15.04.2007 · Wo muss ich Bafög beantragen? Wie oft darf ich im Seminar fehlen? Das klären Uni-Neulinge in der Regel schnell. Übrig bleiben immer ein paar Fragen, von denen man nicht weiß, ob man sie stellen sollte und wenn, wem. Wir beantworten sechs.
Von Hendrik SteinkuhlIn der Mensa hörte ich neulich jemanden sagen, er würde später gerne so wenig arbeiten, aber so viel verdienen wie ein C4-Professor. Aber was verdient der eigentlich?
Ein verbeamteter C4-Professor steigt – laut Bundesbesoldungstabelle – bei 3773, 66 Euro brutto ein. In den nächsten Berufsjahren klettert er Stufe um Stufe nach oben, die Treppe endet bei Stufe 15 und 6173,79 Euro. Kinder, ein Ehepartner oder ein Lehrstuhl in Westdeutschland erhöhen die monatliche Überweisung. Der Uni-Ratgeber „Der Campus-Knigge“ rechnet vor: Ein 52jähriger „Ordentlicher“ C4-Professor, verbeamtet, verheiratet, zwei Kinder, verdient in der alten Bundesrepublik 6459 Euro pro Monat.
Das Ganze ist aber, jedenfalls zum Teil, bereits Schnee von gestern. Denn Professoren, die nach dem 31. Dezember 2004 eingestellt wurden, bekommen einen „Leistungslohn“ – aufgeteilt in die Klassen W1 bis W3. Wer noch nach dem C-System bezahlt wird, der kann, muss aber nicht in die Leistungsbesoldung wechseln. Lohnenswert ist das eher für jüngere Professoren, die noch nicht so lange im Dienst sind. Um noch einmal auf den 52-jährigen Professor aus dem Beispiel zurückzukommen: Nach einem Wechsel von C4 zu W3 bekäme er statt 6459 nur noch 5009 Euro – als Grundgehalt. Aufstocken kann er das zum Beispiel durch eine Tätigkeit in der Hochschulleitung oder Leistungen in der Forschung. Die Höhe seiner Extra-Bezüge muss er mit der Hochschulleitung aushandeln.
Im Vorlesungsverzeichnis steht hinter vielen Veranstaltungen „N.N.“ Was heißt genau?
Es soll Studenten geben, die diese Frage so formuliert haben: „Wer ist eigentlich dieser N.N.? Bei uns hält der auch einige Vorlesungen.“ Demnach müsste N.N. ein Universalgenie sein, das sich in Elektrotechnik genau so gut auskennt wie in Byzantinistik. Das klingt unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass der Ausdruck N.N. besagt, dass sich für eine fixe Veranstaltung noch kein Dozent gefunden hat. Aber was heißt jetzt N.N.? „Nomen Nescio“, lateinisch für „Den Namen weiß ich nicht“. Doch das ist nur eine von vielen möglichen Antworten. Das Lateinische hat in Sachen N.N noch mehr zu bieten: Nomen Nullum (kein Name), Non Nominatus (noch nicht benannt), Nomen Nominandum (der zu nennende Name). Wer eine Allergie gegen tote Sprachen hat, dem sei die deutsche Variante ans Herz gelegt: Noch Niemand.
In der Vorlesung sitze ich neben dem Sohn der Dozentin. Darf man sich von einem Elternteil unterrichten oder sogar prüfen lassen?
Prüfen: nein. Unterrichten: jein. Das Verwaltungsrecht sieht vor, dass öffentliche Amtsträger – und dazu gehören Professoren – nicht an Entscheidungen mitwirken dürfen, die für ihre Angehörigen von Vor- oder Nachteil sein können. Sollte sich der Sohn nun unbedingt bei seiner Mutter (oder seiner Oma, oder seinem Onkel) die Vorlesung über Pflanzenphysiologie anhören wollen, wäre das rechtlich wohl noch vertretbar. Seine Abschluddklausur müsste aber jemand anderes korrigieren. „Es liegt auf der Hand, dass ein Hochschulprofessor, selbst wenn er sich um größte Objektivität bemüht, seinen Kindern nicht völlig unvoreingenommen gegenübertreten kann. Das ist nur menschlich“, sagt der Jurist Wolfgang Simon, stellvertretender Kanzler der Ludwig-Maximilians-Universität München.
In meiner Familie gibt es einige Diplomingenieure. Wenn ich sage, dass ich einen Magister mache, weiß kaum jemand etwas damit anzufangen. Man unterstellt mir auch, mein Abschluss sei weniger wert und mit geringerem Aufwand zu bekommen. Stimmt das?
