05.10.2006 · „Wer High Potentials für sein Unternehmen begeistern will, kann auf Dienstwagen nicht verzichten“, sagen Personalberater. Neuerdings sind sogar Cabrios erlaubt. Die Fahrer gehören zu einer bestimmten Type.
Von Christoph HusIm Frühjahr hatte das Essener Landgericht über eine nicht ganz alltägliche Klage zu entscheiden. Vier ehemalige Vorstände des Handelskonzerns Karstadt-Quelle verlangten von ihrem früheren Arbeitgeber, er solle auch weiterhin die Dienstwagen der Ex-Manager bezahlen. Karstadt hatte die Zahlungen einstellen wollen - und zur Begründung auf die schwierige Lage des Unternehmens hingewiesen. Das Gericht machte dem Konzern einen Strich durch die Rechnung: Er muß die Fahrzeuge weiter finanzieren (siehe Ex-Karstadt-Quelle-Vorstände bleiben mobil ).
Nicht nur die ehemaligen Karstadt-Manager hängen an ihren Dienstwagen. Immer mehr Angestellte deutscher Unternehmen finden Gefallen an einem Auto, das ihnen der Arbeitgeber stellt. „Die steigenden Benzinpreise führen dazu, daß Dienstwagen immer attraktiver werden“, sagt Alexander von Preen, einer der Geschäftsführer der Personalberatung Kienbaum Consultants International. Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten, entscheiden sich Autofahrer oft für teure Autos. „Viele wählen als Dienstwagen ein großes Auto, das sie sich privat gar nicht leisten könnten“, berichtet von Preen.
Top-Thema für Personaler
Auch in den Personalabteilungen von Unternehmen steht das Thema Dienstwagen wieder ganz oben auf der Agenda. Denn im Kampf um Talente werden Fahrzeuge als Gehaltsbestandteil immer wichtiger, hat von Preen beobachtet. „Wer High Potentials für sein Unternehmen begeistern will, kann auf Dienstwagen nicht verzichten.“ Unternehmen lockern deshalb auch ihre Flotten-Politik: Sie legt fest, wie teuer Autos sein dürfen, welche Marken, Farben und Ausstattungen erlaubt sind. „Bei Dienstleistungsunternehmen können sich Mitarbeiter neuerdings oft auch für Cabrios und Sportwagen entscheiden“, sagt der Kienbaum-Berater. „Industrieunternehmen sind da noch zurückhaltend. Schließlich sagt der Dienstwagen auch viel über die Kultur eines Unternehmen aus.“
Limousinen und Kombis der Mittel- und Oberklasse machen immer noch den Löwenanteil der Dienstwagen-Flotten aus, belegen Zahlen des Marktforschungsunternehmens Dataforce. Geländewagen kommen nur auf einen Marktanteil von 5,8 Prozent, Cabrios und Roadster gar nur auf 0,9 Prozent. Besonders beliebt sind bei deutschen Angestellten heimische Automodelle. Bei den Neuzulassungen im Flottengeschäft hat Volkswagen mit 23,3 Prozent den größten Marktanteil, belegen Dataforce-Zahlen. Es folgen Audi mit 14 Prozent, BMW mit 13,3 Prozent und Mercedes mit 10,4 Prozent.
Zwei Typen von Dienstwagenfahrern
Im Jahr 1997 hat der Bundesfinanzhof die Umwandlung von Gehaltsanteilen in einen Dienstwagen ausdrücklich erlaubt. Dabei verrechnen Unternehmen einen Teil des Gehalts eines Angestellten mit den Leasingraten für ein Dienstfahrzeug. Unternehmen kommen so in den Genuß zweier Vorteile: Erstens können sie mit Fahrzeugen ihre Mitarbeiter motivieren - schließlich gilt ein Dienstwagen als begehrtes Statussymbol. Zweitens können sie Geld sparen, weil sie von Mengenrabatten der Leasinganbieter profitieren. Gleichzeitig sparen sie auch einen Teil der Lohnnebenkosten, die für Angestellte fällig werden. Und sie können die Kosten für Unterhalt und Anschaffung ihrer Flotten-Fahrzeuge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Die Fahrer von Dienstwagen lassen sich in zwei Gruppen unterteilen. Zur ersten zählen die Fahrer so genannter Statuswagen, die ihr Auto nicht für berufliche Fahrten brauchen. Die zweite Gruppe sind die Fahrer von Funktionswagen. Dazu zählen zum Beispiel Verkäufer und andere Außendienstmitarbeiter, die Kunden besuchen. Egal zu welcher Gruppe sie gehören: Meist profitieren auch Angestellte finanziell von der Entscheidung für einen Dienstwagen. Ihnen nutzen die günstigen Einkaufskonditionen ihres Arbeitgebers, und sie müssen kein eigenes Kapital für den Kauf eines Privatwagens aufwenden.
Frauen pochen nicht auf ihr Recht
Männer in Führungspositionen machen besonders oft Gebrauch vom Recht auf einen Dienstwagen, zeigen Zahlen der Unternehmensberatung Towers Perrin. In dieser Gruppe fahren 65 Prozent einen Wagen vom Arbeitgeber. Unter Frauen in gleicher Position nutzt dagegen nur jede zweite ihr Recht auf einen Dienstwagen. Ähnlich ist das Verhältnis bei Spezialistenpositionen: Hier fahren 35 Prozent der berechtigten Männer ein Auto des Unternehmens, aber nur 20 Prozent der Frauen.
Obwohl die Umwandlung von Gehaltsanteilen in einen Dienstwagen in deutschen Unternehmen inzwischen zum Alltag gehört, haben sich viele Angestellte mit den Angeboten ihrer Arbeitgeber noch nicht angefreundet. So nutzt eine große Mehrheit der Angestellten die Programme ihrer Arbeitgeber nicht und läßt sich das volle Gehalt auszahlen, fand jüngst die Unternehmensberatung Ad Bonum Strategie und Marketing in einer Studien heraus.
Die Berater befragten 82 Unternehmen - Konzerne aus Dax und M-Dax sowie Mittelständler. Das Ergebnis: Besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen sind die Umwandlungs-Programme noch nicht durchgängig akzeptiert. In rund zwei Dritteln der untersuchten Unternehmen hatte kein Angestellter das Angebot in Anspruch genommen.
Experten sehen den Grund der Ablehnung in mangelnder Transparenz: „Solange Angestellte kaum absehen können, ob sich die Gehaltsumwandlung für sie finanziell lohnt, werden diese Angebote keinen Durchbruch erleben“, sagt Dirk Ewert, Vergütungsexperte der Unternehmensberatung Towers Perrin.
Lohnt es sich wirklich?
So haben viele Angestellte offenbar Probleme herauszufinden, ob sich die Umwandlung von Gehaltsteilen in einen Dienstwagen finanziell lohnen würde. Denn das Verfahren, mit dem Dienstwagen besteuert werden, ist kompliziert. Ein Arbeitnehmer muß grundsätzlich den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens versteuern. Dazu setzt das Finanzamt monatlich ein Prozent des Listenpreises des Wagens an. Hinzu kommen die Fahrten zum Arbeitsplatz, die den Dienstwagen-Nutzer mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Monat und Kilometer belasten.
Steuermindernd wirkt dagegen das geringere steuerpflichtige Einkommen. Ob unter dem Strich ein finanzieller Vor- oder Nachteil übrig bleibt, hängt also von mehreren persönlichen Faktoren ab: Der Höhe des Gehalts, der Zahl und Länge privater Fahrten und der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.