23.10.2007 · An Unis wird geschummelt - aber nicht nur von Studenten. Auch Doktoranden und Professoren nehmen es mit dem geistigen Eigentum nicht immer genau. Gute Wissenschaft sollte anders aussehen.
Von Sebastian BalzterSeit die anonyme E-Mail in ihrem Postfach blinkte, fühlt sie sich bedroht. Deshalb trägt Julia Kleinhaus in diesem Text auch einen anderen Namen als in der Wirklichkeit. Dabei hat die Fünfunddreißigjährige nichts Unrechtes getan. Sie ist nur zu spät argwöhnisch geworden. Schon damals, 1999, hätte es sie stutzig machen können: 300 Seiten, das ist sehr viel für eine Diplomarbeit. Ihr Betreuer, damals Doktorand an der Dortmunder Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, hatte sie dazu angetrieben, die Arbeit so lang werden zu lassen. Als sie fertig war, speicherte sie den Text über das Controlling in Baubetrieben für ihn auf einer Diskette. So könne er ihn besser korrigieren, habe er ihr gesagt. Gut sechs Jahre später las sie den Text wieder - in der Doktorarbeit ihres einstigen Mentors. "Die ersten 200 Seiten konnte ich einfach so mitblättern, Tippfehler inklusive", sagt sie. Sie machte die Uni darauf aufmerksam. Und kurz danach schrieb ihr jemand jene E-Mail mit eindeutigem Inhalt. Sie informierte die Polizei, geholfen hat das nicht.
"Dieser Fall ist ziemlich eindeutig", urteilt Debora Weber-Wulff. Die Informatik-Professorin an der Berliner Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, die die beiden Texte miteinander verglichen hat, ist in der deutschen Hochschullandschaft als Plagiate-Jägerin bekannt. Meistens geht es ihr darum, die Abschreiber unter den Studenten zu enttarnen. Aber sie weiß, dass auch auf der anderen Seite der Hörsäle nicht nur weiße Schafe weiden. "Sogar C-4-Professoren schreiben ab - nicht dauernd, aber sie tun es." Vielleicht auch deshalb, weil sie kaum Konsequenzen fürchten müssen.
Nur die Spitze des Eisbergs?
Zwei Beispiele, womöglich nur die Spitze des Eisbergs: Der Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schwintowski aus Berlin schreibt für ein Lehrbuch von mehreren Autoren ab, ohne die Zitate zu kennzeichnen. Der Präsident der Humboldt-Universität tadelt das "wissenschaftliche Fehlverhalten" als "nicht akzeptabel", Schwintowski selbst räumt eine Verletzung der Zitiernorm ein - in populärwissenschaftlichen Werken sei dies aber üblich. In Darmstadt veröffentlicht Axel Wirth, ebenfalls ein Jurist, einen Kommentar zum BGB. In weiten Teilen gibt der Text aber offenbar wörtlich einen Jura-Klassiker wieder. Als das auffliegt, macht der Professor einen wissenschaftlichen Mitarbeiter dafür verantwortlich. Wie die Pressestelle der Technischen Universität bestätigt, rügt der Präsident beide, aber arbeits- oder disziplinarrechtliche Schritte bleiben aus.
"Das ist die übliche Reaktion der Unis - sie stellen sich tot", kritisiert Debora Weber-Wulff die fehlende Bereitschaft zu Sanktionen. So kann Wissenschaft nach dem Prinzip der Nahrungskette funktionieren, vom Erstsemester bis zum Ordinarius: Haus- und Examensarbeiten werden zu Doktorarbeiten verdaut, aus Dissertationen Habilitationsschriften zusammengestückelt - und am Ende publizieren Lehrstuhlinhaber die Artikel von Mitarbeitern unter ihrem eigenen Namen. "Ehrenautorschaft", so nennt sich diese Praxis, die an manch altehrwürdiger Fakultät nicht einmal als Kavaliersdelikt angesehen wird - weil die Chance auf eine Veröffentlichung in angesehenen Zeitschriften und Verlagen für akademische Neulinge so gering sei, heißt es.
Es geht auch anders
Dass es anders gehen kann, hat der Historiker Götz Aly gezeigt. Als Gastprofessor am Fritz-Bauer-Institut in Frankfurt hielt er vor zwei Jahren ein Forschungsseminar zur Akzeptanz des nationalsozialistischen Regimes in der deutschen Bevölkerung. Die Ergebnisse kann man nachlesen - in dem bei Fischer erschienenen Buch "Volkes Stimme". Aly firmiert zwar als Herausgeber, über den einzelnen Artikeln aber stehen die Namen der Studenten, die sie geschrieben haben. Das Seminar sei sehr arbeitsintensiv und für das schnelle Scheinesammeln untauglich gewesen, räumt Aly ein, aber ein Gewinn für beide Seiten - mittlerweile sogar in finanzieller Hinsicht. 15 000 Exemplare haben sich verkauft, jeder Autor hat nach Alys Schätzung bisher 1000 Euro damit verdient. "Ich glaube, das Buch macht Schule", sagt er.
