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Fristlose Kündigung Auslandsgespräche mit Folgen

12.01.2012 ·  Wer mit seinem Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat telefoniert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt entschieden.

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Wer mit seinem Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat telefoniert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt entschieden. Ein Hubwagenfahrer der Lufthansa hatte in seinem Urlaub für 500 Euro teure Auslandsgespräche mit dem Diensthandy geführt. Zur Rede gestellt, meinte der Mitarbeiter, versehentlich die dienstliche statt die private Pin-Nummer eingegeben zu haben. Dies hatte er aber in 113 Einzelfällen scheinbar verwechselt. Eine ausgiebige Privatnutzung eines Diensthandys auf Kosten der Firma sei für den Arbeitgeber stets ein Grund zur fristlosen Kündigung, befand das Gericht. Der Hubwagenfahrer könne sich dabei nicht auf seine 25-jährige Betriebszugehörigkeit berufen (Az: 17 Sa 153/11).

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