13.11.2008 · Das studentische Plagiieren in Form zusammengegoogelter Seminararbeiten nimmt an den Hochschulen offenbar überhand. In Baden-Württemberg wird künftig schon nach einem Versuch zwangsexmatrikuliert. Dabei ist das Abschreiben systembedingt.
Von Jürgen KaubeDas Wissenschaftsministerium von Baden-Württemberg arbeitet an einer Änderung des dortigen Hochschulrechts. Dabei soll auch der Umgang mit studentischen Plagiaten verschärft werden. Wer Seminararbeiten vollständig oder zu großen Teilen aus dem Internet bezieht, also zusammengoogelt, konnte nämlich bisher nur maßvoll belangt werden: Die Prüfung war dann gegebenenfalls nicht bestanden, der Seminarschein oder „Credit point“ konnte verweigert werden. Nur wenn die erlaubte Zahl an Prüfungsversuchen damit überschritten war, hatte der Täuschungsversuch das Ende des Studiums zur Folge. Ab März 2009 soll nun in Baden-Württemberg gelten, dass auch schon das einzelne Plagiat zur Zwangsexmatrikulation führen kann.
In den Kommentaren des Ministeriums wie auch der betroffenen Universitäten wird vor allem die Signalwirkung betont, die man sich dieser verschärften Regelung erhofft. Ohne dass es schon zweifelsfreie Zahlen zu Plagiatsfällen gäbe, besteht der Eindruck, dass diese Art akademischer Delinquenz erheblich zugenommen hat und sich praktisch auf alle Textsorten erstreckt: Referate, „Folien“, Hausarbeiten, Qualifikationsschriften. Eine lockere Umfrage der Zeitschrift „Varsity“ unter gut eintausend Studenten an der Universität Cambridge will herausgefunden haben, jeder zweite davon greife zuweilen unausgewiesenermaßen auf fremde Textbausteine aus Netzwerken wie Facebook und Myspace zurück. Sätze aus Wikipdia in eigene Werke hineinkopiert hätten mehr als zwei Drittel der Befragten. Dem stehe eine Entdeckungsquote von fünf Prozent gegenüber. Die höchste Zustimmung hat das Plagiieren in Cambridge offenbar unter Studenten der Rechtswissenschaft.
Studentisches Plagiat
Wilhelm Rggrt (Wilhelm29)
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Marc Monet (MarcMonet)
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