07.06.2008 · Ein einziger Punkt im Examen kann die Grenze zwischen Erfolg und Mittelmaß ausmachen. Und so kämpfen viele Juristen vor Gericht um eine bessere Note.
Von Melanie AmannGenau 7500 Euro ist die Note der ersten juristischen Prüfung wert. Das jedenfalls ist der Streitwert, wenn ein Examenskandidat gegen seine Note klagt. 15.000 Euro ist nach dieser Liste der Preis für das zweite Examen. Tatsächlich dürfte der Wert einer guten Note aber viel höher sein. Mehr als für Mediziner, Geographen oder Anglisten entscheidet für Juristen die Punktzahl im Examen darüber, ob ihre Zukunft grau oder golden ist. Und so wird um jede Nachkommastelle gekämpft. Da man die Prüfungen nicht endlos wiederholen darf und nicht immer ein Verbesserungsversuch möglich ist, führt mancher Jurist in der Examenszeit den ersten Rechtsstreit seines Lebens – in eigener Sache.
Wie viele diesen Schritt gehen, ist schwer zu ermitteln. In Berlin sind es laut Justizprüfungsamt (JPA) rund 240 von etwa 2700 Prüflingen im ersten und zweiten Examen. Je höher die Durchfallquote in einem Jahrgang, desto mehr Widersprüche. Je nach Bundesland steht vor der Klage ein formelles Widerspruchsverfahren oder ein „Überdenkungsverfahren“, in dem die Prüfer ihre eigene Bewertung prüfen. Das kann Monate dauern. Für die Glücklichen erledigt sich dann der Konflikt. Die Übrigen, in Berlin waren es 2007 etwa 60, ziehen vor die Verwaltungsgerichte. Diese brauchen etwa ein Jahr für ihr Urteil – eine lange Zeit, wenn es um Bestehen oder Durchfallen geht. Denn eine vorläufige Zulassung zum Referendariat gibt es nicht. Deshalb betreiben viele Kläger Eilverfahren. Dass ihr Fall eilbedürftig ist, müssen sie extra begründen. Schnell in den Beruf starten zu wollen reicht nicht aus.
Nicht jede erfolgreiche Klage führt zum Erfolg
In Berlin seien 7 Prozent der Klagen erfolgreich, heißt es aus dem JPA. Doch damit haben die Kläger noch keine bessere Note: Die Klausur wird nur wieder den Prüfern vorgelegt, die sie unter Berücksichtigung des Richterspruchs neu bewerten. „Es kann vorkommen, dass Kandidaten anderthalb Jahre kämpfen und nichts dabei herauskommt“, sagt Klaus Kilian, der Präsident des Prüfungsamts. „Ich kann verstehen, dass manche in Versuchung geraten, auf dem Rechtsweg ihre Note zu verbessern. Aber die Korrektoren überlegen sich sehr gut, ob sie jemanden durchfallen lassen.“ Er kritisiert, dass manche Anwälte den Prüflingen unnötige Hoffnungen machen. „Sie werben in kommerziellen Repetitorien und ermutigen die Kandidaten zu teuren Verfahren.“
Das will Mark Ebbing nicht auf sich sitzen lassen. Seit vier Jahren vertritt der Berliner Anwalt Kandidaten bei Prüfungsanfechtungen. „Wir helfen, wo ein oder zwei Punkte zum Bestehen oder zu einer Notenstufe fehlen. Und ich warne die Mandanten, wenn ich ihre Erfolgschancen für gering halte.“
Gerade im Berliner Massengeschäft machten andere Prüfer aber grobe Schnitzer. Zum Beispiel im Fall des Kandidaten, aus dessen Klausur mehrere Seiten im JPA „verloren gingen“. Und der im mündlichen Examen eine Prüferin fragte, warum sie seine Leistung nur mittelmäßig benotet habe. Ihre Antwort: „Meine Fragen waren ja auch sehr leicht.“ In einem anderen Fall habe die Universität für die Lösung einer Klausur eine Gesetzessammlung zugelassen, obwohl in ihr das Bundeszentralregistergesetz nicht abgedruckt war, ohne das die Klausur nicht lösbar war. Wieder eine andere Mandantin sei im mündlichen Examen von männlichen Prüfern mit anzüglichen Sprüchen über „typische Frauenprobleme“ lächerlich gemacht worden.
