22.12.2006 · Eigentlich soll der Kündigungsschutz Arbeitsplätze sichern. In manchen Fällen sorgt er aber für einen Schrecken ohne Ende. Denn wer unliebsame Angestellte loswerden will, aber nicht darf, findet andere Wege, um sie zu zermürben.
Von Melanie Amann
Ein Tisch, ein Stuhl, ein leeres Regal. So sieht das neue Büro von Christian Blom aus. Auf dem Papier ist er leitender Angestellter bei einem deutschen Finanzdienstleister. Gestern hatte er auch noch Verantwortung für rund 100 Mitarbeiter und für Beratungsaufträge in Millionenhöhe. Heute bleiben ihm eine Kantinenkarte, ein Tiefgaragenplatz und ein Telefon, auf dem niemand mehr anruft. Blom ist der fiktive Name einer fiktiven Person, die für ein reales Problem steht. "Sterbezimmer" heißen die Räume, in die Arbeitgeber unliebsame, aber unkündbare Mitarbeiter verfrachten.
Es gibt keine Statistiken, wie häufig solche Sterbezimmer sind. Aber daß es sie gibt, darüber berichten Mitarbeiter, Betriebsräte, Unternehmensberater und Gewerkschafter. Sigrid Betzen, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Bankangestelltenverbands, einer Gewerkschaft für Banker, läßt sich zu dem Thema auch zitieren. "Etwa alle drei Monate ruft mich ein neues Opfer an. Immer sind es gut dotierte Mitarbeiter, die dem Arbeitgeber zu alt oder zu teuer werden. Viele merken anfangs gar nicht, daß sie schleichend an Einfluß verlieren. Plötzlich sitzen sie dann in einem Büro am Ende des Ganges oder im Keller."
Auch Unternehmensberater Marco Krawinkel, der seinen wahren Namen nicht in der Zeitung lesen will, konnte bei einem Projekt in einer Frankfurter Großbank Sterbezimmer beobachten. "Die Leute haben nicht einmal einen Internet-Anschluß. Sie sitzen hinter Glaswänden und schlagen die Zeit tot. Manche bekommen belanglose Rechenaufgaben, einmal pro Woche kommt der neue Chef für zehn Minuten vorbei. Und alle Kollegen wissen, daß sie abgemeldet sind."
Mal landen einzelne Mitarbeiter, mal ganze Abteilungen auf dem Abstellgleis. Das passiert, wenn zwei Probleme zusammentreffen: Der Arbeitgeber will oder kann dem Betroffenen keine Arbeit mehr geben, seine Entlassung kommt aber nicht in Frage. Weil die Abfindung zu teuer wäre. Weil er Kündigungsschutz genießt. Weil eine neue Führungsspitze um Imageschäden durch Massenentlassungen fürchtet. Weil der Arbeitgeber sich in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zum Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen verpflichtet hat. So steht im Tarifvertrag für das Bankengewerbe, daß nicht entlassen werden darf, wer älter als 50 Jahre und länger als 10 Jahre im Beruf ist. Da erliegt mancher Arbeitgeber der Versuchung, Mitarbeiter auf anderen Wegen zur Kündigung zu treiben.
Ulrich Baeck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Großkanzlei Gleiss Lutz, steht bei Rechsstreitigkeiten fast immer auf der Seite der Arbeitgeber. Sollte es Sterbezimmer wirklich geben - was er bezweifelt -, stecke dahinter nicht unbedingt eine Strategie, um die Betroffenen mürbe zu machen: "Wenn wirklich keine Arbeit da ist und eine Kündigung ausscheidet, sitzen auch Arbeitgeber in der Klemme." Allein um ihr Image bei den Mitarbeitern und den Kunden zu wahren, könnten Arbeitgeber nicht systematisch Sterbezimmer betreiben. Arbeitsrechtlich zulässig sind solche Methoden ohnehin nicht. "Der Arbeitnehmer darf nicht zu einer Geldannahmestelle degradiert werden", sagt Baeck. Nicht nur aus dem Arbeitsvertrag, sondern schon aus seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht habe er ein Recht darauf, ordnungsgemäß beschäftigt zu werden.
