Ob sie nun Halbgötter in Weiß sind oder nicht - zumindest was das Arbeitspensum angeht, können sich viele Ärzte an dem fleißigen griechischen Halbgott Herkules messen lassen. Wie der Sohn des Zeus, der sich mit Einsatz und Energie ganz der Verrichtung seiner Aufgaben widmete, brauchen besonders Krankenhausärzte ein starkes Durchhaltevermögen.
Denn im Gesundheitssystem haben steigender Kostendruck und ein akuter Mangel an Ärzten dazu geführt, dass die Personaldecke an deutschen Krankenhäusern nicht besonders dick ist. Nach dem Krankenhausbarometer des arbeitgebernahen Deutschen Krankenhausinstituts hatten 2011 rund drei Viertel der Krankenhäuser Probleme, offene Stellen zu besetzen. Die tägliche Arbeit muss deswegen auf wenige Schultern verteilt werden.
Ein junger Assistenzarzt an einem Berliner Klinikum berichtet, pro Tag im Schnitt zehn bis elf Stunden im Einsatz zu sein - die spärlichen Pausen herausgerechnet. Dazu habe er dreimal im Monat Bereitschaftsdienst, der jeweils acht Stunden betrage. Die wöchentlichen 55-60 Stunden lägen mehr als zehn Stunden über dem, was im Tarifvertrag vereinbart sei. Unter den Berufsanfängern kursiere ein schlechter, aber bezeichnender Witz: „Sagt der eine Assistenzarzt zum anderen: Ich habe frei.“
Überstunden besser nicht dokumentieren
Die Darstellung des jungen Arztes, der noch in seiner Facharztausbildung steckt und seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, zeigt, wie den Berufsanfängern zum Teil mitgespielt wird. Ihm sei von Kollegen geraten worden, seine Überstunden nicht zu dokumentieren, erzählt er. Er habe sie aber trotzdem eingetragen - und bekam von seinem Arbeitgeber eine korrigierte Version zurück. Darin war als Dienstschluss 16:30 Uhr statt 19 Uhr angegeben.
Inzwischen fügt er sich in die langen Arbeitszeiten. Als Gründe dafür nennt er das ärztliche Berufsethos, die Rücksichtnahme auf die Kollegen und die Angst vor dem Verlust der Stelle. „Wenn man früher Schluss macht, geht das mit schlechterer Patientenversorgung einher.“ Schon jetzt bleibe nur wenig Zeit für direkten Arzt-Patienten-Kontakt. Außerdem bleibe die Arbeit, die er liegenlässt, an seinen Kollegen hängen. „Die können ja ihren eigenen Anteil kaum stemmen.“ Und nicht zuletzt: Darauf zu beharren, nur die vertraglich vereinbarte Zeit zu arbeiten, wolle man sich gerade am Anfang seiner Arztkarriere nicht erlauben. „Wer weiß, was das für Folgen hat“, sagt der junge Mann.
60 Stunden oder mehr
Der Berliner Nachwuchsmediziner ist wohl kein Einzelfall. Auch gestandene Klinikärzte arbeiten häufig mehr, als sie vertraglich müssten. 2010 befragte die Ärztegewerkschaft Marburger Bund 12.000 Klinikärzte im ganzen Bundesgebiet über ihr Arbeitspensum. 37 Prozent der Befragten gaben an, inklusive Bereitschaftsdienst wöchentlich 60 Stunden oder mehr zu arbeiten, 36 Prozent nannten 50 bis 59 Stunden. Dabei sind 53 Prozent der Ärzte davon überzeugt, dass sie über die festgesetzten Höchstarbeitszeiten hinaus beschäftigt werden, von den Assistenzärzten sind es sogar 59 Prozent.
Und in der Tat darf nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitsgrenze von 48 Stunden über das Jahr verteilt nicht überschritten werden. Auch der Bereitschaftsdienst und die von zu Hause aus geleistete Rufbereitschaft sind einzubeziehen, wenn die Gesamtarbeitszeit berechnet wird. Dabei ist es ein steter Konflikt zwischen den Klinikbetreibern und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, wie viel vom Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit gezählt wird. Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft sich dafür ausspricht, dass nur der aktive Teil der Arbeitszeit als solche gewertet wird, pocht der Marburger Bund auf eine volle Anrechnung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte sich mehrfach auf die Seite der Ärztegewerkschaft: Bei Bereitschaftsdiensten gilt demnach der gesamte Dienst als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitschutzrechts (Az.: C-303/98 und C-151/02).
Geldbuße von bis zu 15.000 Euro
Georg Baum, der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, bezeichnet die Rechtsprechung der Europarichter als eine „künstliche Verknappung der ärztlichen Arbeitszeit“ und verweist auf die hohen Mehrkosten für die Schaffung dadurch notwendig gewordener Stellen. Der von den Klinikbetreibern begrüßte Versuch des Europäischen Ministerrats, die EuGH-Entscheidung rückgängig zu machen, scheiterte jedoch 2009 am Widerstand des Europaparlaments.
