Home
http://www.faz.net/-gyl-6oln6
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Sonntag, 19. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Helmut Platow, Bereichsleiter Recht beim Verdi-Bundesvorstand „Kritiker werden zu Befürwortern“

21.08.2007
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Ein Jahr AGG - feiern oder trauern?
Wir brauchen das AGG, solange Frauen für die gleiche Arbeit mehrere 100 Euro im Monat weniger bekommen als Männer und solange ältere Arbeitnehmer mit vorgeschobenen Argumenten bei Einstellungen und Kündigungen benachteiligt werden. So lange feiern wir das AGG. Es trauert nur, wer die Schutzfunktion des Gesetzes als lästige Regulierung empfindet.

Alle Aufregung umsonst? Was sind die praktischen Auswirkungen des AGG bisher?
Es scheint, dass alle Aufregung umsonst war: Frühere Kritiker werden zu Befürwortern und umgekehrt. Nach zum Teil gemeinsamen Schulungen haben Personalabteilungen und Betriebsräte überwiegend praktikable Anwendungskriterien entwickelt. Viel zu tun gibt es aber noch beim Aushandeln von alten und neuen Tarifverträgen. Früher konnten es die Tarifvertragsparteien den Gerichten überlassen, mögliche diskriminierende Regelungen aufzuheben. Jetzt gibt es gesetzliche Vorgaben.

Hat sich die öffentliche Wahrnehmung von Diskriminierung durch das AGG geändert?
Die öffentliche Wahrnehmung von Diskriminierung war meines Erachtens schon immer da. Viel wichtiger erscheint mir der durch das Gesetz dokumentierte öffentliche Wille der Gesellschaft, Diskriminierung aktiv zu bekämpfen und zu unterbinden.

Schildern Sie eine Situation Ihres Berufsalltags, in der Ihnen das AGG begegnet ist!
Ein Fall drehte sich um mittelbare Diskriminierung bei Kündigungen: Eine ältere Arbeitnehmerin leitet viele Jahre das Bürosekretariat eines Kleinbetriebs und lernt eine Auszubildende an. Nach Übernahme der Auszubildenden wird ihr wegen angeblicher neuer internationaler Ausrichtung des Büros gekündigt. Ein anderer Fall betraf Tarifverträge: Es galt, rechtliche Angriffe auf „schwer erkämpfte“ Tarifregelungen zur Unkündbarkeit älterer Arbeitnehmer mit längerer Beschäftigungsdauer im Betrieb abzuwehren.

Welche Vorschriften des AGG würden Sie wie ändern und warum?
Ich würde das Verbandsklagerecht und die Beweislastvorschrift (§ 22) zugunsten der Schutzbedürftigen ändern. Die Ausnahmen vom Verbot der Benachteiligung müssten deutlich reduziert werden (§§ 8-10). Hier hätte der Gesetzgeber auf Grund langjähriger Erfahrungen im Umgang mit Diskriminierung von seinem Recht Gebrauch machen können, über die Mindestvorgaben in den EU-Richtlinien hinauszugehen - zugunsten der von Diskriminierung Bedrohten.

Wagen Sie eine Prognose: Wo werden wir am 5. Geburtstag des AGG stehen?

Angeblich lässt eine hier nicht zu nennende Arbeitsgemeinschaft gerade rechtlich prüfen, ob die vom ZDF geplante Einschränkung der Volksmusiksendungen gegen das AGG verstößt. Diese Auswüchse und sonstige Aufregungen werden sich in fünf Jahren erledigt haben. Doch Spaß beiseite, ich bin optimistisch: Am 5. Geburtstag des AGG wird der EuGH sicher mit der einen oder anderen Vorschrift befasst sein, weil der deutsche Gesetzgeber EU-Recht nicht weitgehend genug umgesetzt hat - es sei denn, deutsche Gerichte haben dies schon vorher festgestellt. Der Gesetzgeber überlegt vielleicht gerade, ob er nachbessern muss, oder die Gerichte haben ihn zum Handeln verpflichtet.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen