02.06.2010 · Lassen sich Dozenten mit der Benotung von Klausuren zu viel Zeit, steht für ihre Studenten der nächste Kurs oder gar der Berufseinstieg auf dem Spiel. Dagegen hilft kein Gesetz - aber ein wenig Druck wirkt manchmal Wunder.
Von Arne LeyenbergDie Leidensgenossen fanden im Internet zueinander. In einer Gruppe des sozialen Netzwerks StudiVZ erkundigte sich eine Psychologiestudentin der Ludwig-Maximilians-Universität in München im vergangenen Semester, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht habe wie sie. Ihr Professor lasse sich mit der Benotung ihrer Arbeit Zeit - zu viel Zeit. Es meldeten sich einige, denen es genauso erging - beim selben Dozenten. Die Schicksalsgemeinschaft tat sich zusammen, schrieb den Professor an, der sich daraufhin mit der Benotung beeilte. Nach ein paar Wochen war das Problem gelöst. Doch das ist nicht immer der Fall. Einige Dozenten lassen sich so viel Zeit, dass sich Absolventen nicht rechtzeitig für ein neues Modul einschreiben oder auf weiterführende Studiengänge bewerben können. Manche verpassen deshalb sogar die Bewerbungsfrist für einen Arbeitsplatz.
Zeitvorgaben für die Benotung studentischer Arbeiten sind zwar in den meisten Studienordnungen festgeschrieben. So heißt es etwa in der Ordnung für die Magisterstudiengänge der Fachbereiche Philosophie- und Geschichtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt: „Das Bewertungsverfahren der Klausuren soll 4 Wochen nicht überschreiten.“ Eine Abschlussarbeit soll binnen sechs Wochen beurteilt sein, eine Dissertation spätestens nach drei Monaten. „Rechtlich ist das Überschreiten einer Frist sanktionslos“, sagt Michael Hartmer, der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes, dennoch. Und der Berliner Anwalt für Bildungsrecht Matthias Trenczek erläutert: „Die in den Studienordnungen genannten Zeiträume sind keine Fristsetzungen. Es handelt sich um Absichtserklärungen. Sie haben als Student keine Handhabe, das durchzusetzen.“
„Der beste Weg ist, die Kommunikation eng zu halten“
Nils Bandelow, der Leiter des Lehrstuhls Innenpolitik an der TU Braunschweig, kennt das Problem. Denn er soll als Dozent nicht nur selbst Haus- und Abschlussarbeiten rechtzeitig benoten, sondern als Studiendekan auch seine Kollegen dazu anhalten. Er berichtet von Dozenten, die Klausuren oder Hausarbeiten erst dann benoten, wenn die Studenten sich persönlich beschweren. „Dann aber sofort“, sagt Bandelow. „Das ist also auch eine Frage der Initiative. Der beste Weg ist, die Kommunikation eng zu halten.“
Bandelows eigene Maßnahmen sind begrenzt. „Mehr als die Professoren ansprechen, den Druck erhöhen kann ich nicht. Das reicht meistens.“ Aber nicht immer. Die TU Braunschweig hat auch schon Lehrbeauftragte ausgetauscht, weil sie sich - neben weiteren Versäumnissen - nicht an Fristen hielten. In den meisten Fällen, erläutert Bandelow, seien es externe Lehrbeauftragte, die sich allzu viel Zeit ließen. „Auch Professoren sind regelmäßig zu spät“, räumt er ein. „Aber Externe kennen das System nicht. Universitäten sind heute total überbürokratisiert, damit kommen sie nicht klar.“ Hinzu komme, dass Lehrbeauftragte nur schwer direkt zu belangen seien. Säumigen Professoren könnte die Hochschule die Mittel kürzen, sagt Rechtsanwalt Trenczek. Eine Sanktion, die Lehrbeauftragte jedoch nicht treffen würde.
„Ich war auch selbst schon mal eine Woche zu spät“, gibt Nils Bandelow zu. Das wahre Problem seien aber Professoren, die systematisch zu spät dran seien - vor allem bei der Übermittlung der Noten an das Prüfungsamt. „Es gibt Dozenten, bei denen sich die Fälle häufen“, sagt Sascha Watermann, ein Referent der Studentenvertretung der Humboldt-Universität Berlin. 10 bis 15 Studenten träten je Semester mit dem Problem einer verspäteten Benotung an ihn heran. „Es handelt sich zunehmend um Abschlussarbeiten“, sagt Watermann, der jedem Betroffenen zunächst empfiehlt, sich an die entsprechende Fachschaft zu wenden. Denn manche Professoren reagierten ungehalten, wenn Externe eingeschaltet würden. Er weiß aber auch: „Manchmal reicht der Briefkopf eines Rechtsanwalts, um die Sache zu befeuern.“
Den Druck erhöhen - ohne den Dozenten zu verärgern
Doch auch ein Jurist kann nicht mehr, als den Druck auf den Dozenten zu erhöhen. Rechtsanwalt Trenczek etwa tritt, wird er eingeschaltet, zunächst an den Fachbereich heran, dann an die Hochschule. „Sie können natürlich nach zwei oder drei Jahren eine Untätigkeitsklage anstreben. Aber die Zeit, bis ein Verwaltungsgericht das annimmt, steht ja in keinem Verhältnis“, erklärt Trenczek seine Strategie. Wer sich wegen eines fehlenden Abschlusszeugnisses nicht auf eine Stelle bewerben kann, könnte den Dozenten auf Schadensersatz verklagen - theoretisch. „Aber wer führt solche Prozesse wirklich? Das ist höchst aufwendig.“ Ähnlich ordnet Michael Hartmer vom Hochschulverband, der selbst Rechtsanwalt ist, die Lage ein. „Sie müssten dem Professor erst einmal Verschulden nachweisen“, sagt er. „Eine Fristüberschreitung reicht nicht.“ Ob eine Verschärfung der Gesetze daran etwas ändern würde? „Was sollte man denn in ein Gesetz schreiben?“, beantwortet Hartmer die Frage mit einer Gegenfrage. „Dass gerügt werden kann? Glauben Sie, das würde etwas ändern?“
Für die Studenten gilt es deshalb, die richtige Balance zu finden: Wie erhöhe ich den Druck auf den säumigen Dozenten, ohne ihn zu verärgern und womöglich eine schlechte Note zu riskieren? Manche, auf ihr Versäumnis angesprochen, reagierten schuldbewusst, sagt Studentenvertreter Watermann. „Andere empfinden es als Unverschämtheit, dass man ihnen in die Freiheit von Forschung und Lehre reinredet.“
Einig sind sich Studentenvertreter, Dozenten und Rechtsanwälte, dass es sich in den meisten Fällen von verspäteter Benotung nicht um bösen Willen handelt. „Es kann schon mal passieren, dass jemand zu Hause sitzt und keine Lust hat“, sagt Michael Hartmer zwar. Aber vornehmlich seien Versäumnisse auf die hohen Belastungen der Hochschullehrer zurückzuführen. „Gerade zum Ende des Semesters wird es eng.“ Schließlich gelte es, nebenher Nachwuchswissenschaftler zu betreuen, Dissertationen zu bewerten, Fristen für Publikationen und Vorträge einzuhalten, Gutachten zu schreiben.
Fehler im System
„Außerdem gibt es Arbeiten, die alle Studenten gemeinsam abgeben müssen. Wenn einer zu spät dran ist, müssen alle warten“, gibt Nils Bandelow zu bedenken. „Den Lehrbeauftragten kann tatsächlich etwas dazwischenkommen“, sagt auch Anwalt Trenczek. Der Fehler liegt seiner Ansicht nach eher im System als an den Personen. Seit der Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse müssen Noten zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegen, damit sich Studenten für das nächste Modul einschreiben oder um einen Masterstudiengang bewerben können. „Wir übernehmen ein Modell, haben dafür aber nicht die richtige Personalstruktur“, kritisiert der Jurist. „Dieses System widerspricht der Stellung der Lehrkräfte bei uns.“
Viele Hochschulen versuchen nun, den Schaden zu begrenzen, indem sie Bachelor-Absolventen entgegen der Regel auch ohne Abschlussnote den Zugang zum Masterstudiengang öffnen. Eine Ausdehnung der Fristen wollten Sascha Watermann und seine Mitstreiter von der Berliner Studentenvertretung bei der Überarbeitung der Studienordnungen vorschlagen - ohne Erfolg. „Wir stoßen auf taube Ohren“, klagt Watermann. Stattdessen würden die Fristen beständig verschärft. „Das ist eine sehr einseitige Sache.“
Mißbrauchte akademische Freiheit der Betreuer
Michael Meier (never1)
- 02.06.2010, 11:51 Uhr
Doch! Es gibt Fristen...
Wolfgang Müller (muellerw2)
- 02.06.2010, 22:15 Uhr