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Frauen und Jura Mit Recht erfolgreich

 ·  Vor Gericht und auf hoher See ist der Mann allein - Frauen ausgeliefert. Denn die machen immer zahlreicher in der Justiz Karriere. Der Vorteil im Staatsdienst: Als Richterin muss man auf Familie nicht verzichten.

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Vor Gericht und auf hoher See ist der Mann allein - Frauen ausgeliefert. Zum Beispiel an einem Apriltag im Landgericht Darmstadt, Saal 10. Angeklagt ist der 27 Jahre alte Jordan L. Zu Gericht sitzen über ihn: die Richterin am Landgericht Ingrid Schroff, unterstützt durch eine Beisitzerin und zwei Schöffinnen. Nicht zu vergessen die Staatsanwältin, und sogar der Rechtsbeistand des Angeklagten ist blond, weiblich, jung. Das Heft haben die Frauen in der Hand, während der Angeklagte schweigt und der Gerichtsdiener allenfalls die Zeugen hereinrufen darf.

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, haben sich in den vergangenen Jahren Frauen in der deutschen Justiz breitgemacht. Sie verteidigen Manager in großen Wirtschaftsstrafverfahren, sie ermitteln als Staatsanwältin bei Kapitalverbrechen, führen große Kammern in Oberlandes- oder gar Bundesgerichten. Die Generalbundesanwältin heißt Monika Harms, und am Bundesverfassungsgericht sind heute drei Richterinnen tätig, darunter die wegen ihrer pechschwarzen Mähne im Fernsehen stets leicht zu erkennende frühere hessische Justizministerin Christine Hohmann-Dennhardt. Auf diese Weise ist der Anteil der Frauen unter den rund 20 000 Richtern hierzulande auf zirka 30 Prozent gestiegen, mancherorts sind es gar 50 Prozent, wie etwa im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Es herrscht gerade großer Einstellungsbedarf

Zwei dieser Richterinnen sind die Darmstädter Schwestern Schroff. Ingrid, die Ältere, ist 41 Jahre alt, verheiratet, Mutter von zwei Kindern und seit zwölf Jahren Richterin. Zur Juristerei kam sie über eine Banklehre, zum Strafrecht als Referendarin über einen hervorragenden Ausbilder. „Da habe ich gemerkt: Das ist genau das, was ich machen möchte.“ Silke, die Jüngere, ist 27 und trägt die Robe erst seit einem halben Jahr. „Ich habe im Juni vergangenen Jahres mein zweites Staatsexamen abgelegt und bin im September als Richterin auf Probe in den Justizdienst eingetreten. Es herrscht gerade großer Einstellungsbedarf, und deswegen tagt der Richterwahlausschuss viel häufiger als früher.“ Und viel häufiger als früher wählt er Kolleginnen. „Sie haben einfach bessere Noten als die Männer“, bestätigt Andrea Titz, Staatsanwältin in München und engagiert im Deutschen Richterbund (DRB). Sogar in Bayern, wo zehn Punkte im zweiten Staatsexamen, früher auch als „Staatsnote“ bezeichnet, Voraussetzung sind für die Einstellung, haben sich Justitias Schwestern eingerichtet.

Noch bis Mitte der neunziger Jahre waren Juristinnen im Staatsdienst die Ausnahme. Dass Jutta Limbach 1994 als Präsidentin ans Bundesverfassungsgericht berufen wurde, stellte eine Weiche - so jedenfalls sieht es im Rückblick aus. Um die gleiche Zeit wurde mit der Chancengleichheit im öffentlichen Dienst Ernst gemacht. Was lange unvorstellbar und überflüssig schien, war plötzlich Praxis: Nach und nach nahmen alle 16 Bundesländer Gleichstellungsverordnungen in das Beamtenrecht auf. Fortan galt eine „weiche Quote“. Was nichts anderes bedeutet als: Bewerben sich um eine freie Stelle im Justizdienst ein Mann und eine Frau, so wird bei gleicher Qualifikation die Bewerberin bevorzugt. Der Zulauf hält an, vielerorts wurde der Einstellungsstopp aufgehoben, und derzeit räumen viele Richter und Staatsanwälte aus starken Jahrgängen ihre Stühle, um in Pension zu gehen.

