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Jurastudium Hausverbot für Repetitoren

23.05.2010 ·  Ohne Rep kein Examen, für Generationen von Jurastudenten galt diese Regel. Manche Unis stört das. In Göttingen dürfen die privaten Nachhilfelehrer nicht mehr auf den Campus.

Von Sebastian Balzter
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Für private Nachhilfe gibt es keinen Bedarf in der besten aller Hochschulwelten. Denn in ihr bringen sich die Studenten unter der Anleitung ihrer Professoren all das bei, was in den Prüfungen von ihnen verlangt wird. Löblich, dass eine Eliteuniversität wie die Göttinger - in der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern für ihr Zukunftskonzept mit dem Titel „Tradition - Innovation - Autonomie“ ausgezeichnet - möglichst nah dran sein will an diesem Ideal. Fraglich allerdings, ob es sich per amtlicher Bekanntmachung herbeizaubern lässt.

Auf ihrer Internetseite hat die Georg-August-Universität nun jedenfalls ein Haus- und Werbeverbot gegen die kommerziellen Anbieter von Repetitorien ausgesprochen. Acht von zehn Jurastudenten in Deutschland, so die geläufige Schätzung, nehmen deren Dienste in Anspruch und demonstrieren auf diese Weise, wie weit die akademische Realität vom Ideal entfernt ist. Je nach Paket zahlen sie dafür bis zu 250 Euro im Monat, die Aushänge der Repetitoren am Schwarzen Brett gehören zum Jurastudium wie der Schönfelder, die allgegenwärtige Gesetzessammlung - außer in Göttingen. „Wir haben ein eigenes Angebot, das die Studenten kostenlos nutzen können“, begründet ein Sprecher den Schritt.

„Sofortige Vollziehung“ - und dann Klage

Der Streit schwelt schon lange, und die Universität hat sich darin nicht nur mit Ruhm bekleckert. Im vergangenen September informierte sie die kommerziellen Nachhilfeanbieter - die größten unter ihnen wie Hemmer und Alpmann Schmidt sind mittelständische Unternehmen, die mehr als 100 Repetitoren beschäftigen und in allen Unistädten Kurse anbieten - schriftlich über das Hausverbot, ihre Aushänge wurden mit „sofortiger Vollziehung“ entfernt, wie es im Juristendeutsch heißt. Allerdings taten die Repetitoren das, was man von kundigen Juristen erwarten kann - und klagten.

Ende Februar urteilte die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts in Göttingen, an dem Hausverbot sei im Wesentlichen nichts einzuwenden, weil die Werbung der Repetitoren den Eindruck erwecke, „das Lehrangebot der Universität sei unzureichend“. Aber im Detail sei der Universität ein Fehler unterlaufen: Sie habe nämlich nicht alle Anbieter mit dem Verbot belegt, sondern einzelne unbehelligt gelassen. Die Richter werteten dies als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, nachzulesen im Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 1. Den Repetitoren muss die Entscheidung wie Champagner geschmeckt haben.

Doch die Universität will sich von ihrem Kurs nicht abbringen lassen. Sie hat Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Nur durch ein Versehen sei ein Anbieter nicht angeschrieben worden, sagt der Hochschulsprecher. Daraus habe man gelernt und mit der amtlichen Bekanntmachung nun einen juristisch wasserdichten Weg für das Hausverbot beschritten. Die Aushänge der Repetitoren im Juridicum sind weg.

Stattdessen wirbt der Fachschaftsrat Jura auf seiner Homepage für einen Workshop zum Thema „Examensvorbereitung ohne kommerzielles Repetitorium“. 400 Stunden umfasst der auf zwei Semester angelegte Examenskurs der Universität, dem es dem Vernehmen nach an Teilnehmern mangelt. Insgesamt 48 fünfstündige Übungsklausuren werden darin angeboten, womöglich taucht darin auch bald der Fall „Georg-August-Universität gegen Repetitoren“ auf.

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