Beweisprobleme bei Anfechtungen
Bei der Anfechtung mündlicher Prüfungen gebe es gelegentlich Beweisprobleme, erläutert Mark Ebbing. „Außer Gedächtnisprotokollen gibt es keine Beweise und die Beweislast trägt zunächst der Prüfling.“ Sein Fachgebiet habe ihn „etwas zynisch“ gemacht, auch weil das Berliner JPA so hartleibig sei. „Es ist außerdem auch nicht wahr, dass nur Leistung zählt und jeder bekommt, was er verdient. Manche Prüfer verfügen leider nicht über die nötige juristische Kompetenz, um Examensklausuren sachgerecht zu beurteilen.“
Um die 500 Euro netto verlangen Anwälte für die Anfechtung einer Klausur. Wer die komplette Prüfung angreifen will, zahlt bis zu 6000 Euro. „Manche Mandanten schreiben ausführliche Aufsätze, um zu beweisen, dass der Bundesgerichtshof ihre Klausur so gelöst hätte wie sie“, berichtet Mark Ebbing. „Das bringt mir aber wenig. Selten entscheidet die juristische Leistung, sondern meistens spitzfindige Bewertungsfragen.“ Nach welchem Schema wurde die Klausur bewertet? Wie stark hat sich ein Bewertungsfehler auf die Note ausgewirkt? Auf eigene Faust aber hätten Kläger erfahrungsgemäß kaum Chancen. „Sich mal schnell das Prüfungsrecht anzulesen, bringt nichts. Die vielen Ordnungen, Satzungen und Urteile machen die Materie undurchschaubar.“ Seit ein Drittel der Endnote nicht mehr vom Staat, sondern von universitären Prüfern bestimmt wird, seien „alle herkömmlichen Maßstäbe verrutscht“.
Einer von Ebbings Mandanten ist Patrick Heemann. Seine Note im ersten Examen: 8,75 Punkte, ganz knapp vor der Grenze zum „Prädikat“. Etwas unangenehm sei es ihm schon, die Note anzufechten, sagt Heemann, der im wirklichen Leben anders heißt. „Ich bin kein Streber. Ich habe lang überlegt, ob das moralisch gerechtfertigt ist. Aber die Note spiegelt nicht meine Leistung.“
Der „Sumpf“ im Prüfungsamt
Dann schimpft er los: Auf den „Sumpf“ JPA, auf Korrektoren, die ohne Lösungsskizze hantieren, und auf politisch gefärbte Prüfer. Sein Hauptvorwurf: Die Uni habe für seine Hausarbeit einen Zweitkorrektor benannt, der diese Aufgabe erst vergessen habe. Dann habe er die Arbeit zwar „in der Ecke“ gefunden und korrigiert, ihr aber nur halb so viele Punkte gegeben wie der Erstkorrektor. Heemanns Widerspruch wurde zurückgewiesen – und am selben Tag dieser Zweitkorrektor in das Gremium für seine mündliche Prüfung eingewechselt. Überhaupt sei sein mündliches Examen der eigentliche Skandal, sagt Heemann. Doch aus Sorge, dies nicht beweisen zu können, will er vier Klausuren anfechten. Dem JPA sei zuzutrauen, diese auch falsch bewertet zu haben. Bis zum Urteil will Heemann schon ins Referendariat gehen. Zwar könnte dieses sich schon dem Ende zuneigen, bis sein Fall geklärt ist. „Aber die Note hält ja fürs Leben.“
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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