Beruf und Familie lassen sich vereinbaren

Aber was macht die Arbeit dieser Herren in den Augen von Berufsanfängerinnen so anziehend? Etwa die beamtenmäßige Absicherung? Die weitgehend berechenbare Laufbahn? Die grundgesetzlich garantierte „richterliche Unabhängigkeit“? Das alles mag durchaus eine Rolle spielen, aber bei weitem nicht die entscheidende. „Die Justiz ist eine attraktive Laufbahn“, sagt Staatsanwältin Titz, „sie bietet die Möglichkeit, Beruf und Familie besser zu vereinbaren als anderswo, und das weitgehend ohne Ellbogenkampf. Ein Richter hat wegen seiner richterlichen Unabhängigkeit keine festen Dienstzeiten.“ Das bestätigt Ulrike Schultz, die als Akademische Oberrätin an der Fernuniversität Hagen Berufslaufbahnen von Juristinnen erforscht. Entscheidend für viele sei die Frage der Vereinbarkeit. Auch Silke Schroff möchte in absehbarer Zeit Familie haben. „Als Einzelrichterin bestimme ich meine Termine im Gericht selbst und kann manches zu Hause erledigen. Viele Kolleginnen sagen, dass genau dies für sie ein Beweggrund war, diese Laufbahn einzuschlagen.“ Bei Ingrid Schroff hatte diese Flexibilität allerdings mitunter Grenzen: „Als Strafrichterin unterliegt man anderen Zwängen. Zum Beispiel dem, dass ein Prozess nicht unterbrochen werden darf. Einen Tag vor der Geburt meines zweiten Kindes musste ich noch in einer Verhandlung sitzen und zehn Tage nach der Geburt wieder - eine längere Pause hätte den Prozess platzen lassen.“

Von dieser Einschränkung abgesehen, ist die ansonsten bestehende Möglichkeit einer flexiblen Arbeitseinteilung nicht der einzige Vorteil. Eine Richterin, die nach einer Elternzeit in den Beruf zurückkehrt, hat keine Rückstufung zu befürchten. „Man kann sicher sein, dass man sich nach der Babypause nicht in der Registratur wiederfindet“, stellt Titz fest. Außerdem können erziehende Elternteile im Justizdienst ihre Arbeitszeit reduzieren. Möglichkeiten, von denen Anwältinnen in einer großen Sozietät meist nur träumen können. Dort wird immer noch generelle Verfügbarkeit vorausgesetzt - und der Konkurrenzdruck tut ein Übriges.

1936 - ein Erlass mit Folgen

„Der Weg der Juristinnen ist vielfach als Leidensweg bezeichnet worden, und das mit Recht. Kein Beruf musste von den Frauen so erkämpft werden wie dieser“, hieß es in einem Artikel aus dem Jahr 1929. Die Gründe: Zu emotional, zu sprunghaft seien sie, häufig Stimmungswechseln unterworfen, daher irrational und zur objektiven Klärung komplexer Streitfälle nicht in der Lage. Punkt. Kaum stand die Tür zum Herrenclub einen Spalt weit offen, wurde sie auch schon wieder zugeworfen: 1936 bestimmte Adolf Hitler, dass Frauen fortan nicht mehr als Richterin oder Staatsanwältin tätig sein sollten. Ein Erlass, dessen suggestive Einschätzung bis weit in die Nachkriegszeit hinein wirkte, als das gesellschaftliche Leitbild Frauen vor allem Aufgaben der Fürsorge, Hilfe und Bildung zuschrieb - nicht aber, sich mit Kriminalität und Gesetzlosigkeit auseinanderzusetzen.

Jura zu studieren war für viele Abiturientinnen bis in die siebziger Jahre hinein keine Option. Erst als sich die Perspektiven für den Lehrerinnenberuf verdüsterten, änderte sich das. Dennoch: „Es dauerte zwei Jahrzehnte, bis sich die steigende Zahl von Jurastudentinnen nachhaltig in einer nennenswerten Beteiligung an den juristischen Berufen niederschlug“, schreibt die Bildungsforscherin Ulrike Schultz. Am schnellsten stieg die Zahl der Frauen im Richteramt.

