08.05.2006 · Die „Freiwillige Weiterversicherung“ ermöglicht Selbständigen und Freiberuflern eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Seit ihrer Einführung im Februar sind schon mehr als 12.000 Mitglieder in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen worden.
Selbständigen und Freiberuflern macht die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein attraktives Angebot: Sie können sich seit Februar freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Die Konditionen sind dabei aus Sicht des Versicherten äußerst günstig: Er muß im Vergleich zu einem Angestellten weniger als die Hälfte an Beiträgen bezahlen, um dafür Arbeitslosengeld auf dem selben Niveau zu erhalten. Dementsprechend sind in den ersten beiden Monaten schon mehr als 12.000 freiwillige Mitglieder in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen worden.
Die „Freiwillige Weiterversicherung“ geht auf das Reformgesetz Hartz III zurück, sie kann bei jeder Arbeitsagentur beantragt werden. Einzige Zugangshürde: In den beiden Jahren vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muß der Antragsteller mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gearbeitet haben. Bis zum Jahresende gilt noch eine Übergangsregelung, die den Beitritt für alle ermöglicht, auch wenn der Schritt in die Selbständigkeit bereits Jahre zurückliegt. Von 2007 an sind nur noch Neugründer antragsberechtigt.
Vier Gruppen
Zugangsberechtigt sind Pflegepersonen, Selbständige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche umfaßt, sowie Beschäftigte im europäischen Ausland. Die Beiträge sind niedrig: Pflegepersonal zahlt nur knapp 16 Euro im Monat (Osten: 13,50 Euro), Selbständige 40 Euro (33,50 Euro) und Auslandsbeschäftigte ebenfalls 40 Euro. Tritt der Fall der Arbeitslosigkeit ein, werden die Versicherten anhand ihrer beruflichen Qualifikation in vier Gruppen eingestuft: In der höchsten Kategorie sind die Hochschul- und Fachhochschulabsolventen enthalten, in der untersten die Geringqualifizierten.
Eine Beispielrechnung macht die vergleichsweise hohen Anwartschaften deutlich: Ein freiwillig versicherter Hochschulabsolvent, Steuerklasse III ohne Kinder, zahlt monatliche Beiträge von 40 Euro und erwirbt damit einen Anspruch auf ein Arbeitslosengeld von rund 1230 Euro. Für dieselbe Versicherungsleistung muß ein Angestellter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa 3100 Euro jeden Monat rund 100 Euro im Monat aus eigener Tasche aufbringen, der Arbeitgeber legt noch mal dasselbe drauf. Die Bezugsdauer richtet sich bei den freiwillig Versicherten danach, wie lange zuvor Beiträge abgeführt wurden; nach zwei Jahren ist der maximale Leistungsbezug von 12 Monaten gesichert.