Wer abgeschoben wird, kann sich also per einstweiliger Verfügung und mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht eine ordnungsgemäße Beschäftigung erkämpfen. "Davor haben die Leute viel zuviel Angst", sagt Gewerkschafterin Betzen. Die Vorstellung einer offenen Konfrontation mit dem Arbeitgeber sei für altgediente Mitarbeiter oft unangenehmer, als in die Bedeutungslosigkeit abgeschoben zu werden. "Viele wollen daheim den Schein wahren", sagt Betzen. "Im Freundeskreis gelten sie als große Macher, und plötzlich müssen sie gestehen, daß der Arbeitgeber kein Interesse mehr an ihnen hat." Eine großzügige Abfindung hilft einem Banker jenseits der 50 wenig, wenn ihn niemand anderes mehr einstellt. Und einen vorzeitigen Ruhestand können und wollen sich viele Betroffene nicht leisten.
Manche Sterbezimmer werden auch eingerichtet, um die Zeit bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist zu überbrücken. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber den Betroffenen nicht von einem Tag auf den anderen nach Hause schicken. Wem nicht aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen gekündigt wird, etwa wegen Diebstahl, schlechter Leistungen oder Krankheiten, darf nur vorzeitig freigestellt werden, wenn diese Möglichkeit schon im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Anderenfalls hat der Angestellte bis zum letzten Arbeitstag ein Beschäftigungsanspruch. Will der Chef, daß man früher geht, kommt es vor Gericht zu einer Interessenabwägung: Nur wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Zwangspause schwerer wiegt als das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers, ist die Freistellung möglich. "Solange sich ein Arbeitnehmer nichts zuschulden kommen läßt, tendieren Gerichte meist dazu, seine Interessen stärker zu gewichten", sagt Baeck. Anders sieht es aus, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt, um zur Konkurrenz zu wechseln. Dann darf man ihn vor Ablauf der Kündigungsfrist freistellen, um zu verhindern, daß der zukünftige Konkurrent noch die neuesten Umsatzzahlen oder Aufträge erfährt.
Kündigt der Arbeitgeber den Vertrag, ist eine Freistellung aber auch eine Strategie, um dem Kündigungskandidaten klarzumachen: "Du bist endgültig raus." In einem Sterbezimmer, mag es auch noch so trist sein, tritt irgendwann der Büroalltag ein. Muß der Mitarbeiter aber zu Hause bleiben, kann er sich nicht in eine Scheinwelt flüchten, in der er seinen Job behält. Wenn solche Lügengebäude am Ende der Kündigungsfrist zusammenbrechen, kann der psychische Stress des Betroffenen die ganze Abteilung in Aufruhr versetzen. Ganz uneigennützig handeln Personalchefs also nicht, wenn sie den Gekündigten im Trennungsgespräch fürsorglich ein paar Tage bezahlten Sonderurlaub anbieten: "Gehen Sie erst mal nach Hause. Sprechen Sie mit Ihrer Familie. Machen Sie sich Gedanken, wie es weitergeht. Wir haben keine Eile." Denn ist der Mitarbeiter erst raus aus dem Büro, will er meist gar nicht mehr wiederkommen. Die Lücke, die er läßt, wird von den Kollegen geschlossen.
"Wer gegen eine Entlassung kämpfen will, muß schnell reagieren", sagt Baeck. Den Zugang zum alten Arbeitsplatz könne man sich mit einer einstweiligen Verfügung sichern, die allerdings eine besondere Eilbedürftigkeit voraussetze. Wer erst drei Wochen lang auf dem Sofa über seine Zukunft nachgedacht hat, hat hier ein Glaubwürdigkeitsproblem.