Es wäre die Schule guter wissenschaftlicher Praxis. Vor zehn Jahren hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 16 Richtlinien zu dem Thema formuliert, aufgeschreckt durch ein besonders krasses Fehlverhalten von zwei Medizinern. Im Vorwort steht: "Unredlichkeit kann in der Wissenschaft so wenig ausgeschlossen werden wie in anderen Lebensbereichen auch." Aber dann werden Instrumente zu ihrer Eindämmung genannt: keine Ehrenautorschaften mehr, dafür Ombudsleute bei der DFG selbst und an den Universitäten. Sie sind auch Anlaufstellen für Studenten, die ihre Examensarbeit in Texten ihrer Dozenten wiedererkennen. Die Rechtslage dazu ist klar, auch für Abschlussarbeiten gilt das Urheberrecht. Juristisch anspruchsvoll wird es, wenn sich daraus Produkte entwickeln lassen. Dann kann sich eine Patentierung lohnen, um die Verwertung zu schützen - aber das ist ein kompliziertes und unter Umständen kostspieliges Verfahren.
Viele Hochschulen haben deshalb Beratungsstellen für Erfinder eingerichtet. Karin Thalmeier von der Kontaktstelle für Forschungs- und Technologietransfer der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München beispielsweise berichtet, dass die Zahl der Beratungen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Die 75 Erfindungen, die die LMU 2006 beim Deutschen Patentamt angemeldet hat, stammen entweder von sogenannten Diensterfindern, die einen Arbeitsvertrag mit der Uni haben und dazu verpflichtet sind, ihre Erfindungen der Hochschule zu melden, oder von freien Erfindern - meist Stipendiaten, Doktoranden oder Diplomanden ohne Arbeitsvertrag -, mit denen eine entsprechende Kooperation vereinbart wurde. Oliver Neukum gehört zu dieser Gruppe. Er hat im September 2006 sein Informatikstudium abgeschlossen. Seine Diplomarbeit beschreibt eine Methode, mit der sich mittels GPS herausfinden lässt, ob sich bestimmte Mobiltelefone in einer bestimmten Distanz zueinander oder zu einem festgelegten Ort befinden. "Über den praktischen Einsatz habe ich mir nie einen Gedanken gemacht", sagt der heute 34-Jährige.
Sechs Monate nach Abgabe der Arbeit klingelte Neukums Telefon. Georg Treu vom Institut für Informatik, der die Arbeit betreut hatte, schlug ihm vor, das Ergebnis patentieren zu lassen - auf die Idee wäre Neukum, wie er selbst sagt, nie gekommen. Jetzt trägt die Uni die gesamten Kosten für die Anmeldung - für die elektronische Anmeldung allein müsste der Erfinder sonst 50 Euro zahlen, für ein Prüfungsverfahren 150 Euro. Vor allem aber kümmern ihre Anwälte sich um alle Formalitäten und verfassen die Patentschrift - in dringenden Fällen innerhalb weniger Tage. Im Gegenzug erhält die LMU 30 Prozent der Bruttoerlöse aus der möglichen späteren Verwertung des Patents, ein Viertel geht an das Projekt Bayern-Patent, 15 Prozent an den Lehrstuhlinhaber, 30 Prozent an den Erfinder selbst. Neukum müsste sich seinerseits die Einkünfte mit Georg Treu und einem weiteren Wissenschaftler teilen, die an der Entwicklung der Idee beteiligt waren - vorausgesetzt, es kommt je zu einer Verwertung der Technologie, etwa durch die Werbewirtschaft.
Ein unverhofftes Zubrot
Noch ist das Zukunftsmusik. Es wird noch einige Jahre dauern, bis das Patentamt seine Entscheidung getroffen hat. Im Erfolgsfall profitieren alle Seiten von der Zusammenarbeit: Dem Ex-Diplomanden winkt ein unverhofftes Zubrot, der Universität ein Mosaikstein für ihren guten Ruf. Denn die deutschen Hochschulen haben sich vorgenommen, ihren derzeit nur bei 4 Prozent liegenden Anteil am Patentaufkommen in Deutschland zu erhöhen, als Ausweis ihrer Innovationskraft. Die "Lust am Erfinden" soll gedeihen, heißt es in ihrer Patent-Fibel.
Julia Kleinhaus ging es bei ihrer Beschwerde nicht um wirtschaftliche Vorteile, sondern um wissenschaftliches Ethos. "Ich fand das Verhalten meines Betreuers im Nachhinein unglaublich dreist", sagt sie. "Mir hatte nie jemand gesagt, dass ich mit meiner Arbeit auch hätte promovieren können." Im vergangenen Sommer wurde sie zu einer Anhörung nach Dortmund geladen, vor vier Wochen nun ist die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät zu einem Ergebnis gekommen: Sie hat dem Schwindel-Doktoranden die Promotion aberkannt. Er selbst aber will nicht einsehen, warum. Wie ein Universitätssprecher berichtet, klagt er jetzt vor Gericht gegen die Entscheidung.
Recht und Ethik