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Betriebliche Altersvorsorge Der Chef spart für alle mit

15.02.2012 ·  In vielen Branchen unterstützen die Unternehmen ihre Mitarbeiter bei der Altersvorsorge – freiwillig oder tariflich festgelegt. Wie Arbeitnehmer die Vorteile nutzen können.

Von Philipp Krohn
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© dapd Wenn der Arbeitgeber mit spart, kann sich die Zukunft sehen lassen.

Mit der Altersvorsorge wollen sich die wenigsten beschäftigen. Zu trocken ist das Thema, zu unübersichtlich das Angebot. Angenehm ist es da, wenn der Chef das Sparen für seine Mitarbeiter erledigt. Die betriebliche Altersvorsorge bietet zudem im Vergleich zur privaten Vorsorge einige Vorteile: von den günstigen Konditionen eines Gruppenvertrags bis zur Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben.

Einige Branchen sind großzügiger

Wenn man sich für einen Beruf entscheidet, wird man damit schnell auch Teil einer Versorgungsinfrastruktur. Tätigkeiten, die traditionell von Selbständigen ausgeübt werden, haben beispielsweise eigene Versorgungswerke. So gibt es in Deutschland 89 Einrichtungen, die sich um die Altersversorgung für Heilberufe (Tier-, Zahn- und Humanmediziner, Apotheker), Architekten, rechts- und steuerberatende Berufe, Psychotherapeuten und Ingenieure kümmern. Wer approbiert oder zugelassen wird, ist automatisch Pflichtmitglied im Versorgungswerk.

Allerdings handelt es sich hier nicht um Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Vielmehr übernehmen sie die Lebensstandardsicherung für die Berufsgruppen, die von der Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung befreit sind. Der Unterschied zum gesetzlichen System: Die Versorgungswerke arbeiten mit Elementen der Umlagefinanzierung und der Kapitaldeckung, was die Geldanlage flexibilisiert und zu höheren Auszahlungen führen kann. Jeweils etwa die Hälfte der Mitglieder in diesen Einrichtungen sind Angestellte und Selbständige. Einige bieten gegen höhere freiwillige Beiträge eine Zusatzversorgung an.

Andere Berufsgruppen sind ganz normal in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert. Sind sie zusätzlich an ein Versorgungswerk angeschlossen, so ist dies eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Angestellte der Kirchen sind automatisch an kirchliche Zusatzkassen angeschlossen. Um sie in der Versorgung mit Beamten gleichzustellen, werden Kommunal- und Landesangestellte automatisch Begünstigte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Viele, vor allem große Arbeitgeber bieten im Werben um Mitarbeiter eine betrieblich finanzierte Pension. Diese freiwilligen Leistungen gehen oft über tarifvertragliche Vereinbarungen hinaus. Zuschüsse zu einer etwaigen Entgeltumwandlung sind dagegen häufig Ergebnis der Verhandlungen von Tarifparteien: Arbeitgeber gewähren sie, wenn ihre Mitarbeiter freiwillig einen Teil ihres Entgelts umwandeln.

Chemie-Arbeitgeber legen 478 Euro drauf, wenn ihre Mitarbeiter selbst 124 Euro im Jahr umwandeln. Jede weiteren 100 Euro werden durch eine Förderung von 13 Euro unterstützt. Die Tarifparteien der Metall- und Elektroindustrie haben 2001 ein eigenes Versorgungswerk (“Metallrente“) geschaffen. Im Tarifvertrag wurde ein Spielraum verankert, wie die Entgeltumwandlung gefördert werden kann. In der Bauindustrie gewähren Arbeitgeber eine Beihilfe zwischen 60 und 90 Euro für die Zusatzversorgungskasse. Zudem bezuschussen sie die Entgeltumwandlung mit 368 Euro jährlich. Im Einzelhandel haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf 300 Euro für die Altersversorgung, was durch einen zehnprozentigen Zuschlag der Arbeitgeber auf jeden umgewandelten Euro ergänzt wird. Eine Spezialrolle haben Zeitungs- und Zeitschriftenredakteure: Im Presseversorgungswerk übernimmt der Arbeitgeber zwei Drittel des obligatorischen Beitrags, der 7,5 Prozent des Entgelts ausmacht. Diese sind allerdings nicht steuer- und sozialabgabenfrei.

