18.05.2009 · Cornelie von Gierke ist Revisionsanwältin am BGH. Wer einen Zivilrechtsstreit nach Karlsruhe trägt, darf nicht den Haus-Advokaten mitbringen, sondern muss unter diesen 41 Anwälten seinen Vertreter wählen.
Cornelie von Gierke ist Teil einer kleinen, aber feinen Gruppe: Sie ist Revisionsanwältin am BGH. Wer einen Zivilrechtsstreit nach Karlsruhe trägt, darf nicht den Haus-Advokaten mitbringen, sondern muss unter diesen 41 Anwälten seinen Vertreter wählen. Die BGH-Anwälte werden von einem Wahlausschuss bestimmt, der alle paar Jahre nur eine Handvoll Plätze vergibt.
Vor gut einem Jahr versuchte ein Anwalt, den kleinen Club per Verfassungsbeschwerde für alle zu öffnen, aber vergeblich: Die BGH-Anwälte seien ein unverzichtbarer Filter, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Elite-Juristentruppe halte dem BGH aussichtslose Fälle vom Leib, zu viel Konkurrenz würde ihr Effektivität und Unabhängigkeit mindern. Alle anderen Bundesgerichte kommen ohne spezialisierte Revisionsanwälte aus – „aber ich habe gehört, dass auch dort schon der Wunsch danach geäußert wurde“, sagt Cornelie von Gierke. „Es gibt Schätzungen, dass unsere Arbeit dem BGH drei Senate erspart. Aber ich bin wie jeder Anwalt nicht Zuarbeiterin des Gerichts, sondern ich bin für meine Mandanten da. Ich prüfe, was sie in der Revision erreichen können.“ Manche müsse man vor unbegründeten Hoffnungen schützen. Ihnen sagt Anwältin von Gierke vielleicht: „Glauben Sie mir, Ihr Leben wird in den nächsten Jahren angenehmer verlaufen, wenn Sie diesen Prozess jetzt einfach beenden.“
Viele sind Professoren
Ihre 40 Kollegen kommen aus großen wie kleinen Kanzleien, viele sind Professoren. „Wir sind eine kleine Gruppe, aber machen uns durchaus Konkurrenz. Über die Zahl unserer Mandate sprechen wir selten.“ Knapp 4000 Eingänge in Zivilrechtssachen verzeichne der BGH insgesamt im Jahr, bei den Anwälten landeten etwa 6000 Mandate, schätzt von Gierke. „Eine kurze Woche hat bei mir 60 Stunden.“ Aufträge gewinne man auch am BGH über Mundpropaganda und Kontakte. „Wir sind in der Sache Generalisten und müssen im Zivilrecht ein breites Wissen mitbringen. Vor allem aber sind wir Spezialisten für das Revisionsrecht.“ Die Anwältin tritt vor allen 12 Zivilsenaten auf, ihr Spektrum reicht vom Bank- und Gesellschaftsrecht bis zum Persönlichkeitsrecht.
Von Gierkes zwei Kinder sind schon erwachsen. „Anfangs war es eher mühsam, das Leben mit ihnen mit dem Beruf in Einklang zu bringen. Ich habe oft nachts gearbeitet, während die Kinder schliefen.“ Ihre Karriere begann als Anwältin für Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz in Ostwestfalen, die örtliche Kammer setzte sie nach sieben Jahren auf die Wahlliste für Karlsruhe. „Ein bisschen fehlt mir das Tagesgeschäft von früher schon, die Gespräche mit Mandanten und die Betriebsbesichtigungen. Hier steht die Schreibtischarbeit mehr im Vordergrund. Dafür genieße ich die Rechtsgespräche in der Verhandlung sehr. In 20 Jahren habe ich mich hier jedenfalls nie gelangweilt.“