26.03.2007 · Es wirkt eindimensional, aber interessant: Akademiker zahlen die Kosten ihrer Hochschulausbildung nicht vollständig über ihre Steuern zurück. Mediziner schon mal gar nicht, sagt eine Studie.
Trotz ihres guten Einkommens zahlen Akademiker die Kosten ihrer Hochschulausbildung nicht über ihre Steuerzahlungen zurück. Das ist das Ergebnis einer am Montag in Potsdam veröffentlichten Studie im Auftrag der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung.
Die Hochschulausbildung eines Mediziners sei im Durchschnitt fast 265.000 Euro mehr wert, als im späteren Berufsleben über Steuern an die Universität zurück fließe. Bei Ingenieuren seien es immerhin noch gut 35.000 Euro und bei Sprach- und Kulturwissenschaftlern knapp 45.000 Euro.
Bei Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern betrage die Differenz fast 7000 Euro, teilte die Stiftung mit. Im Durchschnitt zahlten Universitätsstudenten 48.000 Euro nicht über Steuern zurück - bei Fachhochschüler seien es 16.800 Euro.
Die Studie stellt nach Angaben der Friedrich-Naumann-Stiftung die Leistungen, die Akademiker in Form der Hochschulbildung erhalten, ihren hochschulbezogenen (Steuer-)Lasten gegenüber. Auf dieser Grundlage seien dann mögliche Studienentgelte berechnet worden, die einen Ausgleich zwischen den empfangenen Leistungen und den getragenen Lasten schaffen würden. Die Ergebnisse der Studie unterstützten Forderungen nach einem differenzierten System.
Gericht in NRW billigt Studiengebühren
Unterdessen hat in einem Musterverfahren das Verwaltungsgericht Minden am Montag Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erklärt. Die Gebühreneinführung verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, urteilten die Richter in dem landesweit ersten Urteil. Geklagt hatte die Studierendenschaft der Universität Paderborn. Das entsprechende Landesgesetz verstoße nicht gegen einen internationalen Pakt der Vereinten Nationen, wonach Staaten für unentgeltliche Hochschulstudien sorgen sollen. Das Landesgesetz biete etwa über Darlehen sozialverträgliche Möglichkeiten der Studienfinanzierung, befanden die Richter.
In Hessen haben SPD und Grüne Mitte Februar angekündigt, das Gebührengesetz vom Staatsgerichtshof überprüfen lassen zu wollen.
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