Jeder darf Entgelt umwandeln

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird als zweite Säule im System der Altersvorsorge bezeichnet. Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung, in die Arbeitnehmer per einkommens- abhängigen Beitrag einzahlen. Eine dritte Säule ist die private Vorsorge durch rein private Verträge oder die staatlich geförderten Riester-Renten. Der politisch gewollte Ausbau dieser dritten Säule dient dazu, den geringer werdenden Anteil an den früheren Bezügen der Arbeitnehmer zu kompensieren, der von der gesetzlichen Rente bereitgestellt wird. Die zweite Säule – die bAV – hat hingegen den Zweck, den Lebensstandard abzusichern, der vor dem Renteneintritt erreicht wurde. Sie umfasst freiwillige oder tarifliche Leistungen der Arbeitgeber, aber auch steuerrechtlich begünstigte Einzahlungen der Arbeitnehmer durch Lohnverzicht (Entgeltumwandlung).

Bis zum Jahr 2001 stagnierte der Anteil der bAV in Deutschland. Mit dem Altersvermögensgesetz, mit dem auch die Riester-Rente eingeführt wurde, änderte sich das. Denn seither hat jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf, einen Teil seines Einkommens in die bAV zu investieren. Selbst wenn sein Arbeitgeber bislang noch keine Betriebspension über einen der fünf Durchführungswege (siehe Kasten unten rechts) angeboten hat, muss er seit Anfang 2002 mindestens einen Direktversicherungsvertrag mit einem Versicherer für seinen Mitarbeiter schließen, sofern dieser es verlangt. Ist das Unternehmen an einen Flächentarifvertrag gebunden, bestimmt dieser die Details.

Die Entgeltumwandlung bedeutet, dass der Arbeitnehmer Teile seines Entgelts in einen Anspruch auf bAV umwandelt. Maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (aktuell 2688 Euro) können jährlich, befreit von Einkommen- und Kirchensteuer sowie von Sozialversicherungsbeiträgen, umgewandelt werden. Auf die Betriebspension fallen dann später zwar Steuern und Beiträge an. Der Vorteil aber: Meist ist der individuelle Steuersatz im Rentenalter geringer als während der Berufstätigkeit. Außerdem fallen Renten- und Arbeitslosenbeiträge weg. Die Entgeltumwandlung hat den Vorzug, dass durch Gruppenvereinbarungen Versicherer, Pensionskassen oder -fonds sparsamer arbeiten können und mehr Geld tatsächlich angelegt wird, statt in die Verwaltung zu gehen.

Darüber hinaus unterstützen Arbeitgeber in vielen Branchen den Vermögensaufbau durch vermögenswirksame Leistungen. Sie sind meist Teil einer tarifvertraglichen Vereinbarung und müssen von den Arbeitnehmern selbst abgerufen werden. Der Staat gewährt auf diese Zahlungen eine Arbeitnehmersparzulage. In einigen Tarifverträgen sind diese Leistungen mit denen der Entgeltumwandlung zusammengeführt worden.

