Home
http://www.faz.net/-gyq-15m4t
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Sonntag, 19. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Professoren-Auswahl Wer qualifiziert ist, bestimmt der Chef

28.02.2010 ·  An deutschen Universitäten werden Professorenstellen, die neu zu besetzen sind, öffentlich ausgeschrieben. Niedersachsen will sein Hochschulgesetz nun ändern: Der Entwurf läuft auf ein Diktat der Hochschulleitungen hinaus.

Von Jürgen Kaube
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (7)

An deutschen Universitäten werden Professorenstellen, die neu zu besetzen sind, öffentlich ausgeschrieben. Das hat den Nachteil, dass man dann unter den Bewerbern aussuchen muss. Wenn sich unter ihnen kein Geeigneter findet, dann neigt die deutsche Universität dazu, die Stelle trotzdem zu besetzen, mit dem Bestnichtgeeigneten.

Das aus anderen Ländern bekannte Verfahren, einen passenden Kandidaten durch die Fakultät, an der er lehren und forschen soll, suchen zu lassen, ihn anzusprechen und, falls der Wunschkandidat ablehnt, neu nachzudenken, vermeidet diesen Nachteil. Das deutsche Ausschreibungs-Verfahren folgt der Maxime „Besser unpassend als gar nicht“. Das beispielsweise in den Vereinigten Staaten vielerorts praktizierte Suchverfahren kann sich hingegen Schlimmeres vorstellen als eine Nichtbesetzung von Stellen.

Neuer Gesetzentwurf in Niedersachsen

Allerdings kann man den Begriff „öffentliche Ausschreibung“ auch auf „öffentlich“ betonen und sich vorstellen, dass Ausschreibungen einen nachvollziehbaren Wettbewerb eröffnen. Die niedersächsische Landesregierung hat nun gerade einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Betonung entbehrlich machen möchte. In das dortige Landeshochschulgesetz soll eine ganze Reihe von Ausnahmen hineingeschrieben werden, die es der Leitung einer Hochschule ermöglichen würden, eine eigenständige Berufungspolitik unabhängig von der Fach- wie Personenkenntnis ihrer Wissenschaftler zu betreiben.

Von einer Ausschreibung könnte nach diesem Entwurf in vielen Fällen abgesehen werden, die ohnehin gar nicht erwähnenswert sind, weil im Änderungsvorschlag für den Paragraphen 26, Absatz 1,5 der Universitätsleitung jegliche Macht gegeben wird. Dort soll es nämlich heißen, von einer Ausschreibung könne abgesehen werden, „wenn für die Professur eine in besonderer Weise qualifizierte Persönlichkeit gewonnen werden soll, an der die Hochschule zur Verbesserung ihrer Qualität und zur Stärkung ihres Profils ein besonderes Interesse hat“.

Es liegt auf der Hand, dass dies eigentlich von jeder Professur gelten sollte; behaupten lässt es sich jedenfalls von jeder. Eine Ausnahmeregel, die jeden Normalfall umfasst, ist aber nicht nur juristisch eine Zuschreibung vollkommener Souveränität, sondern auch universitätspolitisch. Denn sie läuft auf nichts anderes als die Entmachtung der Fakultäten und der akademischen Senate hinaus. Der Senat der Georg-August-Universität Göttingen spricht in einer einstimmig verabschiedeten Stellungnahme zum Gesetzentwurf denn auch von Gefahren für Transparenz, Wettbewerb, Qualitätskontrolle und Wissenschaftsfreiheit, die in ihm liegen. Weshalb ausgerechnet der „zu berufende (künftige) Nobelpreisträger“, also die profilstärkende besonders qualifizierte Persönlichkeit des Gesetzentwurfs, den Wettbewerb im Rahmen einer Ausschreibung zu fürchten habe, erschließe sich nicht.

Von oben nach unten regieren

Eine weitere Neuformulierung des Gesetzentwurfs will Professuren, die im Rahmen der Exzellenzinititive besetzt werden, ebenfalls von der Zustimmung der Fakultäten abkoppeln. Die Berufungskommission sei gegebenenfalls, heißt es, ausschließlich mit Personen außerhalb der Universität zu besetzen. Damit würde faktisch im Exzellenzbereich das Institut des präsidiums- oder rektoratsunmittelbaren Professors geschaffen. Die wichtigste Strukturentscheidung an Universitäten, die über das Lehr- und Forschungspersonal, würde dem Dafürhalten der Universitätsspitze und damit dem Zufall anheimgestellt, ob dort jemand regiert, der Sinn für Machtbegrenzung hat.

Im niedersächsischen Gesetzentwurf setzt sich so eine Tendenz fort, die schon für das hochschulpolitische Geschehen des vergangenen Jahrzehnts kennzeichnend war. Man stellt sich die Universität als Organisation vor, die von oben nach unten regiert werden soll. Und man stellt sich an der Universitätsspitze Leute vor, die nicht nur Effizienz qua Amt verkörpern, sondern zu allem im Zweifel eine jeweils wohlinfomiertere sowie entschlossenere Einstellung als nachgeordnete Ebene besitzen.

Der Rektor oder Präsident wäre danach nicht mehr primus inter pares, Kollege, sondern Spitzenmanager eigenen Rechts. Seinem Habitus und seinen Ansichten nach wird er mehr auf Seiten der Hochschulpolitik als auf der seiner Universität vermutet. Die Leitung von Hochschulen soll in erster Linie die Reformpolitik gegenüber der Organisation und nicht länger die Organisation gegenüber der Reformpolitik und anderen Umwelterwartungen vertreten. Die Ministerialbürokratie kennt den Begriff des „politischen Beamten“. Man sollte über den Titel des „politischen Rektors“ nachdenken

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel