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Freitag, 10. Februar 2012
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Beschäftigungssicherung Kurzarbeit auf Kufen

16.06.2009 ·  Die Anträge auf Kurzarbeitergeld werden immer phantasievoller. So bemühte sich etwa ein Eishockeyverein, den mehr als drei Milliarden schweren Fördertopf anzuzapfen, weil er den Sprung in die lukrative Play-Off-Runde verpasste.

Von Sven Astheimer
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Not macht erfinderisch. Die Etats der deutschen Eishockey-Profiklubs umfassen einige Millionen Euro. Wenn ein Verein am Ende der Saison aber den Einzug in die lukrative Play-off-Runde verpasst, wird es teuer. Denn diese K.-o.-Spiele um den deutschen Meistertitel verheißen zusätzliche Zuschauer- und Fernseheinnahmen. Wer den Sprung dagegen verpasst, der muss seine teuren Profis aus Nordamerika, Skandinavien oder Osteuropa unter Umständen noch einige Wochen weiterbezahlen. Ein nordrhein-westfälischer Bundesligist, in Frage kommen die Kölner Haie, die Iserlohn Roosters sowie die Füchse aus Duisburg, erwies sich in dieser Situation als besonders trickreich.

Wohl inspiriert durch die bundesweite Werbekampagne der Bundesregierung, beantragte der Klub nach dem Ausscheiden Anfang März für sein Personal auf Kufen bei der örtlichen Arbeitsagentur, den Arbeitsausfall durch Kurzarbeitergeld – kurz Kug – zu kompensieren. Wäre der Coup aufgegangen, hätte die Arbeitslosenversicherung die Zahlung von rund zwei Drittel der Spielergehälter übernommen. Doch die Agentur spielte nicht mit. Der Zusammenhang zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, grundlegende Voraussetzung für „konjunkturelles Kurzarbeitergeld“, sei in diesem Fall beim besten Willen nicht zu erkennen.

Manche sind phantasievoll, andere schlicht dreist

„Jetzt ist die Zeit für Glücksritter“, sagt Christiane Schönefeld, die Leiterin der Regionaldirektion in Nordrhein-Westfalen. Früher waren die Anforderungen an ein Unternehmen, das Kurzarbeitergeld beantragte, sehr hoch. Doch als sich abzeichnete, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise voll auf den Arbeitsmarkt durchschlagen wird, wurde das Instrument zur flächendeckenden Beschäftigungssicherung eingesetzt; viele Zugangshürden wurden aus dem Weg geräumt. Im Zweifel für den Antragsteller, lautete die Anweisung an die Prüfer in den Behörden.

Seitdem erweisen sich einige Antragsteller als äußerst phantasievoll, andere schlicht als dreist, wenn es darum geht, den mehr als 3 Milliarden Euro schweren Fördertopf im Behördenhaushalt zum Wohle der eigenen Firma anzuzapfen. Solche Fälle werden jedoch sofort zurückgewiesen, Prüfungen finden weiterhin statt, sagt Schönefeld. Besonders einfallsreich waren einige Kassenärzte. Gleich aus mehreren Bundesländern sind Fälle bekannt, in denen Mediziner ihr Budget vor dem Quartalsende ausgeschöpft haben. Um Ärger mit den Kassen aus dem Weg zu gehen und weil sie die restlichen Tage quasi umsonst arbeiten müssten, wollten sie in den verbleibenden Tagen die Praxis schließen und die Personalkosten für ihre Angestellten durch Kurzarbeit finanzieren. Der Antrag wurde abgelehnt.

Zur Erheiterung einiger hessischer Arbeitsverwalter trug ein Sportartikelverkäufer bei, der seinen Antrag Anfang Mai mit dem „Kundenrückgang im Verkaufsbereich Wintersportartikel“ begründete. Abgelehnt.

Kug ist für alle da – das dachte sich wohl ein berufstätiges Ehepaar. Beide befanden sich bereits in Kurzarbeit für ihre jeweiligen Arbeitgeber. Ist man wegen der schlechten Konjunktur öfter zu Hause, kann man sich selbst um seine Kinder kümmern. Ergo bleibt weniger zu tun für die Kinderfrau, weshalb die Hausangestellte den Verdienstausfall doch, bitte schön, ebenfalls vom Staat ersetzt bekommen sollte. Doch auch für diesen Zweitrundeneffekt der besonderen Art hieß es am Ende: abgelehnt.

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