Prinzipiell nicht. Der Magister ist eine gleichwertige Alternative zum Diplom und zum Ersten Staatsexamen. Unter den drei traditionellen deutschen Hochschulabschlüssen ist er derjenige mit der längsten Tradition. Den Magister Artium Liberalium (Lehrmeister der freien Künste) gab es schon im Mittelalter. Als allgemeiner Studienabschluss wurde der Magister Artium (M.A.) in Deutschland allerdings erst 1960 eingeführt, während das Diplom schon 1899 an Technischen Hochschulen vergeben wurde. Traditionell bereitet das Diplom auf klar umrissene Berufe in den Ingenieur- und Naturwissenschaften vor. Der Magister wird von philosophischen Fakultäten vergeben und schmückt damit hauptsächlich Geisteswissenschaftler, die ein Hauptfach und zwei Nebenfächer in oft beliebiger Kombination studieren. Diese starre Unterteilung ist aber inzwischen aufgebrochen. Das Diplom gibt es nicht mehr nur für Chemiker oder Bauingenieure, sondern auch für Politologen oder Soziologen. Der Magister oder die Magistra Artium kann heute auch Informatik, BWL oder Psychologie studiert haben – allesamt Fächer, die nicht in dem Ruf stehen, besonders wenig Arbeitsaufwand zu erfordern.
Richtig ist allerdings, dass ein angehender Diplom-Bauingenieur in der Regel deutlich mehr Semesterwochenstunden und Prüfungen hat als ein Nachwuchs-Magister mit den Fächern Germanistik, Geschichte und Pädagogik. Das liegt daran, dass die technischen Studiengänge stärker verschult sind als die geisteswissenschaftlichen. Hier erwartet man von den Studenten, dass sie ihre Freiheiten nutzen, viel lesen, Sprachen lernen und sich selbständig in Richtung eines Berufsbildes spezialisieren, das ihre Fächerkombination nicht automatisch bietet. Durch so viel Freiheit produziert der Magister natürlich viele Ahnungslose, die zwölf Semester gefeiert und dann vielleicht abgebrochen haben. Diejenigen aber, die die Appelle an die Eigenverantwortung ernst genommen haben, verfügen meist über ein breit gestreutes Wissen – und, was oft noch viel wichtiger ist: über ein hohes Maß an Selbständigkeit und Durchsetzungsfähigkeit. Außerdem werden durch die neuen Master- und Bachelor-Abschlüsse die Karten neu gemischt.
Meine Freundin ist letzte Woche mit ihrem Latein-Dozenten ausgegangen. Dürfen Hochschullehrer und Studenten eigentlich ein Verhältnis haben?
Ja. Jedenfalls, sofern der Student volljährig ist. Ist der Dozent verbeamtet, dann binden ihn zwar auch außerhalb seiner Dienstzeit die besonderen Pflichten, die das „Beamtenethos“ mit sich bringt; seine Intimsphäre bleibt davon aber unberührt. Problematisch würde es nur werden, wenn der Latein-Dozent sich so sehr an der Ovid-Übersetzung seiner Studentin berauscht, dass er sie mitten im Seminar küsst. Oder wenn herauskäme, dass die Studentin nur deshalb mit ihrem Dozenten ausgeht, weil sie dadurch auf jeden Fall die nächste Klausur besteht.
Mit dem Semesterticket der Universität X könnte ich kostenlos per Bahn zu meiner Freundin fahren. Darf ich mich, zusätzlich zu meinem normalen Studium, auch dort einschreiben?
„Rechtlich spricht nichts dagegen, auch wenn ich es persönlich für ziemlich asozial halte“, sagt der Anwalt und Experte für Hochschulrecht Christian Birnbaum. Die meisten Hochschulen führen in ihren Statuten tatsächlich keinen Passus, der eine Zweit-Einschreibung an einer anderen Universität verbietet. Ein Parallelstudium in nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen sei grundsätzlich möglich, schreibt etwa die Leibniz Universität Hannover auf ihrer Homepage. Wer allerdings ein Fach mit Zulassungsbeschränkung studiert, der darf einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Universität nur dann aufnehmen, wenn die Kombination „sinnvoll“ ist. Was die Hochschule unter „sinnvoll“ versteht, schreibt sie dort allerdings nicht.
Manchmal ist es auch notwendig, sich an zwei Universitäten einzuschreiben. Zum Beispiel, wenn man mit dem Wunsch, Lehrer zu werden, an einer reinen Musikhochschule studiert. Sehr schwierig wird es, wenn man zwei Fächer studieren will, die über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben werden. Medizin und Jura parallel, das funktioniert in der Regel nicht.
Parallelimmatrikulation
Andre Fischer (Diokletius)
- 15.04.2007, 18:31 Uhr