Unangemessenes Mitgefühl ist absolut tabu

Die Kernfrage aber lautet immer noch: Urteilen Frauen „weiblicher“? Sind sie eher bereit, Mitgefühl zu zeigen? Können sie besser zuhören? Sind sie weniger autoritär, gar kooperativer in der Verhandlungsführung? So blöd, ließe sich flapsig formulieren, sind die Vorreiterinnen natürlich nie gewesen. Gerade weil sie die gängigen Vorurteile auf gar keinen Fall bestätigen wollen, sind viele Juristinnen strikt bemüht, keinesfalls das Klischee zu bedienen. In einer Verhandlung unangemessenes Mitgefühl zu zeigen ist deshalb absolut tabu.

So auch im hellgetäfelten Saal des Darmstädter Landgerichts, in dem es an diesem Tag ausgerechnet um Vergewaltigung, Nötigung und schwere Körperverletzung geht, wie es in der Anklageschrift heißt, die von der jungen Staatsanwältin verlesen wird. Ingrid Schroff - weiße Bluse, brünette Locken - hakt nach, wo Präzision von Bedeutung ist, strafft, wo es Längen gibt, und bewegt sich so sicher in der Prozessordnung, wie es nach zwölf Berufsjahren zu erwarten ist. „Fangen Sie einfach an zu erzählen“, bittet sie die wichtigste Zeugin, Jenny E., „wie Sie den Angeklagten kennengelernt haben und wie sich Ihre Beziehung entwickelt hat.“ Stockend und widersprüchlich ist die Darstellung der weinenden Hauptbelastungszeugin. Von weiblicher Solidarität seitens der Richterin ist nichts zu spüren. „Wahrscheinlich beziehen wir Frauen andere Erfahrungen mit ein in unsere Entscheidungen. Aber ich bemühe mich darum, mich selbst bewusst zurückzuhalten, wenn es darum geht, bestimmte Situationen nachzuvollziehen“, wird Ingrid Schroff später erzählen. „Wenn es um Vergewaltigung oder Körperverletzung geht, frage ich mich hin und wieder: Wie ist es möglich, dass Frauen bei Männern bleiben, nachdem sie so etwas erlebt haben?“ Auch ihre Schwester Silke gibt zu, dass Objektivität mitunter nicht leichtfällt - etwa wenn eine attraktive Frau mit dem Ergebnis einer „nicht indizierten“ Operation unzufrieden ist und der Schönheitschirurg verklagt wird.

Das Bemühen, auf keinen Fall irgendwelche Geschlechtsmuster zu erfüllen, lasse sich mitunter auch bei Familienrichterinnen beobachten, glaubt Forscherin Ulrike Schultz. Die würden Frauen nach einer Scheidung bei der Bemessung der Unterhaltszahlung nämlich weniger großzügig bedenken als ihre männlichen Kollegen. Besonders wenn die klagende Ehefrau ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdient, kann der Sympathiefaktor gegen null tendieren. Aber das sind nur Beobachtungen, keine belastbaren Fakten.

Raum für weitere Eroberungen

Mit Sicherheit gilt hingegen: Wer in der Justiz vorankommen will, muss wechseln und sich auf unterschiedlichen Positionen bewähren; ohne eine mehrmonatige Erprobungszeit an Obergerichten, im Justizministerium oder als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesgerichtshof ist der Karriere schnell ein Ende gesetzt. Besonders viele Frauen finden sich denn auch nach wie vor auf jenen Stufen des Justizapparats, die gemeinhin mit der weiblichen Lebenswelt in Verbindung gebracht werden, also in Familien- und Sozialgerichten - während in Steuergerichten Kolleginnen immer noch die Ausnahme sind.

Es bleibt also Raum für weitere Eroberungen. Und Ulrike Schultz fügt hinzu: „Es gibt immer noch spezifische Entmutigungsstrategien. Ältere Richterkollegen, die in glücklicher Hausfrauenehe leben, haben häufig wenig Verständnis für jüngere Kolleginnen, die andere Familienmodelle anstreben.“ Doch der soziale Wandel sei „atemberaubend“. So könnte man auch das Modell der sechsfachen Mutter Juliane Kokott, Jahrgang 1957, nennen: Seit 2003 ist sie vier Tage in der Woche als Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg tätig. Offene Diskriminierung findet ihrer Meinung nach „kaum mehr“ statt, „aber in der Kommunikation und in bestimmten Verhaltensweisen sind Benachteiligungen nach wie vor spürbar“. Ihre klare Empfehlung: „Frauen dürfen sich nicht einschüchtern lassen.“

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