Umgewandelt wird bislang noch wenig

Durch das Altersvermögensgesetz hat nach 2002 ein kleiner Boom eingesetzt. In den ersten vier Jahren stieg der Anteil der Unternehmen, die eine Zusatzversorgung anboten, erheblich. Danach hat sich das Wachstum bis 2007 (von diesem Jahr stammt die jüngste Erhebung) verlangsamt. Insgesamt wuchs der Anteil der Betriebsstätten mit einer betrieblichen Altersversorgung von 31 auf 51 Prozent. Vor allem kleine Firmen mit wenigen Beschäftigten bauten ihre Versorgung neu auf. Deshalb ist der Anteil der Arbeitnehmer mit Zusatzversorgung weniger stark gewachsen – von 38 auf 52 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft. Bezieht man den öffentlichen Dienst mit ein, hatten 17,5 Millionen von damals 27,2 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (64 Prozent) einen Anspruch auf bAV.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamts von Ende 2008 zeigt, dass der Anteil der Versorgungsberechtigten kontinuierlich mit der Betriebsgröße zunimmt. In Betrieben mit 10 bis 49 Mitarbeitern waren es 30 Prozent, in solchen mit mehr als 1000 Beschäftigten dagegen 69 Prozent. Den höchsten Anteil haben mit ihren klar geregelten Zusatzversorgungssystemen die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung und im Erziehungswesen. Unter den privatwirtschaftlich organisierten Branchen haben Banken und Versicherer mit fast 80 Prozent und Energieversorger mit 74 Prozent auffällig hohe Quoten. Im Gastgewerbe war der Anteil mit 24 Prozent besonders gering.

Nach dieser Statistik hatte die Hälfte der Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor einen Anspruch auf bAV. Unter ihnen war der Anteil der Beschäftigten geringer, die sich diesen Anspruch durch Entgeltumwandlung erworben haben. Das zeigt, dass die betriebliche Altersversorgung weiterhin von freiwilligen Leistungen der Arbeitgeber dominiert wird. Diese Beobachtung spiegelt sich wider in der Aufteilung der verschiedenen Durchführungswege der bAV. Nach wie vor hat die Direktzusage der Arbeitgeber, für die diese meist Rückstellungen in der eigenen Bilanz vorhalten, mit 53 Prozent des Kapitals die größte Verbreitung. Pensionskassen machen 24 Prozent aus, Direktversicherungen 11 Prozent. Unterstützungskassen kommen auf 8, Pensionsfonds bloß auf 4 Prozent.

Die Entgeltumwandlung nehmen nach Beobachtung von Fachleuten nur 10 bis 15 Prozent der Arbeitnehmer in Anspruch. Das Beratungshaus Pension Solutions führt das darauf zurück, dass Spezialmakler noch nicht umgedacht haben von der Welt vor 2002, als die bAV noch ein Thema für Betriebe war, auf die Welt danach, als es ein Thema für jeden Arbeitnehmer geworden ist.

Anlagenotstand lässt Zins schmelzen

Angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten tun sich auch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung schwer, attraktive Renditen zu erwirtschaften. Sie sehen sich im selben Anlagenotstand wie Lebensversicherer, die ebenfalls strikten Vorschriften unterliegen. Bei drei der fünf Durchführungswege (siehe Kasten rechts) kümmert sich die Finanzaufsicht Bafin um die Überwachung. Die Zahlen der Pensionskassen und Pensionsfonds veröffentlicht sie jährlich. Für die 6,5 Millionen Anwärter und 1,2 Millionen Rentner, die Leistungen einer Pensionskasse bekommen, sank die durchschnittliche laufende Verzinsung im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr von 4,4 auf 4,3 Prozent. Damit lag sie leicht über dem Durchschnitt der Lebensversicherer.

Unter den zehn größten Einrichtungen stechen seit einigen Jahren die Leistungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hervor, die ihre Verzinsung von 7,9 auf 9,1 Prozent ausbaute. Das Management erklärt dies mit seiner antizyklischen Investitionsphilosophie. Pensionsfonds boten ihren 460 000 Versorgungsberechtigten und 290 000 Rentnern im vergangenen Jahr eine Verzinsung von 3,1 Prozent. Weil sie freier in der Kapitalanlage sind, schwanken die Ergebnisse stärker. Die 30 Dax-Konzerne, die Direktzusagen an ihre Mitarbeiter machen, haben im Jahr 2010 ihr Planvermögen für die bAV um 14 Prozent auf 165 Milliarden Euro ausgebaut, wie aus Daten der Beratung Towers Watson hervorgeht. Die Ansprüche der Mitarbeiter stiegen etwas weniger stark auf 251 Milliarden Euro. Der Deckungsgrad ist mit 66 Prozent fast wieder so hoch wie vor der Finanzkrise.

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Jahrgang 1977, Redakteur in der Wirtschaft.

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