Bekomme ich den Arbeitsplatz zurück?
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Wiedersehen: Die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz lässt sich vor Gericht durchsetzen. Bild: Picture-Alliance
Ist die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam, hoffen viele Beschäftigte auf die Rückkehr zum alten Arbeitsplatz. Zu Recht?
Es gehört zum Standard einer Kündigungsschutzklage, dass Arbeitnehmer nicht nur die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen, sondern auch die sogenannte „Weiterbeschäftigung“ verlangen. Damit zielt der Arbeitnehmer darauf ab, seine Rückkehr in die tatsächliche Arbeit notfalls erzwingen zu können. Denn in vielen Praxisfällen möchten Arbeitgeber etwa nach verlorener erster Instanz oder auch sogar nach rechtskräftiger Entscheidung zur Unwirksamkeit der Kündigung den Arbeitnehmer nicht gerne zurückkehren lassen.
Gerade solange der Rechtsstreit noch nicht entschieden ist, verbindet die Arbeitgeberseite mit der Weiterbeschäftigung Erwartungen zu schlechter Stimmung im Team und wenig Einsatzfreude, auch zu vielen Krankmeldungen, sei dies im Einzelfall gerechtfertigt oder nicht. Es ist aber nach ständiger Rechtsprechung für die Arbeitgeber rechtlich fast nie vermeidbar, sondern allein die Entscheidung des Arbeitnehmers, ob es nach einem erstinstanzlichen Urteil zu einer Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Verfahrens kommt.
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