Als Sanktion bei Verstößen gegen die Höchstarbeitsgrenzen droht das Arbeitszeitschutzgesetz dem Krankenhausträger eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro an. Außerdem hat ein Arzt das Recht, gesetzwidrige Überstunden oder Bereitschaftsdienste zu verweigern. Zudem schützt der schnöde Mammon vor einer noch stärkeren Inanspruchnahme: Überstunden können das Krankenhaus Geld kosten, da sie vergütet werden müssen. Das gilt auch, wenn niemand von der Klinikleitung die Überstunden angeordnet hat, sondern der Arzt in Eigenregie erkennt, dass eine Arbeit unaufschiebbar ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln schon 2003 entschieden (Az.: 8 [3] Sa 220/03). Krankenhausträger können die Überstunden jedoch auch durch Freizeit ausgleichen.
„Opt-out“-Regelung
Ein Arbeitnehmer, der die Abgeltung von Überstunden fordert, muss dafür im Einzelnen darlegen, wann genau er Mehrarbeit geleistet hat. Um das zu erleichtern, ordnet das Arbeitszeitgesetz an, dass der Arbeitgeber die Überstunden aufzeichnet. Doch in der Praxis sieht das offenbar anders aus: Knapp 40 Prozent der durch den Marburger Bund Befragten geben an, dass ihre Arbeitszeit nicht systematisch erfasst wird.
Dass in der Realität Ärzte oft über 48 Stunden in der Woche hinaus arbeiten, führt nicht automatisch dazu, dass die Arbeitgeber rechtswidrig handeln. Die Höchstarbeitsgrenze ist nicht unantastbar. Die Krankenhausträger dürfen mit den Ärzten eine sogenannte „Opt-out“-Regelung vereinbaren. Das bezeichnet die Möglichkeit, die Höchstarbeitszeit durch Zusatzverträge auf bis zu 60 Stunden anzuheben, falls regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienste anfallen. Nach der Umfrage des Marburger Bundes haben rund 30 Prozent der befragten Ärzte in eine Opt-out-Regelung eingewilligt. Das Deutsche Krankenhausinstitut ermittelte, dass sich sogar rund zwei Drittel der Bereitschaftsdienst leistenden Ärzte dafür entschieden haben.
Zusatzverdienst von bis zu 1000 Euro
Warum Ärzte dem Opt-out zustimmen, kann verschiedene Gründe haben. Moritz Quiske, Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft, verweist auf den möglichen Zusatzverdienst von bis zu 1000 Euro im Monat und darauf, dass die Ärzte ihre fachärztliche Weiterbildung so zügiger absolvieren könnten. Gewerkschaftssprecher Hans-Jörg Freese vom Marburger Bund betont, dass es seitens der Krankenhausleitungen und auch vieler Chefs die Erwartung gebe, dass man bei der Neueinstellung einer solchen Arbeitszeitverlängerung zustimme. Dieser Erwartung würden sich gerade Jungärzte häufig beugen, obwohl denen meist eine kürzere Arbeitszeit sehr wichtig sei. Einig sind sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite darin, dass Nachteile für Nichtunterzeichner aufgrund des Ärztemangels kontraproduktiv wären. Das Arbeitszeitgesetz setzt dazu fest, dass ein Arzt, der die Zusatzvereinbarung nicht unterschreibt, nicht schlechter behandelt werden darf als seine Kollegen, die eingewilligt haben.
Der Berliner Assistenzarzt berichtet, er habe sich letztlich entschieden, den Zusatzvertrag nicht zu unterzeichnen. Und es stimme, dass er nicht schlechter behandelt werde als seine Kollegen, die den Opt-out wählten. Er müsse nämlich genauso bis zu 60 Stunden schuften wie sie.
Die Ärzte in kommunalen Kliniken wollen demnächst streiken. Das hat die Ärztegewerkschaft Marburger Bund in der vergangenen Woche angekündigt. Der Streikbeginn wird für den 26. Januar erwartet. In dem Tarifkonflikt, der rund 45.000 Ärzte in den Kommunalkrankenhäusern betrifft, geht es vor allem um mehr Gehalt für die Mediziner. Aber auch für verbindliche Tarifregeln für eine bessere Arbeitssituation wird gestreikt: Die Bereitschaftsdienste sollen zahlenmäßig begrenzt werden und einen Monat im Voraus angekündigt werden. Laut Marburger Bund käme das gerade jüngeren Ärzten zugute, weil sie den Großteil der Bereitschaftsdienste ableisten. Die kommunalen Krankenhäuser weisen darauf hin, dass sie in einer schwierigen Finanzsituation stecken. Laut jüngstem Krankenhausbarometer hat jedes fünfte Krankenhaus 2011 mit Verlust abgeschlossen. (caf.)
Wer will von einem übermüdetem Arzt behandelt werden?
Petra Gla (mkd1)
- 19.01.2012, 16:09 Uhr
@Michael Meier: unverständliche Ignoranz
C. Reinhard (celisa)
- 19.01.2012, 10:49 Uhr
Unverständliche Jammerei
Michael Meier (never1)
- 18.01.2012, 15:10 Uhr
Wöchentliche 55-60 Stunden Arbeitszeit
Eberhard Stoeckel (Veridicus)
- 18.01.2012, 06:57 Uhr
