millionen hinterzogen oder Schmiergeld angenommen hat. Auch Kollegen bekommen schon mal die diskrete Aufforderung, in den Besprechungsraum zu folgen, um als Zeuge befragt zu werden. Diese Situation ist ebenfalls alles andere als angenehm, denn man hat kaum eine Möglichkeit, ihr zu entkommen. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass Arbeitnehmer das Recht haben, einen Betriebsrat oder den eigenen Anwalt zu den Befragungen hinzuzuziehen. „Es geht schließlich nicht um ein strafrechtliches Verfahren, sondern um arbeitsrechtliche Ermittlungen“, sagt Neufeld, obwohl er einräumt, dass sich für den betroffenen Mitarbeiter das sehr ähnlich anfühlen kann. Der Arbeitsrechtler ist deshalb Anhänger des Prinzips der Waffengleichheit: Wenn der Arbeitgeber einen Rechtsanwalt hat, dann darf auch der Mitarbeiter einen Rechtsberater mitbringen. Für Arbeitnehmer, die sich besonders konstruktiv zeigen, übernehmen einige Unternehmen auch schon mal die Anwaltskosten.
Eine Kronzeugenregelung kann sinnvoll sein
Wer sich weigert, Auskunft über seine Tätigkeit zu geben, kann dagegen das ganze Repertoire der arbeitsrechtlichen Sanktionsmittel zu spüren bekommen: Anweisung, Abmahnung, Gehaltskürzung bis hin zur Kündigung. Nur bei der Frage, wieweit ein Mitarbeiter sich selbst belasten muss, scheiden sich die Geister. Im Strafrecht ist die Antwort eindeutig: Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen. Doch so eindeutig ist das bei arbeitsrechtlichen Ermittlungen nicht. Zwinge ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter zu einer ihn belastenden Aussage, sei jedenfalls die Gefahr groß, dass das Arbeitsgericht dieses Ermittlungsergebnis auch ignoriere, sagt Arbeitsrechtler Neufeld.
Deshalb kann es einfacher für Unternehmen sein, wenn sie ihren Mitarbeitern, die komplett auspacken wollen, eine Kronzeugenregelung bieten. Allerdings gilt diese naturgemäß nicht, wenn sich Staatsanwaltschaft und Polizei in den Fall einschalten. Wer dann schon gesungen hat, kann nicht darauf pochen, einen Deal mit dem eigenen Unternehmen ausgemacht zu haben.
Viele Expertisen müssen zusammenlaufen
Ein weiterer Stolperstein kann die Sprache sein. Besonders in internationalen Konzernen, in dem der Arbeitsalltag auf Englisch bewältigt wird, werden die Ermittlungen im Einverständnis mit den Betroffenen oft in der Fremdsprache geführt - bis irgendwann der befragte Manager kleinlaut einräumen muss, dass er vielleicht doch nicht alles verstanden hat oder er im Nachhinein lieber ein anderes Wort benutzt hätte. „Hinterher im Prozess bricht die halbe Ermittlungsarbeit zusammen, nur weil alle so stolz waren, dass sie die Ermittlungen auf Englisch führen konnten“, berichtet Neufeld.
Soll eine interne Ermittlung erfolgreich sein, müssen viele Expertisen zusammenlaufen: Juristische und kriminalistische Grundlagen sind unabdingbar, ebenso betriebswirtschaftliche Kenntnisse über Abläufe in Unternehmen und über das Finanz- und Buchungswesen, außerdem ist Wissen aus der Beweislehre gefragt. „Ebenso wichtig für die Arbeit als ,Certified Fraud Examiner’ sind Einfühlungsvermögen und psychologische Grundkenntnisse“, sagt der ehemalige Kriminaloberkommissar Wieland. „Außerdem müssen Sie selbst ein bisschen kriminelle Energie haben“, erzählt er mit sichtbarem Spaß an der eigenen Arbeit - und fügt dann hinzu: „selbstverständlich positiv kanalisiert. Nur dann sieht man, welche Strukturen und Prozesse anfällig sind für Korruption.“
