24.01.2012 · Der ewige Kampf: Machen Raucher öfter Pause? Einige Arbeitgeber wollen das Rauchen gesetzlich verbieten. Andere haben schon längst eine Lösung gefunden.
Von Mareike Zeck und Caroline FreisfeldDer blaue Dunst ist immer für Ärger gut. Passivraucher beklagen Gefahren für die Gesundheit, Lokalbesucher nervt der Gestank und Arbeitgeber beschweren sich, dass ständig rauchende Mitarbeiter ihnen die Arbeitszeit stehlen. In einem Fall, der vor zwei Jahren vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden wurde, musste ein Arbeitgeber an manchen Tagen fast drei Stunden lang auf die Leistung eines Mitarbeiters verzichten. Der Chemielaborant hatte eine schwere Nikotinsucht und rauchte nach eigenen Angaben 50 Zigaretten am Tag. Schon rein rechnerisch müsste der Mann rund 100 Minuten während der Arbeitszeit aufwenden, um sein Tagespensum an Rauchen zu erfüllen, stellte das Gericht fest.
In Wirklichkeit verrichtete der Mann seinen Zigarettenkonsum gemütlicher: Beinahe im Stundentakt legte er die Arbeit nieder, zog den Kittel aus und trabte zum Raucherraum. Manchmal kehrte er erst eine halbe Stunde später wieder an den Platz zurück. So jedenfalls hatte es der Arbeitgeber notiert und damit mehrere Abmahnungen und schließlich die fristlose Kündigung begründet. Doch weil der Mann schon im fortgeschrittenen Alter war und seit fast 40 Jahren in dem Betrieb gearbeitet hatte, verwarf das Landesarbeitsgericht die Kündigung als unverhältnismäßig. Ohne Schelte kam der Raucher aber nicht davon: Er könne nicht ernsthaft damit rechnen, dass der Arbeitgeber solche exzessiven Raucherpausen in der bezahlten Arbeitszeit dulde oder gestatte, betonten die Richter. Der Arbeitnehmer habe seine Stelle dadurch „ernsthaft aufs Spiel gesetzt“ (Az.: 10 Sa 562/09).
Doch von solch mahnenden Worten können sich die Arbeitgeber nichts kaufen. Mario Ohoven, der Vorstand des Bundesverbands der mittelständischen Wirtschaft, hat nun gefordert, Raucherpausen während der Arbeitszeit gesetzlich zu verbieten. Schließlich gingen den Unternehmen durch die Raucherpausen jedes Jahr rund 2000 Euro je Mitarbeiter verloren, sagt Ohoven. Für die deutsche Wirtschaft entstehe ein Verlust von jährlich bis zu 28 Milliarden Euro, wurde Wirtschaftsprofessor Michael Adams von der Universität Hamburg in den Medien zitiert. Was die Berichte nicht erwähnten: Das ist ein Extremwert. „Extrem hypothetisch“, sagt Adams selbst. Denn in dieser Hochrechnung gehe er von völlig unproduktiven Pausen aus. „Die 2000 Euro im Jahr treffen höchstens auf Arbeitnehmer in der Produktion zu, die in einer Pause wirklich gar nichts leisten und vielleicht sogar den Betrieb am Fließband aufhalten“, sagt der Experte für die ökonomische Analyse des Rechts. Bei Bürotätigkeiten seien völlig unproduktive Pausen aber die Ausnahme, weil dort die notwendige interne Kommunikation häufig einfach auf die Raucherpause verlegt werde. Eine realistische Einschätzung dessen, was Raucherpausen die deutsche Wirtschaft wirklich kosten, sei somit nicht möglich.
Eine gesetzliche Neuregelung hält Adams aber auch unabhängig davon nicht für nötig und teilt damit die Haltung vieler Fachleute zu Ohovens Forderung. Denn Unternehmen können ihre Arbeitnehmer schon jetzt bei Raucherpausen ausstempeln lassen oder die Pausen - gegebenenfalls in Absprache mit dem Betriebsrat - ganz verbieten.
Bei der Greisinger Electronic GmbH herrscht schon seit 30 Jahren auf dem gesamten Betriebsgelände Rauchverbot. „Wir wollen nicht, dass unsere Mitarbeiter während der Arbeitszeit rauchen“, sagt Christian Greisinger. „Das geht alles zu Lasten der Effizienz.“ Wer raucht, müsse bis zur Mittagspause warten und dann das Gelände verlassen. Ein starker Raucher würde das nicht schaffen. Aber die stellt das Unternehmen, das Messtechnik produziert, gar nicht erst ein. „Bei denen steht die Sucht im Vordergrund“, erklärt Greisinger. „Ein starker Raucher ist ständig abgelenkt und kann sich nicht auf seine Arbeit konzentrieren, weil er immer an die nächste Zigarette denkt.“
Unternehmer, die produzierten und durch Raucherpausen tatsächlich bares Geld verlören, hätten schon längst reagiert, sagt auch Adams. „Gerade die Mittelständler können sich einen Verlust von 2000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter doch gar nicht leisten.“
Aber der Wirtschaftsrechtler betont: Ein generelles, gesetzliches Verbot der Raucherpausen hätte trotzdem einen Vorteil für die Wirtschaft. Wenn auch bei Bürotätigkeiten und im Dienstleistungsbereich das Rauchen während der Arbeitszeit verboten wäre, verbesserte sich die Gesundheit der deutschen Arbeitnehmer und die Wirtschaft sparte damit bis zu 8 Milliarden Euro, rechnet Adams vor.
