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Jura-Studium Streit um Bellos Millionenerbe

20.05.2009 ·  Elite-Hochschulen wie Harvard und Stanford bieten Kurse in „Animal Law“ an. Dort lernen die Studenten, wann Tierbesitzern Schmerzensgeld zusteht oder ob Hunde ein Vermögen erben können.

Von Katja Gelinsky
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Was hat das amerikanische Wettbewerbsrecht mit dem Wohlergehen von Legehennen zu tun? Mehr als erwartet. Vor einem Bundesgericht in Pennsylvania wird derzeit darüber gestritten, ob Eiererzeuger die Preise künstlich hochgetrieben haben, indem sie vortäuschten, dass die Eier von glücklichen Hühnern aus artgerechter Haltung stammten. Der Fall beschäftigte unlängst auch die Teilnehmer einer Tagung zum „Animal Law“ an der renommierten Georgetown University in Washington. Dort diskutierten Juristen, Veterinärmediziner, Ökonomen und Politiker über die zunehmende Bedeutung von Tieren im amerikanischen Recht.

Die Rechtsfakultät der Georgetown University ist eine von zahlreichen „Law Schools“ in den Vereinigten Staaten, die Kurse zum „Animal Law“ anbieten. Insgesamt sind es mehr als 100 der 180 Rechtsfakultäten; auch Spitzenuniversitäten wie Stanford und Harvard gehören dazu. Immerhin gibt es in sechs von zehn amerikanischen Haushalten Haustiere. Oft werden die vierbeinigen Gefährten ganz selbstverständlich als Familienmitglieder betrachtet.

Traditionell sind Tiere Sachen

Im amerikanischen Recht dagegen gelten Tiere traditionell als Sachen. Inwieweit ihr Rechtsstatus dem von Menschen angeglichen werden sollte, darüber gehen die Meinungen auseinander. Ungeachtet dieses Grundsatzstreits gibt es jedoch etliche Gesetze, Urteile und Initiativen, die auf eine Verbesserung der Rechtsstellung und des Schutzes von Tieren zielen. Entsprechend weit ist das Feld des „Animal Law“. Es erstreckt sich im Grunde auf alle Fälle, in denen Haustiere, Nutztiere, Zoo- und Zirkustiere, Tiere in der Forschung sowie wild lebende Tiere eine Rolle spielen.

Heftig diskutiert wird zum Beispiel darüber, ob Haustierbesitzer, deren Tiere zu Schaden kommen, Schmerzensgeld für den Verlust ihrer Lieblinge beanspruchen können. Auch machen Tierbesitzer zunehmend vom Instrument der Sammelklage Gebrauch, wenn sie sich von Futtermittelherstellern oder Tierhandelsketten betrogen fühlen. Ferner gibt es Initiativen, gerichtliche Schutzanordnungen im Falle häuslicher Gewalt auf Haustiere auszudehnen. Einige Bundesstaaten haben mittlerweile entsprechende Gesetze verabschiedet. Auch in Erbrechtsfällen spielen Haustiere immer öfter eine Rolle. So entbrannte vergangenes Jahr ein erbitterter Streit über das Testament der amerikanischen Milliardenerbin Leona Helmsley. Die New Yorkerin vermachte ihrer Malteser-Hündin „Trouble“ 12 Millionen Dollar und bestimmte, nahezu das gesamte übrige Vermögen solle anderen Hunden zugutekommen. Auf Betreiben der Hinterbliebenen wurden Troubles Anteil mittlerweile auf 2 Millionen Dollar und der Betrag für die anderen Hunde auf eine Million Dollar gekürzt. Troubles Erbschaft ist ein bizarrer Extremfall. Aber der Wunsch von Tierbesitzern, ihre Lieblinge finanziell abzusichern, ist weithin anerkannt. In den meisten Bundesstaaten können Haustierbesitzer einen Fonds einrichten, damit nach ihrem Tod für Hund oder Katze gesorgt wird.

Tierrechtler haben es bei der Jobsuche schwer

Insgesamt befindet sich die Disziplin des „Animal Law“ noch stark in der Entwicklung, wie vor Jahren das Umweltrecht. Viele Rechtsfakultäten bieten deshalb Kurse zu Strategien in Gerichtsprozessen und für die Lobbyarbeit von Tierschützern an. Manche Universitäten haben auch Kooperationen mit Tierschutzorganisationen vereinbart. Die Georgetown University arbeitet zum Beispiel mit der „Humane Society of the United States“, einer der größten Tierschutzorganisationen der Welt, zusammen. Absolventen der Rechtsfakultät haben die Möglichkeit, dort als „Fellows“ für ein Jahr zu praktizieren.

Das erste Programm zum „Animal Law“ entwickelte vor 16 Jahren die Rechtsfakultät Lewis & Clark School in Portland, Oregon. Dies geschah in Kooperation mit dem „Animal Legal Defense Fund“, einer Organisation, die mit juristischen Mitteln das Los von Tieren verbessern will. Mittlerweile gibt es an 121 amerikanischen Universitäten Studentengruppen, die mit der Organisation zusammenarbeiten. Auch die Fachzeitschrift „Animal Law Review“ der Lewis & Clark School wird von Studenten herausgegeben. Manche Themen, etwa, ob von Schimpansen geschaffene Kunstwerke Urheberrechtsschutz genießen sollten, mögen kurios klingen. Aber zu den Autoren gehören durchaus namhafte Juristen.

In der Jobsuche haben es ausgewiesene Tierrechtler allerdings nicht leicht. Es gibt zwar mehr und mehr Behörden, Organisationen und Anwaltskanzleien, die Juristen mit Kenntnissen im „Animal Law“ suchten, aber die Zahl der Vollzeitstellen ist weiterhin knapp. Am ehesten gelingt der Einstieg über Pro-Bono-Projekte.

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