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Nordrhein-Westfalen Niedergang eines Studienzentrums

 ·  Mit einem Studienzentrum für Inhaftierte schmückt sich Nordrhein-Westfalen nur noch auf einer offiziellen Homepage. Wer nachforscht erfährt: Nach Pannen und Missverständnissen wurde das Zentrum geschlossen - und zwar schon 2006.

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Einst war Nordrhein-Westfalen (NRW) eines der Vorreiter-Bundesländer in Sachen Fernstudium im geschlossenen Vollzug. Bis heute suggerieren dies die Imageseiten des NRW-Justizministeriums über die Justizvollzugsanstalt Geldern im Internet. Dort heißt es, eine „Besonderheit“ der Anstalt sei ein „Studienzentrum als Nebenstelle der Fernuniversität Hagen“. Bis zu 21 Gefangene könnten hier „ein Hochschulstudium in den Fachbereichen Elektronik, Informatik, Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Sozial- und Erziehungswissenschaften absolvieren.“ (siehe dazu auch: www.justiz.nrw.de).

Stimmt nicht. In Wirklichkeit ist das alles längst Geschichte: Schon im Jahr 2006, so bestätigt es die Pressestelle des Justizministeriums NRW auf Anfrage, ist „der Studienbetrieb in der Justizvollzugsanstalt Geldern beendet worden“. Die Gründe konzentrieren sich rund um einen Problembereich: Computer und Internet.

2003 gab es eine Panne

Die PC-Nutzung im geschlossenen Vollzug war bei der NRW-Behörde schon durch einen Vorfall in Geldern im Jahr 2003 in Ungnade gefallen. Dazu teilt das Ministerium mit: „Das Studienzentrum in Geldern war mit einer vernetzten Computeranlage mit mehreren Arbeitsplätzen ausgestattet. Ein Internetzugang bestand nicht. Die von den Gefangenen genutzten Rechner befanden sich überwiegend in deren Hafträumen. Die Gefangenen hatten Spielfilme mit teilweise verbotenen Inhalten sowie Spiele aufgespielt und die Computer selbst als Verstecke für verbotene Gegenstände missbraucht.“ Dieser Vorfall habe jedoch für sich genommen nicht zur Schließung des Studienzentrums geführt, sagt eine Ministeriumssprecherin.

Der eigentliche Grund für die Schließung sei damals vielmehr die Auffassung gewesen, das Studieren in geschlossenen Anstalten sei ohne Nutzung des Internets nicht mehr möglich, teilt die Sprecherin weiter mit. Mit einer Internetnutzung seien jedoch „Restrisiken“ verbunden, die sich „nicht in erforderlichem Umfang reduzieren“ ließen.

Trotz des Internetverbots wurde weiter studiert

Erst nach der Anfrage von FAZ.NET stellte das Justizministerium NRW allerdings überrascht fest, dass trotz des Internetverbots bis heute landesweit noch sieben Inhaftierte einem Fernstudium nachgehen - die Betroffenen lassen die Studienunterlagen einfach vom Gefängnispädagogen ausdrucken. Einmal entdeckt, hielt man diese Tatsache nach Angaben der Sprecherin für so „interessant“, dass sofort die zuständige Fachabteilung damit beauftragt wurde, noch einmal von vorn zu prüfen, ob eine Schließung des Gelderner Studienzentrums tatsächlich nötig war - und ob der Studienbetrieb dort womöglich wieder aufgenommen werden könnte.

Als Ergebnis teilt das Ministerium schließlich schriftlich mit: In Nordrhein-Westfalen werde „ein unbeschränkt online gestütztes Studium an der Fernuniversität Hagen aus dem geschlossenen Vollzug heraus“ wegen der damit verbundenen Sicherheitsrisiken weiterhin nicht in Erwägung gezogen. Dazu bestehe auch kein Anlass. Denn anders als andere Bundesländer habe NRW „eine sehr hohe Zahl von Haftplätzen im offenen Vollzug“. Für den geschlossenen Vollzug wiederum erprobe man derzeit „einzelne Ausnahmefälle“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme weiter. Es bleibe abzuwarten, ob sich dieses Modell bewährt. „Darüber hinaus gehende Erwägungen gibt es nicht.“

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