Ein wichtiger Kostenpunkt in dieser Rechnung ist die Mortalität. Denn Rauchen verkürzt die Lebenserwartung um durchschnittlich sieben bis acht Jahre, das wirkt sich auch auf die verfügbare Arbeitskraft aus. Das Institut für Gesundheitsökonomie des Helmholtzzentrums München stellte außerdem fest, dass Raucher zwei Tage im Jahr länger krank sind als Nichtraucher. Sollte deshalb der Staat eingreifen und den Rauchern per Gesetz ein gesünderes Leben aufzwingen, um der Wirtschaft so mehr Arbeitskraft zu verschaffen?
Nicht unbedingt, denn es geht auch anders. Das zeigt die Entwicklung in der Firma Emitec im nordrhein-westfälischen Lohmar. Peter Kotterba, seit über zwanzig Jahren Personalleiter im Unternehmen, sagt: „Wir wollen niemandem das Rauchen verbieten. Aber wir schaffen Anreize, es aufzugeben.“ 1998 traf Emitec mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung, die besagt: Wer während der Arbeitszeit rauchen geht, muss ausstempeln. Und wer nicht rauchen geht, der wird belohnt. Mit einem „Produktivitätsbonus“ von mittlerweile 50 Euro im Monat. „Einige Raucher haben das für sich durchgerechnet und festgestellt: Über das Jahr gesehen ist das ein kleiner Urlaub“, sagt Kotterba. Schon einige habe man so motiviert, das Rauchen aufzugeben.
Und auch für das Unternehmen lohnt sich die Regelung. „Das, was wir durch das Ausstempeln bei den Rauchern an Gehalt sparen, geben wir stattdessen den Nichtrauchern“, erklärt Kotterba. Klinge ein bisschen wie bei Robin Hood, zeige aber Wirkung. „Heute rauchen höchstens noch 20 Prozent unserer Angestellten, in den neunziger Jahren waren es noch doppelt so viele.“
Das Qualmen verbieten
Der Arbeitsplatz gehört zum Machtbereich des Arbeitgebers, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Gregor Dornbusch. Deshalb kann er auch ein uneingeschränktes Rauchverbot am Arbeitsplatz erteilen. Er ist auch nicht verpflichtet, einen Raucherbereich zur Verfügung zu stellen.
Raucherpausen verbieten
Der Chef muss auch nicht dulden, dass die Mitarbeiter ständig zum Rauchen vor die Tür gehen. „Ein Anspruch auf eine Zigarettenpause existiert nicht“, sagt der Anwalt von der Frankfurter Kanzlei Baker & McKenzie. Grundsätzlich muss der Mitarbeiter das Rauchen auf die festen Pausen legen, etwa die Mittagspause. Wurden Pausen vorher geduldet, sollte der Chef vor einem Verbot aber den Betriebsrat kontaktieren.
Stempeln lassen
Wer rauchen geht, hat für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohn. Pausen müssen nicht bezahlt werden, und das gilt für die Raucherpause genauso wie für die Joghurtpause in der Teeküche. Doch Dornbusch warnt davor, eigenmächtig den Lohn zu kürzen. „Vor Gericht müssten die unerlaubten Pausen detailliert nachgewiesen werden, das ist äußerst schwierig.“ Stattdessen kann der Arbeitgeber die Pflicht zum Ausstempeln anordnen. Das müsste aber mit dem Betriebsrat abgesprochen werden.
Einem Raucher kündigen
„Wer gegen ein klares Rauchverbot verstößt, muss mit einer Abmahnung rechnen und im Wiederholungsfall mit der Kündigung“, sagt Dornbusch. Wie ist es aber, wenn das Rauchen zwar gestattet ist, aber ein Mitarbeiter zu viele oder zu lange Raucherpausen macht? „Dann verletzt er seine Hauptleistungspflicht aus dem Vertrag - die Erbringung der Arbeitsleistung. Das berechtigt zur Abmahnung und schließlich zur Kündigung.“
Und was sollten Arbeitgeber tun?
Locker bleiben, rät der Arbeitsrechtsanwalt. „Bei Kopfarbeitern können kleine Pausen von großem Vorteil für das Arbeitsergebnis sein.“ Im Übrigen muss der Arbeitgeber auch die Rechte der nichtrauchenden Kollegen wahren. Gewährt der Chef kollektiv nur Rauchern Pausen, verstößt er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Und beschweren sich Kollegen über den Qualm, muss er sie davor schützen. Ist der Schutz organisatorisch nicht anders möglich, hilft nur ein Rauchverbot.
Der Betriebsrat...
Hermann Rampf (George60)
- 29.01.2012, 17:05 Uhr
Dann aber bitte konsequent ...
Chris Heidrich (Rockwilder1979)
- 27.01.2012, 14:15 Uhr
also zunächst mal steht man als nichtraucher
burt goldmann (dr_goldmann)
- 27.01.2012, 00:45 Uhr
Verbieten?
Hermann Rampf (George60)
- 26.01.2012, 20:23 Uhr
Anachronismus Rauchen
Gabi Vogt (GabiVogt)
- 26.01.2012, 15:23 Uhr